Eine nachhaltige Sicherheitspolitik braucht die Genderperspektive
Der Frauensicherheitsrat zur deutschen UN-Politik
Petra Bläss, Gitti Hentschel
Geschlechterpolitische Ausgangslage in Krisen und gewaltförmigen Konflikte
Kriege, militaristische Aktionen und Gewalthandlungen sind männlich konnotiert, und tatsächlich sind in erster Linie Männer die Akteure bewaffneter Auseinandersetzungen. Doch Frauen sind an der Zuspitzung von Krisen und der Austragung von Kriegen auf vielfältige Weise beteiligt, etwa als Unterstützerinnen und Versorgerinnen der Kämpfer, aber auch durch ideologische Legitimierung der Gewalt. Von den Entscheidungen über Krieg und Frieden, Verhandlungen über Formen der Konfliktbeilegung und über Nachkriegsordnungen sind Frauen dagegen weitgehend ausgeschlossen; auf diesen Entscheidungsebenen spielen Frauen bestenfalls als einzelne Funktionsträgerinnen eine Rolle. Dabei sind vor allem Frauen in nationalen wie internationalen Friedensgruppen und -organisationen aktiv. Und auch den Wiederaufbau der Gesellschaften in Nachkriegszeiten treiben Frauen wesentlich voran. Auf der anderen Seite sind besonders Kinder, Frauen, alte und gebrechliche Menschen Leidtragende dieser Kriege: Als unmittelbare Opfer, als Flüchtlinge und durch Zwangsvertreibungen.
UN-Geschlechterpolitik mit der Resolution 1325
All dies haben die Vereinten Nationen (UN) bereits in ihrer Resolution 1325 vom 31.10.2000 konstatiert. Nach dieser Resolution – die das Ergebnis beharrlichen, Jahrzehnte langen Engagements von Feministinnen, Friedensaktivistinnen, Frauenpolitikerinnen und Repräsentantinnen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen ist – werden Frauen Beteiligungsrechte bei sämtlichen Fragen der Krisenbewältigung und Konfliktlösung zugestanden. Alle UN-Mitgliedstaaten sind „nachdrücklich auf(gefordert), dafür zu sorgen, dass Frauen in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen stärker vertreten sind.“ Frauen sollen verstärkt „zu Sonderbeauftragten und Sonderbotschafterinnen“ ernannt werden, zudem sollen den UN-Mitgliedstaaten „Leitlinien für die Aus- und Fortbildung sowie Material über den Schutz, die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Frauen sowie über die Wichtigkeit der Beteiligung von Frauen an allen Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungsmaßnahmen zur Verfügung“ gestellt werden. Detailliert wird in der Resolution aufgelistet, in welcher Weise „bei der Aushandlung und Umsetzung von Friedensübereinkünften eine Geschlechterperspektive zu berücksichtigen“ ist, was z.B. bei der „Errichtung von Flüchtlingslagern und -siedlungen“ bedeutet, „die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen zu berücksichtigen“.
Auch an den spezifischen „Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt“ wird im Kontext von bewaffneten Konflikten gedacht. Allerdings steht die Umsetzung dieses auf den ersten Blick beeindruckenden, 18 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalogs zur Berücksichtigung der Geschlechterdimension und der angemessenen Partizipation von Frauen in Krisen- und Konfliktsituationen auf der praktischen politischen und diplomatischen Ebene noch aus. Der Grund: Die Vorgaben sind zum Teil unpräzise formuliert und nicht verpflichtend. Entsprechend hat sich an der vorwiegend männlichen Besetzung zentraler nationaler wie internationaler Gremien im Zusammenhang von militärischen Maßnahmen, Krieg und Friedensverhandlungen wenig verändert. Dies wird gerade jetzt wieder am Beispiel des Iraks deutlich: Bei Verhandlungen zur politischen Neuordnung des Landes spielen Frauen so gut wie keine Rolle. So sind unter den 25 Mitgliedern des neu konstituierten irakischen „Regierenden Rats“ nur 3 Frauen, während andererseits auf die Repräsentation der unterschiedlichen ethnischen und religiösen Gruppierungen großen Wert gelegt wurde. Zugleich besteht hier – wie in Afghanistan – im Interesse von Frauen dringender Handlungsbedarf von Seiten der internationalen Gemeinschaft: Insbesondere die Lebensbedingungen von Frauen, die zur Zeit des Baath-Re-gimes relative Gleichberechtigung erfuhren und – unter den Bedingungen der Diktatur – Partizipationsmöglichkeiten in Politik, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen hatten, haben sich im Zuge der Neugliederung des Iraks unter USamerikanischer Besatzung und dem erstarkenden Einfluss fundamental-islamistischer Gruppierungen drastisch verschlechtert.
