Archivierter Inhalt

EU-Institutionen

Europäische Kommission in Brüssel

GESCHLECHTERPOLITIKEN DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)
Institutionen der EU-Kommission und des EU-Parlaments

Übersicht:

 

Generaldirektion Justiz
Der Tätigkeitsbereich „Gleichstellung“ ist seit 2010 der Direktion D innerhalb der Generaldirektion zugeordnet und in vier Unterabteilungen gegliedert:

  • D/1 ist befasst mit Gleichstellungsrecht
  • D/2 beschäftigt sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern
  • D/3 beschäftigt sich mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen
  • D/4 ist befasst mit der Nichtdiskriminierung und Koordination von Roma Angelegenheiten

Die für die Bereiche Gleichstellung und Antidiskriminierung zuständige Kommissarin ist gegenwärtig Vĕra Jourová.

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)

Die Einrichtung eines neuen Europäischen Institutes für Gleichstellungsfragen und sein Sitz in Vilnius/Litauen wurde im Dezember 2006 von dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beschlossen, nachdem bereits 1995 die Idee für ein solches Institut aufgekommen und schon 1999 ein erster Vorschlag von der damaligen schwedischen Gleichstellungsministerin erarbeitet worden war. Im Juni 2010 hat das Institut offiziell seine Arbeit aufgenommen.

Das Institut ist eine europäische Agentur, die als Wissenszentrum und Sachverständigennetzwerk die Mitgliedsstaaten und die europäischen Institutionen, insbesondere die Kommission, darin unterstützen soll, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen und zur Sensibilisierung der Bürger_innen für Gleichstellungsfragen beizutragen.

Das EIGE ist maßgeblich an der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer 2010 – 2015 beteiligt. Seine Aufgaben hierbei sind:

  • Unterstützung der Entwicklung und Fortschreibung von Indikatoren in den kritischen Feldern der Pekinger Aktionsplattform
  • Aufbau eines öffentlichen Dokumentationszentrums mit vorhandenen Statistiken, Daten und Informationen, funktionierenden Modellen und Ansätzen des Gender Mainstreaming
  • Förderung der Entwicklung von Mainstreaming-Instrumenten und –Methoden
  • Entwicklung eines Gleichstellungsindex
  • Aufbau eines virtuellen Europäischen Netzwerks für Gleichstellung

Das Institut setzt sich zusammen aus:

  • dem Verwaltungsrat (Entscheidungsorgan): Er besteht aus 18 Vertreter_innen aus den Mitgliedsstaaten und einem Mitglied der Kommission, die im Rotationsprinzip für eine Amtsperiode von 3 Jahren bestimmt werden. Er legt das mittelfristige und das jährliche Arbeitsprogramm fest und beschließt den Haushalt.
  • einem Sachverständigenbeirat (Beratungsorgan): Setzt sich aus Expert_innen in Gleichstellungsfragen zusammen, jeweils eine/r aus jedem Mitgliedsstaat, zwei vom Europäischen Parlament und drei von der Kommission benannten. Er unterstützt die Direktion darin, die wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit des Instituts sicher zu stellen.
  • einem Direktor/einer Direktorin: Die Direktion ist die rechtliche Vertretung des Instituts und zuständig für die laufenden Verwaltungsgeschäfte und die Umsetzung des Arbeitsprogramms. Sie wird vom Verwaltungsrat auf 5 Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung ernannt. Die erste Direktorin des Instituts ist die Schwedin Virginija Langbakk.
  • der Belegschaft. Diese befindet sich derzeit noch im Aufbau. Insgesamt sollen ca. 30 Personen am Institut beschäftigt werden.

Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 ist das Institut mit einem Etat von 52,5 Millionen Euro ausgestattet.

Aktuelle Projekte und Publikationen beschäftigen sich u.a. mit der Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern, mit den verkannten Kosten von Gewalt and Frauen und sie unterhalten einen Gender-Index, um das komplexe Thema Gender Equality greifbarer zu machen.

