Politische Einstellungen gegenüber Frauen in Aserbaidschan: Ist Gleichstellung auf der Agenda?

Fluss Aras vor den Bergen Aserbaidschans
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Fluss Aras vor den Bergen Aserbaidschans

Zusammenfassung
Seit der Unabhängigkeit Aserbaidschans versucht die Regierung, ihre Politik bezüglich der sogenannten „Frauenfrage” zu definieren. Dieses Problem hätte im Zusammenhang mit den sozialen Veränderungen während der Transformation zur freien Marktwirtschaft, welche eine zunehmende Entmächtigung und immer weniger Aufstiegsmöglichkeiten für die Frauen zur Folge gehabt haben, wieder aufgegriffen werden müssen. Die globale feministische Agenda, die für internationale Institutionen immer mehr an Bedeutung gewann, fand in Aserbaidschan nur sehr zögernde Anerkennung. Die „Frauenfrage“ in Aserbaidschen bleibt weiterhin problematisch, da der dominierende nationale Diskurs die Frauen vor allem als Mütter und Hüterinnen der nationalen Traditionen betrachtet. Die internationalen Vorstellungen verlangen jedoch eine breitere und aktivere Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben. Der folgende Aufsatz stellt einen kurzen Bericht dar, um zu erörtern wie diese beiden Denkansätze in der Frauenpolitik Aserbaidschans koexistieren.

Nationale Maschinerie für Gender Mainstreaming
Die ersten Schritte zur Bestimmung einer nationalen Politik bezüglich “Frauen Anliegen” unternahm die aserbaidschanische Regierung, indem sie 1995 im Vorfeld der vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) unterschrieb. Die aserbaidschanische Delegation beteiligte sich aktiv an der Konferenz von Beijing und bestätigte die Anerkennung der Rechte der Frauen im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte. 2000 schloss sich Aserbaidschan dem Zusatzprotokoll zu CEDAW an und erkannte damit die Befugnis des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (eines Sachverständigenausschusses der UNO, der die Einhaltung der Konvention überwacht) an, Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen gegen nationale Rechtsverletzungen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs entgegenzunehmen. 2001 schloss sich Aserbaidschan dem Europarat an und beteiligte sich aktiv an der Arbeit des Ausschusses des Europarats für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Im Rahmen seiner Aussenpolitik hat Aserbaidschan das Problem der Gleichstellung der Geschlechter anerkannt. Aserbaidschanische Delegationen haben regelmäßig an internationalen und regionalen Treffen zu Frauenproblemen teilgenommen. Ihr Anliegen war dabei, nicht nur ihr Bekenntnis zur Gleichstellung der Geschlechter zu bekunden, sondern die internationale Gemeinschaft auch daran zu erinnern, dass mehr als eine Million Menschen, zum großen Teil Frauen und Kinder, durch den Konflikt in Berg Karabach zu Flüchtlingen geworden sind. Fast alle aserbaidschanischen staatlichen Berichte zu Genderproblemen enthalten Vorbehalte bezüglich der Möglichkeit Frauenrechte zu schützen, solange dieser Konflikt nicht gelöst ist.

Zusätzlich zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen in diesem Bereich ist es besonders interessant zu beobachten, wie die globale Genderagenda auf den innenpolitischen Diskurs übertragen wird. Ein Erlass zur „Umsetzung der staatlichen Frauenpolitik der Republik Aserbaidschan“ wurde vom aserbaidschanischen Präsidenten am Vorabend des 8. März 2000, des internationalen Frauentages, unterzeichnet – als symbolisches Geschenk für die Frauen gedacht. Im Erlass wird nicht nur kurz die staatliche Politik der gleichberechtigten Vertretung der Frauen auf allen Entscheidungsebenen in allen öffentlichen Institutionen erläutert, sondern vielmehr die aserbaidschanischen Frauen als „Quelle des Lebens und Verkörperung der Weisheit“ und dementsprechend als Trägerinnen nationaler Werte gepriesen und ihre Errungenschaften aufgezählt. Die Rhetorik dieses Dokuments lässt vermuten, dass sein Hauptzweck nicht nur darin besteht, die staatliche Politik der Gleichstellung zu erörtern, sondern auch, diese Politik zu rechtfertigen, indem es erklärt, die Frauen von Aserbaidschan hätten diese durch ihre Tugenden „verdient“.

