Selbstbestimmung statt Transsexuellengesetz - Ein Gesetzesentwurf

Transgender

Seit 40 Jahren gibt es nun das Transsexuellengesetz (TSG) in Deutschland, welches die Namens- und Personenstandsänderung für transgeschlechtliche Menschen regelt. Innerhalb dieser Zeit wurden zahlreiche Paragraphen aus dem Gesetz für verfassungswidrig erklärt, so z. B. der OP-Zwang (2011) und der Scheidungs-Zwang (2009). Das Gesetz ist mittlerweile ein Flickenteppich, durch den transgeschlechtliche Menschen jedoch weiterhin diskriminiert werden. Die verpflichtenden psychologischen Gutachten für die Namens- und Personenstandsänderung sind ein prominentes Beispiel für diese Diskriminierung durch Pathologisierung.

Die Grünen wollen nun einen Gesetzesentwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz einbringen, welches transgeschlechtlichen Menschen ermöglichen soll, ihren Namen und Personenstand hürdenärmer zu vollziehen. Erstmals sollen auch nicht-binäre Menschen einbezogen werden. Der queerpolitische Sprecher der Grünen Sven Lehmann erläuterte, das Bundesverfassungsgericht habe schon zahlreiche Urteile dazu gefällt, dass über die geschlechtliche Identität einer Person nur diese selbst Auskunft geben könne.

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