Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 11. Januar 2011 das Transsexuellengesetzt (TSG) für verfassungswidrig erklärt.
Begründung:
Umoperation - um der körperlichen Heteronormativität zu entsprechen - ist nicht zumutbar.
Siehe dazu:
- Das Urteil: Zitierung: VerfG, 1 BvR 3295/07 vom 11.1.2011, Absatz-Nr. (1 – 77)
- Queer.de: Transsexuellengesetz verstößt gegen das Grundgesetz
- taz.de: Verfassungsrichter halten Umoperation für unzumutbar
- sueddeutsche.de: Gericht kippt Transsexuellengesetz - Das gefühlte Geschlecht