Stellenanzeigen und Auswahlverfahren hebeln die Quotenregelungen zur Gleichstellung der Geschlechter effektiv aus, resümiert der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in seinem Gutachten zur Frage der Zuverlässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen.
In dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenen Gutachten wird deutlich, dass trotz Allgemeinem Gleichstellungsgesetz und dem Zusatz "Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt", Stellenanzeigen und Auswahlverfahren auf alles andere, als eine Beseitigung bestehender Geschlechterungerechtigkeiten hinwirken.
Als Grund nannte Papier die "starke Ausdifferenzierung der Bewertungsmaßstäbe". Diese lasse "den Fall gleicher Qualifikation(...) so gut wie nicht mehr vorkommen", stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung fest. Sie will daher ihr Dienstrecht noch Ende diesen Jahres modernisieren und empfiehlt ebenso dem Bund, das Gutachten in seinen Gesetzesentwurf zur Frauenquote einfließen zu lassen.