« zur Übersicht

Ausschuss „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ beim Europäischen Parlament (FEMM)
 
Der Ausschuss „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“, der insgesamt 68 Abgeordnete des Europäischen Parlaments umfasst, ist zuständig für:

  • die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union und damit verbundene Gemeinschaftsmaßnahmen.
  • die Förderung der Rechte der Frau in Drittländern.
  • die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz.
  • die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • die Umsetzung und Weiterentwicklung des Grundsatzes der Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit in alle Politikbereiche („gender mainstreaming“).
  • die Weiterverfolgung und die Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen.
  • die Informationspolitik in Bezug auf Frauen.

Vorsitzende des Ausschuss' ist die spanische Abgeordnete Iratxe García Pérez, Fraktion der Progressiven Allinaz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament.

« zur Übersicht

Der Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern

Der Ausschuss wurde bereits 1981 von der Kommission eingesetzt. Aufgrund zahlreicher Änderungen des Beschlusses seitdem wurde im Sinne von Übersichtlichkeit und Klarheit der Beschluss im Juni 2008 von der Kommission erneut kodifiziert.

 Der Ausschuss steht der Kommission bei der Formulierung und Durchführung von Aktivitäten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Seite und legt der Kommission Stellungnahmen vor. Der Beratende Ausschuss (68 Mitglieder) setzt sich aus Vertretern von Ministerien und Gleichbehandlungsstellen der Mitgliedstaaten, EU-Sozialpartnern, der Europäischen Frauenlobby sowie Vertretern von internationalen Organisationen und Berufsverbänden und anderen Vereinigungen, einschließlich der EFTA-Länder, zusammen. Damit stellt er auch einen Rahmen zur Förderung des Austauschs von Erfahrungen, Politiken und Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren dar.
Der Ausschuss gibt auf Ersuchen der Kommission oder von sich aus Stellungnahmen ab. Die drei aktuellsten Stellungnahmen des Ausschusses sind:

« zur Übersicht

Die Hochrangige Gruppe „Gender Mainstreaming

besteht aus führenden, für Gleichstellungspolitiken zuständigen Regierungsbeamten der Mitgliedstaaten sowie Vertreter_innen aus der Kommission und dem Sekretariat des Rates. Sie ist ein Forum für den Austausch von Meinungen und Erfahrungen zu Gleichstellungsfragen. Aufgabe der Gruppe ist es, zur langfristigen strategischen Planung von EU Gleichstellungsinitiativen beizutragen. Dazu werden beispielsweise Programme des Erfahrungsaustauschs, Gleichstellungskonferenzen oder informelle ministerielle Treffen organisiert. Sie tagt zweimal im Jahr (Januar, September) jeweils im Land der EU-Ratspräsidentschaft.

Die Gruppe unterstützt das jeweilige EU-Präsidentschaftstrio bei der Identifizierung relevanter Politikbereiche und Fragestellungen, ist das Hauptforum für die strategische Planung des Follow-up der Pekinger Aktionsplattform und die Entwicklung entsprechender Indikatoren und unterstützt die Kommission bei der Erstellung des jährlichen Berichts zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

« zur Übersicht

Kommissarsgruppe Grundrechte, Diskriminierungsbekämpfung und Chancengleichheit

Aufgabe der Kommissarsgruppe „Grundrechte, Diskriminierungsbekämpfung und Chancengleichheit“ ist es, eine Politik zu entwickeln, die Diskriminierung bekämpft und die Gleichstellung der Geschlechter fördert und sicherzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit in alle Politikbereiche miteinbezogen wird.

« zur Übersicht

Dienststellenübergreifende Gruppe für Geschlechtergleichstellung

Seit 1996 kommen im Rahmen der dienststellenübergreifenden Gruppe für Geschlechtergleichstellung regelmäßig Vertreter sämtlicher Kommissionsdienststellen zusammen. Hauptaufgabe der Gruppe ist es, Gender-Mainstreaming-Aktivitäten zu planen, einen Beitrag zu den einschlägigen Aktivitäten im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme für Geschlechtergleichstellung zu leisten und diese zu koordinieren, die Durchführung zu überwachen und Erfahrungen und Good Practices auszutauschen sowie die Verbindung zu anderen Gruppen herzustellen, die sich mit der Gleichstellungsthematik befassen.

