Am 17. Mai 2013 startete die Bundestags-Petition der GGPD, die eine Abschaffung des Lebens-Partnerschafts-Gesetzes und die Einführung eines Gemeinschafts-Partner-Gesetzes fordert. Der Grund für die Forderung ist die Gleichstellung aller Menschen, die zusammen eine Gemeinschaft bilden möchten, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, körperlichen Identität oder ideelen Motivation ihrer Lebensinhalte.
Auszug aus der Petition:
"Geht man beispielsweise beim homosexuellen Anteil der Gesamtbevölkerung (82 Mio.) von 5 % (4,1 Mio.) aus und rechnet die 63.000 Partnerschaften (= 126.000 Menschen), die im Zeitraum von 2001-2011 (ohne die „Scheidungen“) nach dem LPartG registriert wurden, liegt der Anteil gerade einmal nur 3,073 % (in 10 Jahren) aller Schwulen und Lesben, die in den Genuß der Vorteile, die sich aus dem LPartG ergeben, kommen. Prozentual auf die gesamte Bevölkerung sind das nur 0,15 Prozent. Rechnet man aber jetzt alle in Beziehungen lebenden Personen zusammen, die sich nicht außerehelich verpartnern können, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, dann dann haben laut Statistischem Bundesamt und dieser Quelle goo.gl/9XJip auf Seite 983 mindestensmindestens 2,8 Mio. Lebensgemeinschaften, also 5,6 Mio. Menschen (6,8 %) keinen Anspruch, ihre Partnerschaft abzusichern. Was wiegt da wohl mehr auf, die 0,15 % der Menschen, die die Homo-Ehe eingehen dürfen oder das Wohl aller und eine Gleichberechtigung für alle Partnerschaftsformen, deren Bevölkerungsanteil 2011 bei mindestens 6,8 % lag und heute noch höher liegt."
Weitere Informationen zur Petition sind unter folgendem Link verfügbar.