Unter dem Eindruck der Ereignisse in Köln zu Silvester 2015/16 und der darauf folgenden medialen Debatten fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb) erneut die Überarbeitung des Sexualstrafrechts.
Denn im Strafgesetzbuch wird das sogenannte "Angrapschen" bisher nicht als Form sexualisierter Gewalt benannt. Die Debatten zu den Vorkommnissen in Köln zeigten aber, dass eine gesellschaftliche Mehrheit diese sehr wohl als Straftat einstuft. Zur Pressemitteilung geht es hier.