« zur Übersicht

Expert_innennetzwerk für Gleichstellung

Das Expert_innennetzwerk für Gleichstellung ist 2011 hervorgegangen aus dem Expert_innennetz für Fragen der Beschäftigung und der Gleichstellung von Frauen und Männern (egge) und dem Sachverständigennetzwerk für die Bereiche Chancengleichheit von Männern und Frauen, soziale Eingliederung, Gesundheit und Langzeitpflege“ (eggsi). Es besteht aus Expert_innen aus den Bereichen Statistik, Ökonometrie, Sozialschutz, Soziale Inklusion und Arbeitsmarktökonom_innen aus allen 27 Mitgliedsstaaten, Island, Lichtenstein, Norwegen und den Kandidatenländern Kroatien, Türkei, Mazedonien und Serbien. Es wird von der Giacomo Brodolini Stiftung in Italien koordiniert.

Das Netzwerk unterstützt die Arbeit der Kommission in diesem Bereich mit externer Expertise. Auf der Basis eines jährlichen Forschungsprogramms berichtet das Netzwerk regelmäßig der Direktion Gleichstellung der Generaldirektion Justiz. Es erarbeitet Themenberichte, Übersichten über aktuelle Forschungen und andere Formate für alle 34 Länder.

« zur Übersicht

Europäisches Netzwerk von Rechtsexpert_innen im Bereich der Gleichstellung

Das Netzwerk garantiert die regelmäßige Information der Kommission über wichtige rechtliche Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung in den Mitgliedsstaaten und deren Auswirkungen. Bereits seit 1984 unterstützt das Netzwerk die Kommission bei der Überprüfung der Implementierung des Gender Acquis in den EU-Mitgliedsstaaten und bei der Entwicklung neuer Gesetzesinitiativen in diesem Bereich. Das Netzwerk besteht aus unabhängigen Expert_innen, Akademiker_innen und Praktiker_innen, aus den 27 EU-Staaten, den EFTA-Ländern und den Kandidatenländern, die alle drei Jahre neu berufen werden.
Das Netzwerk erarbeitet:

  • eine Reihe von Themenberichten mit Bezug zu den Gesetzesinitiativen der Kommission  im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter
  • die European Gender Equality Law Review über Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtssprechung auf nationaler und EU-Ebene
  • weitere Publikationen über europäisches Gleichstellungsrecht und seine Implementierung auf nationaler Ebene
  • einen Synthesebericht, der die Trends und wichtigsten rechtlichen Entwicklungen des Jahres auf nationaler und EU-Ebene zusammenfasst
  • und kurzfristige Analysen und Informationen zu wichtigen Rechtsentwicklungen.

Es unterstützt die Kommission bei Gesetzes- und Politikinitiativen durch Stellungnahmen, Handlungsempfehlungen und die Sammlung von rechtllichen Daten für Vergleiche und die Entwicklung neuer EU-Instrumente.

Ausgewählte Publikationen des Netzwerks

« zur Übersicht

Europäisches Netzwerk von Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft

Das Netzwerk wurde im Juni 2008 von der Kommission ins Leben gerufen, um als Plattform für Diskussionen, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie für die Ermittlung erfolgreicher Strategien in diesem Bereich zu dienen. Ausgangspunkt war die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen als ein Schwerpunkt im Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter (2006-2010). Dem Netzwerk gehören die Vorsitzenden europäischer Netzwerke an, die sich für die Förderung der Geschlechtergleichstellung in Führungspositionen stark machen. Aktuelle Mitglieder.

Bei seinen Zusammenkünften beschäftigte sich das Netzwerk mit folgenden Themen:

  • Bedeutung von Mentoring, Vernetzung und Vorbildern zur Förderung des Führungspotenzials von Frauen;
  • Frauenquoten als Instrument zur ausgewogenen Verteilung der Geschlechter in Politik und Führungsetagen von Unternehmen (vgl. Working Paper „The Quota-instrument: different approaches across Europe“).
  • die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Vergütung von Führungspositionen

« zur Übersicht

Regierungsexpert_innengruppe für den Bereich der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Gleichstellung

Mit dem Ziel die Erkenntnisse und Ergebnisse des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007 weiterzuführen, hat die Kommission in 2008 eine Regierungsexpert_innengruppe für den Bereich der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Gleichstellung etabliert. Dort sind Regierungsbeamte und relevante Expert_innen aus dem Netz sozio-ökonomischer Experten aus den Mitgliedsstaaten vertreten.

