In Europa ist es nach wie vor üblich, dass Trans*Menschen ihr Geschlecht nur rechtlich anerkennen lassen können, wenn sie Anforderungen erfüllen, die tief in ihr Leben und ihre Privatsphäre eingreifen; dazu zählen auch Sterilisationen und die Vorlage psychiatrischer Gutachten. Menschenrechtsgremien haben unmissverständlich festgehalten, dass dies eine Verletzung der Menschenrechte ist. Zwar hat es in der Zwischenzeit Fortschritte gegeben; was die Rechte von Trans*Menschen betrifft, hat Europa jedoch noch einen weiten Weg vor sich.
Vor einigen Monaten hatte ich verschiedene Termine bei einer Institution für Menschenrechte. Es war früher Morgen und ich stand vor dem Eingang des Security-Bereichs. Mit einem Kaffee in der Hand rüstete ich mich für den Tag und den Kampf, der, wie ich wusste, bevorstand. Denn jedes Mal muss ich die Mitarbeitenden dort mühsam davon überzeugen, meinen Namen und mein Geschlecht korrekt auf dem Gästeausweis zu vermerken.
Als nicht-binäre Trans*Person[1] verwende ich einen anderen Namen als meinen bürgerlichen und identifiziere mich auch nicht mit dem Geschlecht, das in meinem Ausweis angegeben ist. Nach zehnminütigem Hin- und Her stellte mir der Angestellte eine Frage, die ihm sehr einleuchtend vorgekommen sein muss: „Ja, warum lassen Sie dann nicht einfach Ihren Personenstand ändern?“
Ja, warum tue ich das nicht?
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Die rechtliche Anerkennung des Geschlechts
Trans*Menschen identifizieren sich mit einem anderen Geschlecht als dem, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde. Viele Trans*Menschen wünschen sich an einem Punkt ihres Lebens die rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts (legal gender recognition, LGR), also, dass ihr Personenstand in ihren Ausweisen und Pässen an das Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, angepasst wird.
Das Fehlen stimmiger Dokumente verursacht Dysphorie, Angespanntheit, Unbehagen, Scham, ein Gefühl der Demütigung. Außerdem kann es dazu führen, dass wir diskriminiert werden oder uns der Zugang zu alltäglichen Dienstleistungen verwehrt bleibt, etwa auf der Post Briefe abzuholen, ein Flugzeug zu boarden oder unsere Abschlusszeugnisse zu erhalten.
Ganz zu schweigen von Gewalt und Belästigungen, denen wir dadurch leichter ausgesetzt sind. Keine Cisgender- (also Nicht-Trans*) Person muss sich je Gedanken darübermachen, ob ihre Ausweispapiere ihrer Person entsprechen. Für sie ist die Nutzung dieser Dokumente alltäglich. Für uns Trans*Personen sind sie etwas, worüber Richter und Ärzte Entscheidungsgewalt haben.
Kontrolle der Körper und Entscheidungen
Seit Jahrhunderten beschneiden Staaten das Recht auf Selbstbestimmung von Trans*Menschen und kontrollieren ihre Identitäten und Ausdrucksweisen. Die staatliche Überwachung betrifft nicht nur uns. Länder in Europa und darüber hinaus tendieren dazu, Körper und Entscheidungen zu kontrollieren, wann immer diese eine Bedrohung des cisheteronormativen Patriarchats darstellen; beispielhaft hierfür sind etwa die Gesetze und Restriktionen, wenn es um Schwangerschaftsabbrüche geht: Während sie vor allem auf die Handlungsautonomie von Cis-Frauen abzielen, betreffen sie durchaus auch Trans*Menschen.
In der Mehrzahl der europäischen Länder, die eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts anbieten, ist diese an Bedingungen geknüpft, darunter Zwangssterilisationen, medizinische Untersuchungen oder verpflichtende psychiatrische Diagnosen. Viele Trans*Menschen wünschen sich zwar Hormonbehandlungen und Operationen, jedoch bei weitem nicht alle.[2]
Diese medizinischen Eingriffe zwingen Trans*Menschen körperliche Veränderungen auf, die sie gar nicht wollen. Da manche dieser Operationen zu Sterilität führen, hindern sie Trans*Menschen außerdem daran, biologische Eltern zu werden. Tatsächlich aber wollen viele Trans*Menschen Kinder und viele sind auch Eltern.[3] Während die Einnahme von Hormonen einen Kinderwunsch nicht ausschließen muss, schafft eine Sterilisierung vollendete Tatsachen. Von Trans*Menschen zu verlangen, sich zwischen körperlicher Unversehrtheit und rechtlicher Anerkennung ihres Geschlechts zu entscheiden, ist unmenschlich.
