Trans*- und Inter*-Rechte in Frauen*rechten – Bundesregierung redet sich um Kopf & Kragen in Genf

Die Länder, die sich an CEDAW beteiligen. In dunkelgrün: Cedaw umgesetzt; in hellgrün: signiert und ratifiziert;  in gelb: nur signiert; in rot: nicht signiert
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Die Länder, die sich an CEDAW beteiligen. In dunkelgrün: Cedaw umgesetzt; in hellgrün: signiert und ratifiziert; in gelb: nur signiert; in rot: nicht signiert
CEDAW für alle Frauen*

1979 wurde die „Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) verabschiedet. Inzwischen ist dieses Abkommen von 189 Staaten, darunter der Bundesrepublik, ratifiziert.

Seine Einhaltung wird von einem Ausschuss internationaler Expert*innen überwacht. Die Vertragsverletzung ist nicht mit Sanktionen verbunden. Dennoch kann das Abkommen ein nützliches Instrument für den Einsatz für mehr Geschlechtergerechtigkeit sein: v.a. weil es auf de-facto- statt bloß formale Gleichberechtigung fokussiert und weil es die Regierung auch für Diskriminierungen durch nicht-staatliche Akteure wie Medien oder Arbeitgebende zur Rechenschaft verpflichtet.

Während das Abkommen und seine Folgedokumente deutlich im Geist einer binär-biologistischen Vorstellung von Frauen formuliert sind und die Belange von lesbischen, bisexuellen, trans* oder inter* Frauen* kaum oder gar nicht berücksichtigen, machte die Anhörung deutlich, dass der derzeitige CEDAW-Ausschuss gleiche Rechte und Entfaltungschancen für LSBTIQ als selbstverständliches Element des Ziels Geschlechtergerechtigkeit versteht.

Die Vertragsstaaten müssen in regelmäßigen Abständen Bericht erstatten, inwieweit sie das Abkommen und konkrete Empfehlungen aus dem jeweils vorhergehenden Berichtszyklus umsetzen. Um die Darstellung der Regierung zu ergänzen und kritisch zu kommentieren, können Nichtregierungsorganisationen eigene Parallel- oder Schattenberichte einreichen. Auf dieser Grundlage und nach einer mündlichen Anhörung formuliert der Ausschuss Empfehlungen („Concluding Observations“), zu deren Umsetzung die Regierung wiederum im folgenden Staatenbericht Stellung nehmen muss. Diese Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend.

Es gibt noch viel zu tun

Der Bericht der Bundesregierung in Genf im Februar 2017 wurde auch von zahlreichen Vertreter*innen von Inter*- und Trans*-Organisationen – darunter auch TransInterQueer – beobachtet, die die Ausschussmitglieder am Tag zuvor in „Oral Statements“ und einem „Lunch Briefing“ über die drängendsten Handlungsbedarfe informiert hatten. Zum Beispiel, trans* Geflüchtete als besonders schutzbedürftig anzuerkennen und damit dem Beispiel des Landes Berlin zu folgen, das hinfällige Transsexuellengesetz (TSG) zu reformieren (besser noch: abzuschaffen) und nicht lebensnotwendige medizinische Eingriffe an inter* Kindern wirksam zu unterbinden.

So wurden in der fünfstündigen Sitzung auch einige pointierte Fragen zu Inter*- und Trans*-Menschenrechten an die Bundesregierung gerichtet, etwa

  • wann das TSG reformiert wird, um es mit Menschenrechten, aktuellem medizinischem Wissen und der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen;
  • wie die erheblichen Kosten für die belastenden Pflichtgutachten zur Änderung des Geschlechtseintrags reduziert werden können;
  • warum die Regierung trotz Wissens um die fortgesetzte Praxis nicht lebensnotwendiger geschlechtsverändernder Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen inter* Kindern in dieser Frage nur Berichte, Arbeitsgruppen und Beratungsprozesse initiiert statt die Eingriffe effektiv zu unterbinden;
  • wann Betroffene solcher Eingriffe endlich entschädigt werden.

In ihren Antworten verwiesen die Vertreter*innen der Bundesregierung darauf, dass das vom Familienministerium in Auftrag gegebene Gutachten zum Reformbedarf des Transsexuellenrechts die Abschaffung der Begutachtungspflicht empfehle und derzeit in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Trans*/Inter* diskutiert werde; dass die Begutachtungskosten von bis zu 8.000 Euro in vielen Fällen durch staatliche Prozesskostenhilfe gedeckt würden; dass die beanstandeten Eingriffe in inter* Körper bereits jetzt straf- und standesrechtlich verboten seien; dass es „noch“ keine Lösung für einen Inter*-Entschädigungsfonds gebe, längere Verjährungsfristen für das Geltendmachen von Entschädigungsansprüchen aber „in der Diskussion“ seien.

Diese ausweichenden Antworten stellten die bestens vorbereiteten Ausschussmitglieder, allen voran Ruth Halperin-Kaddari (IL) und Patricia Schulz (CH), offensichtlich nicht zufrieden: In der Frage der Entschädigung intergeschlechtlicher Menschen „erwarten wir von einem Land wie Deutschland einen Schritt vorwärts, auch wenn die Buchstaben des Gesetzes es nicht zwingend vorschreiben mögen“ (Halperin-Kaddari). Es sei nicht nachvollziehbar, wie es angesichts der Strafbarkeit uneingewilligter Eingriffe an intergeschlechtlichen Körpern, auf die die Bundesregierungsvertreterin verwiesen hatte, weiterhin zu 1.700 solchen Fällen pro Jahr kommen könne. Und in Sachen Trans „können wir nur hoffen, dass die Ergebnisse des Gutachtens (s.o.) in der künftigen Gesetzgebung umgesetzt werden“ (Schulz).  

In seinen gerade veröffentlichten "Abschließenden Beobachtungen" zum Staatenbericht der Bundesregierung hat der Ausschuss ein klares Signal gegen die Diskriminierung von trans* Frauen gesetzt. So fordert er die Bundesregierung auf,

  • das Transsexuellenrecht mit internationalen Antidiskriminierungs-Standards in Einklang zu bringen
  • den Zugang zu geschlechtsangleichenden Gesundheitsleistungen zu erleichtern und eine Kostenübernahme durch Krankenkassen ohne unzumutbare Barrieren zu gewährleisten
  • stärkere Anstrengungen zur Beseitigung von Diskriminierungen gegen trans* Personen zu unternehmen, darunter Aufklärungskampagnen und Fortbildungen für Polizei und Justizpersonal

Weiterführende Links:

Aktueller Staatenbericht der Bundesregierung

Parallelbericht von TransInterQueer.

"oral statement" von TransInterQueer zu geflüchteten trans* Frauen (engl.).

Parallelbericht von OII Deutschland (engl.).

Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte (auch zu Menschenrechtsverletzungen an Inter*; engl.)

Pressemitteilung des Büros der Vereinten Nationen zur Anhörung am 21.02.17


Pressemitteilung der CEDAW-Allianz, einem Verbund von fast 40 Frauen*organisationen aus Deutschland, die ebenfalls von TransInterQueer beraten wurde.

Pressemitteilung von OII Deutschland.