Diese protektionistische Herangehensweise (1) wurde noch augenscheinlicher, als das staatliche Komitee für Frauen 2006 zum staatlichen Komitee für Familie, Frauen und Kinder (SKFFK) umbenannt wurde. Dies war ein Zeichen dafür, dass der Staat die Frauen als gefährdete „Reproduktionseinheiten“ betrachtet, die vom Staat geschützt werden müssen als Gegenleistung für ihre Treue gegenüber „Familienwerten“. Die Vorsitzende des Komitees, Hidschran Gusseinowa, ist die einzige Frau im Ministerkabinett von Aserbaidschan. In Inteviews erklärte sie, sie bedauere, dass das Wort „Gender“ in Aserbaidschan oft mit dem Begriff „Feminismus“ gleichgestellt werde, welcher einen negativen Beigeschmack hätte.

Sie forderte die Frauen auf, aktiv ihren Karrieren nachzugehen, ohne dabei ihre familiären Verpflichtungen zu vernachlässigen (2).

Mehr noch, sie äusserte ihre Abneigung gegenüber der Einführung von Repräsentationsquoten für Frauen, obwohl Frauen auf allen Entscheidungsebenen öffentlicher Institutionen in ganz Aserbaidschan extrem unterrepräsentiert sind.

Die protektionistische Vorgehensweise wird auch aus vielen rechtlichen Dokumenten sichtbar. Zum Beispiel ist die Haltung des Staates gegenüber dem Arbeitsrecht von Frauen zweischneidig: einerseits werden familienfreundliche Maßnahmen gefördert, wie z.B. Regelungen im Arbeitsrecht, welche speziell auf die Probleme schwangerer und stillender Frauen eingehen, andererseits werden aber auch Vorkehrungen getroffen, die aus stereotypen Vorstellungen über die Genderrollen entwachsen sind.

So sieht z.B. das Arbeitsgesetz von 1999 besondere Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen und junge Mütter mit Kindern unter drei Jahren vor, verbietet aber allen Frauen ausdrücklich die Arbeit an Arbeitsplätzen mit schwierigen oder potenziell gefährlichen Arbeitsbedingungen (3). Diese Klausel schränkt Frauen in ihren Möglichkeiten ein bestimmte Posten in einträglichen Tätigkeitsbereichen einzunehmen, wie z.B. in der Öl- und Gasindustrie – der lukrativsten in Aserbaidschan.

Mehr noch, das im Oktober 2006 verabschiedete Gesetz zur „Garantien der Gleichstellung der Geschlechter (Männer und Frauen)“ richtet sich gegen „genderbedingte Diskriminierung“, enthält aber gleichzeitig eindeutig diskriminerende Regelungen mit Rücksichtnahme auf die „besonderen Natur der Frau“, wie z.B. unterschiedliche Heirats- und Pensionierungsalter für Frauen und Männer; Wehrdienst nur für Männer sowie unterschiedliche Strafurteils- und Haftregelungen für Frauen und Männer. Die bedeutsamsten Artikel des Gesetzes richten sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und machen Missbrauchstäter sowie jene Arbeitgeber strafbar, welche Fälle der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zu verdecken versuchen. Es hat jedoch bislange keine Strafverfahren wegen sexueller Belästingung am Arbeitsplatz gegeben.

Die jüngste positive Entwicklung in Aserbaidschan ist die Verabschiedung des Gesetzes zur häuslichen Gewalt im Oktober 2010. Bedauerlicherweise wirbt das SKFFK für dieses Gesetz in den Regionen unter der Fahne der „Stärkung der Familienkultur“ und traditioneller Familienwerte und nicht im Kontext der Gleichstellung der Geschlechter.
Diese Mängel und Unzulänglichkeiten in der Umsetzung internationaler Ansätze zur Gleichstellung der Geschlechter in Aserbaidschan weisen darauf hin, dass es dem Staat bislang nicht gelungen ist, eine klare und nachhaltige Politik zu formulieren, welche das Problem der Benachteiligung der Frauen angeht. Der Staat operiert immer noch im Rahmen einer traditionellen, patriarchalen Ideologie, welche, wie das staatliche Komitee für Familie, Frauen und Kinder in seinem Namen erklärt hat, Familen- und Kinderpflege weiterhin als primäre Rolle der Frau betrachtet.

