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Transsexuellengesetz: verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 11. Januar 2011 das Transsexuellengesetzt (TSG) für verfassungswidrig erklärt.

Begründung:
Umoperation - um der körperlichen Heteronormativität zu entsprechen - ist nicht zumutbar.

Siehe dazu:

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