Der bundesweite Arbeitskreis TSG-Reform hat ein Forderungspapier erstellt und fordert die Änderung des Transsexuellenrechts. Das Papier ist das Ergebnis eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses, an dem sich Vertreter_innen von Inter*‐ und Trans*‐Verbänden, ‐Organisationen und Einzelpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligt haben.
Die zentrale Forderungen sind:
- Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes von Trans*‐Personen durch Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens (derzeit geregelt in § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 TSG);
- Aufhebung des TSG als Sondergesetz und Integration notwendiger Regelungen in bestehendes Recht;
- Anstelle des gerichtlichen Verfahrens Änderung des Vornamens und des Personenstandes auf Antrag bei der für das Personenstandswesen zuständigen Behörde;
- Ausbau des Offenbarungsverbots; Einbeziehung in das Ordnungswidrigkeitenrecht;
- Rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen.
Das gesamte Forderungspapier können Sie hier oder auf der Seite des Abeitskreises TSG-Reform einsehen. Dort werden auch Unterstützungsunterschriften entgegengenommen.