Die rechtliche Anerkennung des Geschlechts von Trans*Menschen sorgt für gesellschaftliche Legitimität und ist deshalb ein wichtiges Instrument in der Bekämpfung von Diskriminierung. Mit ihren übergriffigen Anforderungen perpetuieren die Anerkennungsverfahren vieler europäischer Länder jedoch Diskriminierung und Gewalt gegen Trans*Menschen. Bei der Anerkennung des Geschlechts geht es um eine Modifizierung von Dokumenten, die ein unkomplizierter behördlicher Vorgang sein sollte. Doch auch wenn es Fortschritte gibt, bieten nur wenige europäische Länder rechtliche Anerkennungsverfahren an, die mit den gültigen Menschenrechtsstandards voll übereinstimmen.
Zwangssterilisation
Im Jahr 2013 bekräftigte der UN-Sonderberichterstatter über Folter, dass die Zwangssterilisierung von Trans*Menschen – damals in 27 europäischen Ländern legal – Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommt (Torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, TCIDTP).[4] Dies wurde in der Zwischenzeit von einer ganzen Reihe weiterer UN-Akteure sowie dem Rat bestätigt.
Nicht alle Menschenrechte sind absolut, Staaten dürfen sie unter gewissen Umständen einschränken.[5] Das Recht darauf, nicht gefoltert und misshandelt zu werden, wird in den internationalen Menschenrechtsnormen jedoch als absolutes anerkannt, d. h. Staaten können dagegen keine Argumente geltend machen. Die Tatsache, dass der Sonderberichterstatter die Anerkennungsmaßgabe der Sterilisierung als Verletzung dieses absoluten Rechts bestätigte, war ein wichtiger Meilenstein für den weltweiten Schutz von Trans*-Rechten.
Im Jahr 2017 bezog auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in dieser Angelegenheit Stellung und hielt fest, dass erzwungene Sterilisierungen eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben darstellen.[6] Im Oktober 2018 hielt der Europäische Ausschuss für soziale Rechte fest, dass sie einen ernsthaften Eingriff in die Gesundheit eines Menschen sowie körperliche und psychische Unversehrtheit und Würde sind. Er bekräftigte seinerseits, dass Trans*Menschen nicht vor die Wahl zwischen Geschlechtsidentität und körperlicher Unversehrtheit gestellt werden dürfen.
Trotz dieser Standards werden in 14 europäischen Ländern Trans*Menschen weiterhin gezwungen, sich für die Änderung ihres Personenstands sterilisieren zu lassen.[7]
Verpflichtende psychiatrische Diagnose
In 34 europäischen Ländern müssen sich Trans*Menschen eine psychiatrische Diagnose über Geschlechtsdysphorie oder ähnliches einholen, um ihr Geschlecht rechtlich anerkennen lassen zu können.[8] Auch diese Maßgabe ist sowohl von den Vereinten Nationen als auch vom Europarat als Menschenrechtsverletzung eingestuft worden.
Als wegweisende Entwicklung ist überdies zu bewerten, dass die Weltgesundheitsorganisation im Juni 2018 alle auf Trans* bezogenen Diagnosen aus dem Kapitel über psychische Störungen entfernt hat.[9] Die Entpathologisierung von Trans*Identitäten war ein großer Sieg für die weltweiten Trans*Bewegungen. Dabei versteht sich von selbst, dass viele Trans*Menschen mit psychischen Problemen zu kämpfen haben: Wegen der Diskriminierung und Gewalt, der wir ausgesetzt sind, haben wir ein höheres Risiko, an Depressionen, Suizidgedanken oder Angstzuständen zu leiden und uns selbst zu verletzen als die durchschnittliche Bevölkerung oder selbst Cisgender-LSB-Menschen. Das Trans*Sein an sich ist jedoch keine psychiatrische Störung. Die verpflichtende Einholung einer Diagnose verletzt das Recht eines jeden Menschen auf Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität und resultiert in fortgesetzter Diskriminierung und Gewalt.
Zwangsscheidung
In 21 Ländern wird eine Ehescheidung als Bedingung für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts geltend gemacht. Diese Vorgabe ist eng mit den rechtlichen Regelungen zur gleichgeschlechtlichen Ehe verknüpft. Es kann passieren, dass eine Trans*Frau, deren Personenstand ursprünglich mit männlich angegeben wurde und die mit einer Frau verheiratet ist, ihr Geschlecht rechtlich anerkennen lassen und ihren Personenstand auf das stimmige „w“ ändern lassen möchte.
Wenn der betreffende Staat die gleichgeschlechtliche Ehe jedoch nicht anerkennt, wird ihre Ehe annulliert. Diese Scheidungsvorgabe reißt Familien auseinander und manövriert Ehepartner*innen und Kinder häufig in diffuse rechtliche Situationen.