Der Frauensicherheitsrat als geschlechter- und frauenpolitische Gegenmaßnahme
Um Geschlechterperspektiven im Bereich internationaler Sicherheits- und Friedenspolitik generell und den Lebenswirklichkeiten von Frauen zumindest im Rahmen der bundesdeutschen Außen- und v.a. UN-Politik mehr Geltung zu verschaffen, schlossen sich Ende März 2003 34 Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen sowie Einzelpersonen zu einem „Frauensicherheitsrat“ zusammen. Dabei handelt es sich um Expertinnen aus verschiedenen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, aus Frauen-, Menschenrechts- und Entwicklungshilfeorganisationen, Aktivistinnen aus Friedensgruppen sowie aus politischen Stiftungen. Eine 10-köpfige Steuerungsgruppe, die aus Vertreterinnen der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (WILPF), der Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, des Internationalen Konversionszentrums in Bonn (BICC), der Friederich-Ebert-Stiftung (FES), der Heinrich-Böll-Stiftung (hbs), des Deutschen Komitees des Entwicklungsfonds der UN für Frauen (UNIFEM), der Frauenaktion Scheherezade und zwei Einzelpersonen besteht, organisiert und koordiniert die Aktivitäten dieses Frauensicherheitsrats.
Anlass für den Zusammenschluss war die zweijährige Mitgliedschaft der Bundesrepublik im UNSicherheitsrat ab 2003. Auf Konferenzen der FES und des Feministischen Instituts der hbs wurden sowohl die Defizite bundesdeutscher wie internationaler Sicherheitspolitik unter Genderaspekten als auch die Notwendigkeit einer effizienten Vernetzung der in diesem Bereich engagierten Frauen offensichtlich. Primäres Ziel des Frauensicherheitsrats ist es, die Arbeit der Bundesregierung im UN-Sicherheitsrat aus Genderperspektive kritisch zu begleiten und durch Initiativen und Begleitstudien in einer gendersensitiven Politik zu unterstützen. In erster Linie geht es dabei um Impulse für die nachhaltige Implementierung der UNResolution 1325 und ihrer Umsetzung. Daran wird der Frauensicherheitsrat insbesondere im Hinblick auf die Partizipationsrechte und Chancen von Frauen in Afghanistan und im Irak, aber auch mit Blick auf die Nahostregion und den Balkan arbeiten. Hieraus resultieren folgende Arbeitsschwerpunkte:
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Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Bewertung der Umsetzung der UN-Resolution 1325: Hierzu gehört z.B. eine präzise Definition dessen, was „angemessene“ Beteiligung von Frauen im Einzelnen bedeutet und wonach zu beurteilen ist, ob eine eingeleitete Maßnahme im Sinne der Resolution erfolgreich war.
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Präzisierung bzw. Neudefinition der Begriffe „Sicherheit“ und „Frieden“, die die elementaren Probleme von Frauen in Kriegs- und Nachkriegszeiten und die Gewaltverhältnisse, denen Frauen gerade in diesen Zeiten ausgesetzt sind, angemessen berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Reflexion der wissenschaftlichen Debatte zur human security aus Gendersicht.
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Verteidigung von Menschen- und Völkerrechtsstandards: Hierbei geht es vor allem um die Implementierung internationaler Konventionen. So unterstützt der Frauensicherheitsrat z.B. die Initiativen zur Erstellung eines Rechtsgutachtens über die mögliche Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges.
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Geschlechtsspezifische Evaluierung von Missionen in Konfliktregionen: In Ex-Jugoslawien und Afghanistan lag von Anfang an ein Fokus auf der besonderen Situation von Frauen, so dass durch eine Analyse dieser Einsätze ein besonders großer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist.