Die Reaktion der Zivilgesellschaft
Es ist schwierig, die Zahl der Frauenorganisationen in Aserbaidschan abzuschätzen, insbesondere weil viele von ihnen Probleme bei der amtlichen Eintragung haben. Trotzdem arbeiten viele nicht-registrierte Gruppen aktiv an verschiedenen Projekten, während manche registrierten NGO’s ihre Aktivitäten aus verschiedenen Gründen eingestellt haben. Die Datenbank des nationalen Genderportals (www.gender-az.org) listet Aktivitäten von 124 Frauenorganisationen auf und enthält eine Liste von 69 weiteren NGO’s, die an Projekten zu Genderfragen beteiligt waren (4). Eine 2007 von der OSCE veröffentlichte Datenbank der Anlaufstelle für Gender in Aserbaidschan listet 64 Frauenorganisationen und 76 andere Organisationen auf, die an Genderprojekten beteiligt waren (5).

Ein mit Unterstützung des USAID erstellter NGO-Nachhalitgkeitsindex schätzt die Gesamtzahl der eingetragenen NGO’s in Aserbaidschan auf 2,600 bis 3,220 (6). Das bedeutet, dass der Anteil an Frauen-NGO’s, von denen viele aus verschiedenen Gründen nich aktiv sind, sehr klein ist.

Zwei weitere wichtige Faktoren hindern zivilgesellschaftliche Organisationen daran, genügend Druck für die Umsetzung der staalichen Frauenpolitik in Aserbaidschan aufzubauen. Zum einen ist die Unabhängigkeit der NGO’s – einschließlich der Frauenorganisationen – weiterhin problematisch, denn viele von ihnen haben direkte Verbindungen zum Staat oder wurden von Personen gegründet, die in staatlichen Institutionen arbeiten. Manche NGO’s haben gemeinschaftliche Projekte mit dem Staat oder erhalten staatliche Finanzierung. Zum anderen haben manche Frauengruppen kein ausreichendes Verständnis von Gendergleichberechtigungsgrundsätzen oder erklären die Erhaltung traditioneller Familienwerte zum Teil ihrer Agenda.

Den Berichten einiger internationale Organisationen zufolge scheint das SKFFK seit einiger Zeit offener für die Zusammenarbeit mit NGO’s geworden zu sein. Manche NGO’s beteiligen sich mehr an den Besprechung der Pläne und Rechtsinitiativen des Komitees, dessen Mitglieder ab und zu auch verschiedenen NGO-Veranstaltungen beiwohnen. Die Teilnahme an den vom SKFFK organisierten Treffen ist jedoch meist beschränkt und Kriterien für die Einladung sind undurchsichtig.

Trotzdem gibt es einige Frauengruppen, die darauf ausgerichtet sind Aspekte der staatlichen Politik durch die Nutzung internationaler Plattformen in Frage zu stellen. Das jüngste Beispiel sind die Aktivitäten aserbaidschanischer Frauen-NGO’s während der 44. Sitzung der CEDAW im Juli 2009. Diese NGO’s (eine internationale und fünf lokale) reichten sechs verschiedene Berichte, als Alternative zum staatlichen Bericht über die Umsetzung der CEDAW-Verpflichtungen in Aserbaidschan, ein.

In den Berichten wurden verschiedene Aspekte der Benachteiligung aufgegriffen, von Problemen auf dem Arbeitsmarkt bis hin zu den Rechten der weiblichen Inlandsflüchtlinge, von früher Heirat bis hin zur Beteiligung der Frauen an politischen Entscheidungen. Besonders interessant sind zwei dieser Berichte, die das Thema marginaler Frauengruppen wie homosexueller, transsexueller, prostituierter und drogenabhängiger Frauen ansprechen, welche in der nationalen Genderpolitik oft vernachlässigt werden.