Aufgaben der Gruppe sind:

  • Untersuchung der Auswirkungen von nationalen und EU-Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung.
  • Validierung bewährter Verfahren durch Gruppenlernen in zweimal im Jahr stattfindenden Seminaren.
  • Bewertung der Wirksamkeit von Nichtdiskriminierungsstrategien.

« zur Übersicht

Netzwerk aus sozioökonomischen Expert_innen

Dieses Netzwerk befasst sich mit den häufigsten Formen der Diskriminierung und bietet der Kommission fundierte Analysen der Situation in den einzelnen Ländern und einen Überblick über deren politische Maßnahmen und unterstützt den Austausch empfehlenswerter Verfahren zwischen den Mitgliedern der Regierungsexpert_innengruppe.

Wichtigstes Instrument hierfür sind die zwei mal im Jahr stattfindenden Seminare zum Austausch bewährter Verfahren für Regierungsbeamt_innen und Expert_innen, die von dem Netzwerk gemeinsam mit der Europäischen Kommission organisiert werden. Die Ergebnisse der Seminare werden in Berichten veröffentlicht.

Aktuell sind u.a. folgende Berichte des Netzwerkes verfügbar:

« zur Übersicht

Netz von Antidiskriminierungsrechtsexpert_innen

Diesem Netz gehören 30 Länderexpert_innen (aus jedem EU‑Land sowie Türkei, Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien) sowie fünf Koordinator_innen an, die sich mit verschiedenen Diskriminierungsgründen befassen.
Es bietet unabhängige Informationen und Beratung zu folgenden Themen:

  • Umsetzung der beiden Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in nationales Recht;
  • Initiativen der einzelnen Länder, Vorschläge für neue Gesetze und andere politische Entwicklungen;
  • nationale Urteile - stehen sie im Einklang mit dem EU‑Recht?
  • relevante Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHM);
  • bewährte Verfahren im Rechtsschutz in Diskriminierungsfällen.

Außerdem veröffentlicht das Netzwerk regelmäßig die Europäische Zeitschrift zum Antidiskriminierungsrecht, thematische Berichte mit je einem Schwerpunktbereich sowie Länderberichte.

« zur Übersicht

Europäisches Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen (EQUINET)

EQUINET, das europäische Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen, soll die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in der Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung in den von den Gleichbehandlungs-/Antidiskriminierungsrichtlinien der EU geregelten Bereichen zwischen den dafür zuständigen, nationalen Organisationen fördern. Das Netz begann als zweijähriges Projekt unter dem Titel „Stärkung der Zusammenarbeit der für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung zuständigen Stellen“ (2002-2004), das von der Kommission finanziert wurde. Als Netzwerk wurde es in 2007 etabliert, und seitdem aus Mitteln des PROGRESS-Programms finanziert. Es umfasst 37 Mitgliedsorganisationen aus 30 europäischen Ländern und hat sein Sekretariat in Brüssel.

« zur Übersicht

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

Die Agentur für Grundrechte wurde durch eine Verordnung des Rates der EU vom 15. Februar 2007 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wien. Sie soll Einrichtungen und Behörden der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in Grundrechtsfragen zur Seite stehen und ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellen, um sie bei der Festlegung von Maßnahmen oder Aktionen zu unterstützen. Die Agentur ist nicht befugt, individuelle Beschwerden zu prüfen oder Vorschriften zu erlassen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Grundrechteagentur zählen:

  • die Erhebung, Analyse und Verbreitung objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Daten zur Grundrechtssituation in den Mitgliedstaaten.
  • die Entwicklung von Methoden und Standards zur Verbesserung der Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten.
  • die Durchführung und/oder Förderung von Forschung und Studien zu Grundrechten.
  • die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen - auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission.
  • die Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren.

« zur Übersicht

Weitere Links zu EU-Institutionen und Gleichberechtigung:

Die Europäische Union präsentiert sich im Netz: Das offizielle Europa-Portal führt übersichtlich ein in die Politikwelt der Union.

Auf der Seite der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der EU-Kommission finden sich gegliedert nach Tätigkeitsbereichen detaillierte Informationen:

« zur Übersicht