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Entwicklung eines Gender-Index für den Bereich Außen- und Sicherheitspolitik: Dies beinhaltet Kriterien für einen gendersensitiven Sicherheitsbegriff, für die Feststellung von Gewalt gegenüber Frauen sowie für die Beteiligung von Frauen in Missionen und am Demokratisierungsprozess.
Dies setzt zum einen gendersensible Studien zur Außen- und Sicherheitspolitik und zu den Bedingungen in den einzelnen Ländern, zum anderen aber auch politische Aktion sowie umfangreiche Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit voraus. Anzubieten hat der Frauensicherheitsrat dafür seine gebündelte Kompetenz sowie die Bildung eines ExpertInnenpools. Darüber hinaus sind Fachtagungen und Workshops und die Erstellung von Studien zu einzelnen Themenschwerpunkten geplant, etwa zur Analyse von Terrorismus und zur Bewertung der propagierten Gegenstrategien aus der Geschlechterperspektive. Ungeklärt sind bislang die Finanzierungsmöglichkeiten des ehrenamtlich arbeitenden Netzwerks. Die erste Initiative des Frauensicherheitsrats galt der angemessenen Beteiligung von Frauen am Wiederaufbauprozess im Irak. Dabei nahm er die von Fraueninitiativen weltweit unterstützten Forderungen der Irakischen Frauenliga auf. In Briefen an Bundeskanzler Schröder, die zuständigen BundesminsterInnen, an UN-Botschafter Pleuger und führende BundespolitikerInnen fordert der Frauensicherheitsrat vor dem Hintergrund des schwierigen Loya Jirga-Prozesses in Afghanistan u.a.:
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eine Entsendung von UN-BeobachterInnen in den Irak mit einem Mindestanteil von 40% Frauen zum Monitoring des Nachkriegsprozesses und der humanitären Situation.
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eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am Demokratisierungsprozess durch ihre angemessene Vertretung in der Regierung, die Ausstattung einer Frauenministerin mit ausreichend Kompetenzen und die adäquate Repräsentation von Frauen (mit einem Mindestanteil von 40%) auf allen Ebenen der Administration.
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eine Gender-Balance in der Verfassung sowie die Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen jede Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW).
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die Verbesserung der Alltagsbedingungen von Frauen und Mädchen durch Thematisierung von Gewaltverhältnissen in Gesellschaft und Familie sowie von Armut.
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eine Einbindung von ExpertInnen und Bereitstellung von Ressourcen zur Aufarbeitung von Traumatisierungen, v.a. von Folgen sexualisierter Gewalt.
Die Gründung und Zielsetzungen des Frauensicherheitsrats sind von Seiten unterschiedlicher politischer AkteurInnen mit Interesse aufgenommen worden. Mit der Staatsministerin im Auswärtigen Amt Kerstin Müller gab es ein erstes Gespräch über Möglichkeiten der Begleitung der Bundesregierung in ihrer Genderpolitik im UN-Sicherheitsrat. Dabei wurden u.a. Formen der Kooperation etwa im Rahmen von Veranstaltungen des Auswärtigen Amts zu Fragen der Außen-, Sicherheits- und UN-Politik anvisiert. Zur Überprüfung der Realisierung der Resolution 1325 stellte die Staatsministerin eine Initiative im UN-Sicherheitsrat in Aussicht. Auch VertreterInnen anderer Bundesministerien signalisierten Interesse an Austausch und Gesprächen. Dennoch machen sich die Frauen des Frauensicherheitsrats in Bezug auf schnelle Erfolge keine Illusionen: Gerade die Außen- und Sicherheitspolitik ist eine besondere Männerdomäne und die Kluft zwischen Absichtserklärung und Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit extrem groß. Doch umso wichtiger ist es, sich hier nicht auf die tradierte (Frauen-)„Spielwiese“ abschieben zu lassen, sondern diese Männerbastion zu knacken. Die Umsetzung der Forderungen der UN-Resolution 1325 wörtlich und ernst zu nehmen, heißt: Machtstrukturen nachhaltig zu ändern. Dies gelingt nur mit Beharrlichkeit.
femina politica, 2/2003
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