Laut Nigyar Nagiyeva, Koordinatorin des Frauenprogramms der Organisation Gender und Enwicklung für Lesbische, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle (LGBT), ist die Haltung des Staates homosexuellen Frauen gegenüber die des Totschweigens. Menschen werden davon abgehalten, ihre Identität zu bekennen oder für Ihre Rechte einzustehen. So wurde die Organisation z.B. vom Justizministerium nicht als eine LGBT-Organisation registriert, sondern im allgemeinen Bereich der Gegndergleichberechtigung angesiedelt. Obwohl Homosexualität 2000 offiziell entkriminalisiert wurde, wird das Problem der Diskriminierung sexueller Minderheiten bislange in keinem staatlichen Dokument anerkannt, obwohl es besonders auf dem Arbeitsmarkt in Aserbaidschan sehr verbreitet ist.
Ein weiteres Problem der Frauenorganisationen und NGO’s in Aserbaidschan ist mangelndes Vertrauen seitens der einfachen Frauen. Frauen in Aserbaidschan nehmen Frauenorganisationen nicht als Vertreter ihrer Interessen oder Verfechter von Frauenrechten wahr. Solch ein Misserfolg kann auf eine unzulängliche Öffentlichkeitsarbeit der NGO’s zurückgeführt werden, die meist in der Hauptstadt ihren Sitz haben und ihre Aktivitäten auf große Städte beschränken. Laut der vom öffentlichen Verband für die Gleichstellung der Geschlechter und Fraueninitiativen im August 2010 veröffentlichter Untersuchung “Gender Mainstreaming: The Role of Civil Society. Results of Monitoring the National Gender Mechanism” erklären demzufolge nur 10.4% aller Frauen, sie würden sich im Falle einer Verletzung ihrer Rechte an NGO’s wenden (7).

Fazit
Rechtliche und politische Dokumente in Aserbaidschan enthalten immer noch Normen und Regelungen, die den internationalen Verpflichtungen des Landes zur Gleichstellung der Geschlechter widersprechen. Die staatliche Herangehensweise an Frauenangelegenheiten ist einseitig und geht nur auf die Interessen eines Teils der Frauen ein, und zwar derjenigen, die Familienverpflichtungen nachgehen – Frauen aus gefährdeten Gruppen bleiben ausgeschlossen. Einige Frauengruppen versuchen, diese Probleme anzusprechen, sie benötigen jedoch internationale Unterstützung, um von der Regierung angehört zu werden. Unzureichende Koordinierung und wenig organisierte Stellungnahmen hindern Frauengruppen daran, das Vertrauen einfacher Frauen zu gewinnen, deren Interessen und Probleme derzeit öffentlich weder artikuliert noch diskutiert werden.

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(1) “Die protektionistische Herangehensweise, welche,während sie Unterschiede anerkennt, die Aktivitäten und Freiheiten von Frauen einzuschränken sucht mit der Begründung, es geschehe, um die Frauen vor Schaden und Missbrauch zu „schützen“. Statt die Genderdiskriminierung zu bekämpfen, reproduziert diese Herangehensweise sie nur unter der Maske von Schutz.“ Mehr zu verschiedenen politischen Ansätzen gegenüber Frauen siehe auf dem IWRAW-Asia Pacific knowledge portal unter:
http://www.iwraw-ap.org/convention/equality.htm (Letzter Zugriff am 26. November 2010).
(2) Interviews mit Hidschran Gusseinowa, der Vorsitzenden der SKFFK/ SCFWCA, können abgerufen werden unter: http://gender-az.org/index.shtml?id_main=26&id_sub=59&id_sub_sub=55 (Letzter Zugriff am 11. Oktober 2009).
(3) Arbeitskodex der Republik Aserbaidschan, zu finden unter: http://www.gender-az.org/index_en.shtml?id_doc=100 (Letzter Zugriff am 11. Oktober 2009).
(4) Aserbaidschanisches Genderinformationszentrum,  Verzeichnis der Frauen-NGO’s und NGO’s, die an Projekten zu Genderproblemen arbeiten, kann abgerufen werden unter:
http://www.gender-az.org/index.shtml?id_main=27&id_sub=55 (Letzter Zugriff am 26. November 2010).
(5) Datenbank der Anlaufstellen für Gender in Azerbaijan, zuletzt aktualisiert im Oktober 2007, kann abgerufen werden unter http://www.osce.org/documents/html/pdftohtml/29493_en.pdf.html (Letzter Zugriff am 26. November 2010).
(6) 2009 USAID NGO Sustainability Index—veröffentlicht  Juli 2010, kann abgerufen werden unter www.usaid.gov/locations/europe_eurasia/dem_gov/ngoindex/2009/azerbaijan.pdf (Letzter Zugriff am 26. November 2010).
(7)
“Gender Mainstreaming: The Role of Civil Society. Results of Monitoring the National Gender Mechanism”, ein Bericht der Public Union for Gender Equality and Women’s Initiatives, Baku, August 2010.

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