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Abtreibungsgesetze in Lateinamerika und der Karibik

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Aufkleber in Lavapies: "Wir gebären, wir entscheiden!"
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Die Gesetzeslage in den Ländern der Region ist denkbar unterschiedlich, die Restriktionen aber fast überall enorm. Das Thema ist umkämpft und zeigt die enorme Kraft der konservativen Eliten, denen sich Frauenorganisationen versuchen entgegenzustellen.

Das Thema ist komplex und umstritten. Wann immer es in der Region aufkommt kochen die Gemüter hoch. So divers die Reaktionen der Menschen sind, so divers ist auch die Gesetzeslage, so unterschiedlich die Formulierung und Ausnahmen, so verschieden die tatsächliche Anwendung. Aufgrund der allerdings grundsätzlich restriktiven Gesetzeslage findet ein Großteil der Abtreibungen in der Region heimlich und unter unsicheren, das heißt die Gesundheit der Frauen gefährdenden, Bedingungen statt.

Legal ist Abtreibung nur im sozialistischen Kuba, in dem die Gesundheitsversorgung generell weit über dem regionalen Standard liegt. In Costa Rica, Kolumbien, Ecuador, Peru, Bolivien, Argentinien und Uruguay sind Abtreibungen erlaubt, um die Gesundheit der Frauen zu schützen. Dies wird denkbar unterschiedlich ausgelegt: Während in Kolumbien damit erstmal nur die geistige Gesundheit gemeint ist, umfasst es in Argentinien jegliche Form von physischer Unversehrtheit der Frauen. In Guatemala, Panama, Venezuela, Brasilien, Paraguay und Mexiko ist Abtreibung nur erlaubt, wenn das Leben der Frau auf dem Spiel steht. Mexiko ist dabei allerdings das einzige Land der Region, in dem Abtreibung auch gesetzlich von den Bundesstaaten geregelt wird. So ist in Mexikos Hauptstadt-Distrikt der Schwangerschaftsabbruch bis einschließlich der zwölften Woche erlaubt, in Bundesstaaten wie Guanajuato die Abtreibung aber ab dem Moment der Empfängnis verboten. Wie umstritten das Thema ist, zeigt dabei auch Folgendes: Nachdem das fortschrittliche Gesetz im Hauptstadt-Distrikt verabschiedet wurde, verschärften fast die Hälfte der Bundesstaaten ihre Gesetzgebung so, dass das Leben ab dem Moment der Empfängnis beginnt, Abtreibung also grundsätzlich strafbar wurde. Grundsätzlich strafbar ist Abtreibung außerdem nach wie vor in El Salvador, Nicaragua, Honduras und Chile. Ausnahmenfälle sind hier zwar nicht gesetzlich festgelegt, aber doch grundsätzlich möglich.

In den unterschiedlichen Ländern sind zusätzlich zu diesen Grundsatzpolitiken, einige Ausnahmen gesetzlich verankert: In Ländern wie Brasilien, Panama, Bolivien, Ecuador, Uruguay und Kolumbien sind Abtreibungen z.B. im Falle einer Vergewaltigung erlaubt. Argentinien spezifiziert hier und lässt dies nur im Falle der Vergewaltigung von Frauen mit geistiger Behinderung zu. Andere Umstände, die eine Abtreibung erlauben, sind in einigen Ländern Inzest (Bolivien, Kolumbien) oder Missbildungen des Fötus (Panama, Kolumbien). In Brasilien können weitere Faktoren wie z.B. das Alter der Frauen herangezogen werden.

Im nicht spanischsprachigen Lateinamerika und der Karibik sind diese grundlegenden Unterscheidungen und verschiedenen spezifischen Kategorien ebenfalls vorhanden: Länder wie Haiti und Surinam verbieten Abtreibung unter jeglichen Umständen, während andere diese unter bestimmten Umständen erlauben: Antigua und Barbuda sowie Dominica (Lebensrettung); Bahamas, Granada, Jamaica, St. Lucia, Trinidad und Tobago sowie St. Kitts und Nevis (Gesundheit); Barbados, St. Vincent und die Grenadinen sowie Belize (die vorangegangenen Gründe plus sozioökonomische Aspekte). Nur in Guyana und auf Puerto Rico existieren keine solchen Einschränkungen.

Eine Entwicklung die Anlass zur Hoffnung gibt, dass in der Region langsam aber sicher progressive Kräfte an Einfluss gewinnen, ist in der Dominikanischen Republik zu verzeichnen. Bis Dezember 2014 war Abtreibung im Inselstaat absolut verboten. Jetzt ist sie immerhin erlaubt, um das Leben der Frauen zu retten. Weitere Reformen hinsichtlich möglicher Ausnahmeregelungen zu Vergewaltigung, Inzest und Missbildungen des Fötus werden erwartet, obwohl ihnen aufgrund der Brisanz des Themas kurzfristig wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt wird.

Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen dieses Artikels stammen insbesondere aus einem Factsheet des Guttmacher Institute (2012): www.guttmacher.org/pubs/IB_AWW-Latin-America-ES.pdf;  sowie einer Infographik von Feminicidio.net (2014): www.feminicidio.net/cartel/infografía-mapa-el-aborto-en-iberoamérica.