Die Lesben- und Schwulenverbände NRW und Bayern (LSVD) fordern, dass die Auftritte von Bounty Killer in Wuppertal, Dortmund und Regensburg abgesagt werden, da der Interpret in mehreren seiner Songs zu Gewalt und Mord an Homosexuellen aufruft.
Der LSVD sieht in diesen menschenverachtenden Texten den Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) und der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt.
Ein geplantes Konzert in Berlin wurde nach Portesten bereits abgesagt.
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