Kosten für die künstliche Befruchtung bekommen bisher nur verheiratete heterosexuelle Paare erstattet. Manuela Schwesig will dies ändern. Doch gleichgeschlechtlicher Paare und alleinstehende Frauen werden weiterhin benachteiligt.
Anfang des Jahres verkündete die Familienministerin Manuela Schwesig, der Bund werde nun auch für unverheiratete Paare in einigen Bundesländern einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. Man beachte bitte das Wort "unverheiratet". Bisher war das Privileg der Kostenübernahme nämlich allein Verheirateten vorbehalten.
Fettnapf Fortpflanzungsmedizinpolitik
Wer nun denkt, dass diese Änderung überfällig ist, Familie ist schließlich da, wo Kinder sind, der sitzt schon mittendrin im Fettnapf der konservativen, hetero-zentrierten, ehebasierten bundesdeutschen Fortpflanzungsmedizinpolitik. Denn, nochmal: Die Kosten dieser assistierten Reproduktion übernehmen die Krankenkassen bislang nur bei Verheirateten (§ 27a SGB V ), doch nun schießen der Bund und die Länder auch bei unverheirateten Hetero-Pärchen einen Teil der Kosten zu. Alles dies geschieht unter strengen Regeln wie Alter von Frau und Mann, Anzahl der „Versuche“ und die Krankenversicherung zahlt nur, wenn „ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten“ verwendet werden.
Die geschulte Feministin* wird ahnen, warum dem so ist. Wie so oft geht es natürlich auch hier um das Kindeswohl. Wo könnte ein Kind schöner und geborgener aufwachsen als im sicheren Hafen der auf Dauer geschlossenen und Mann und Frau vorbehaltenen Ehe? (dieses Argumentationsmuster ist uns allen schon begegnet, so dass ich Beispiele schuldig bleibe) Gleichwohl ringt man sich Jahr 2016 zur Erkenntnis durch, dass auch die verfestigte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau Ähnliches bieten könnte, deshalb die Initiative von Manuela Schwesig.
Umbenennung in Hetero-Familienministerium
Jemanden vergessen? Muss das Familienministerium nun in Hetero-Familienministerium umbenannt werden? Bevor man über Kostenübernahmen diskutiert, muss man über den Zugang zu Reproduktionsmedizin reden. Dieser Zugang ist reguliert, aber nicht durch die Legislative, sondern durch ärztliches Standesrecht, in Form von Richtlinien der Landesärztekammern. In diesen Richtlinien werden Normen gesetzt, indem gesagt wird, was aus der Sicht der ärztlichen Kunst ethisch und medizinisch der Stand der Dinge ist. Eine schöne Übersicht hat der LSVD zusammengestellt, mit dem Ziel, darzulegen, warum es nicht den Richtlinien des ärztlichen Standesrechts widerspricht, wenn eingetragene Lebenspartnerinnen eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Denn die beispielgebende Muster-Richtlinie der Bundesärztekammer zu künstlichen Befruchtungen legt dar:
„Methoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Ehemannes verwandt werden ...
Methoden der assistierten Reproduktion können auch bei einer nicht verheirateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass
- die Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und
- dieser Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Partners verwandt werden ...“
Nicht alle Landesärztekammern sehen das so streng wie diese Musterformulierung, einige äußern sich auch nicht ausdrücklich zur Frage, ob lesbische Paare ausgegrenzt werden sollen (und was nicht verboten ist, ist im Umkehrschluss erlaubt).
Ganz alleine schwanger
Währenddessen fahren Frauen ohne Partnerin oder Partner weiterhin nach Dänemark oder in die Niederlande, wo sie auch ohne verfestigten Partner mit eigenen Samenzellen mit Hilfe von Samenbanken und Ärzt*innen schwanger werden können. Das lässt sich sicherlich unterschiedlich bewerten, aus meiner Sicht ist es eine Errungenschaft einer modernen Gesellschaft, wenn Frauen aus freier Entscheidung ohne Partner* Kinder kriegen (können).
Es ist ein Skandal, dass eine so wichtige Frage, wer nämlich Zugang erhält zu medizinischer Behandlung bei einer so wichtigen Frage wie der Fortpflanzung, nicht von der Gesetzgebung geregelt wird, sondern durch ärztliches Standesrecht. Diese Diskussion muss endlich ernsthaft geführt werden und auch einschließen, was geht und was nicht akzeptiert wird (Stichwort social freezing). Deshalb braucht Deutschland ein Fortpflanzungsmedizingesetz, wie es zum Beispiel Österreich bereits verabschiedet hat.
Ist mit der Frage Kosten und Zugang der Diskussionsbedarf beendet? Nein! Aus feministischer Sicht ist an der ganzen Reproduktionsdiskussion eine Menge zu kritisieren. Wie immer, sind auch hier die Problemlagen komplex. Eine ganze Industrie verdient damit Geld, Frauen (und Männern) einzureden, sie müssten nichts unversucht lassen, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die Diskussion wird dadurch erschwert, dass man sich nicht so einfach auf den Standpunkt zurückziehen kann, dass es um individuelle Entscheidungen geht, die frei sein müssen. Denn diese freien Entscheidungen fallen innerhalb der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Werteordnungen, die für sie zur Verfügung gestellt werden. Nicht auf alle Fragen, die das aufwirft, kann das Recht Antworten liefern, an anderer Stelle ist aber genau die Frage, unter welchen Voraussetzungen wer was bekommt oder machen darf, ein Ausdruck dieser Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Schritt wäre deshalb ein Ende der Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare und alleinstehender Frauen beim Zugang zu künstlicher Befruchtung.