Manche Länder schließen Trans*Menschen grundsätzlich von der Ehe aus, selbst wenn sie ihr Geschlecht rechtlich anerkennen lassen. So darf beispielsweise ein Trans*Mann, der seinen Personenstand bereits auf das korrekte „m“ hat ändern lassen, unter Umständen nicht (und niemanden) heiraten, einfach weil er einen Trans*Hintergrund hat. Diese Praxis ist im Europa der Gegenwart zwar nur noch selten anzutreffen, hat aber über viele Jahre Trans*Menschen der Diskriminierung ausgesetzt.[10]
Weitere diskriminierende Anforderungen und Restriktionen
Sehr viele europäische Länder zwingen Trans*Menschen außerdem dazu, sich medizinischen Untersuchungen zu unterziehen oder Hormone einzunehmen, bevor sie ihr Geschlecht rechtlich anerkennen lassen können. Wie oben bereits skizziert, wollen nicht alle Trans*Menschen sich medizinisch „umwandeln“ lassen und/oder einer Hormonersatztherapie (HET) unterziehen.
Der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen muss auf der Grundlage von Selbstbestimmung und mit dem vollen und informierten Einverständnis der betroffenen Person gewährt werden. Cisgender-Menschen sind in ihren Entscheidungen darüber, welchen Behandlungen sie sich unterziehen wollen, frei: Diesen Standard nicht auch auf Trans*Menschen anzuwenden, ist Diskriminierung.
In einigen Ländern müssen Trans*Menschen auch sogenannte „Alltagstests“ („Real-Life”- oder „Real Life Experience”-Tests) bestehen, die verlangen, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg entsprechend des Geschlechts, mit dem sie sich identifizieren, leben und auftreten. Dies kann, weil ihre Papiere nicht ihren Geschlechtsausdruck reflektieren, dazu führen, dass sie zusätzlicher Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind.
Derartige Tests sind an und in sich diskriminierend: Keine Cisgender-Person muss je unter Beweis stellen, dass sie männlich oder weiblich genug ist. Es ist traurig, dass auch Cisgender-Personen Belästigungen ausgesetzt sein können, weil ihr Geschlechtsausdruck nicht stereotyp ist – dennoch wird ihnen deshalb niemand den Ausweis oder Pass abnehmen.
Mit nur wenigen Ausnahmen ist es nicht-binären Trans*Menschen in Europa, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich identifizieren, unmöglich, eine Personenstandsangabe in ihren Ausweispapieren zu erhalten, die ihrer Identität entspricht. In 33 Ländern gibt es Altersbeschränkungen, die Trans*Jugendliche vulnerabel machen und sie ihrer Handlungsautonomie berauben. Für Asylsuchende und Flüchtlinge oder Menschen mit psychosozialen Behinderungen ist die rechtliche Anerkennung des Geschlechts in den meisten Ländern überhaupt nicht möglich.
Verbessert sich die Lage in Europa?
Im Jahr 2010 veröffentlichte der Europarat Empfehlungen für seine Mitgliedsstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und forderte rechtliche Anerkennungsverfahren, die rasch, transparent, zugänglich und frei von missbräuchlichen Anforderungen vollzogen werden.[11]
In einer Resolution zu den Rechten von Trans*Menschen im Jahr 2015 begrüßte die Parlamentarische Versammlung das Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität und fügte an, dass diese auf der alleinigen Grundlage der Selbstbestimmung erfolgen müsse.
Sie rief die Staaten außerdem dazu auf, in Dokumenten die Option eines dritten Geschlechts neben dem männlichen und weiblichen bereitzustellen.[12] In einer weiteren Resolution zu den Rechten von intersexuellen Menschen ging die Parlamentarische Versammlung 2017 noch einen Schritt weiter und empfahl den Staaten die Geschlechtsangaben in Geburtsurkunden und Ausweispapieren für alle Menschen optional zu machen.[13]
Die Lage hat sich gebessert, geht jedoch nicht weit genug
Insgesamt hat sich die Lage mit Blick auf die rechtliche Anerkennung des Geschlechts in Europa eindeutig verbessert.[14] Die Zahl der Länder, die Sterilisierung als Bedingung für die rechtliche Anerkennung verlangen, hat sich von 24 im Jahr 2013 auf 14 im Jahr 2018 reduziert.[15]
Griechenland hat vor Kurzem die Sterilisierungsmaßgabe sowie verpflichtende Diagnose abgeschafft.[16] Sterilisierungen und Operationen werden außerdem in Slowenien, Litauen, der Schweiz und Russland nicht mehr verlangt. Trans*Flüchtlinge können mittlerweile in Österreich und Frankreich ihr Geschlecht rechtlich anerkennen lassen. In Malta wurde 2017 die geschlechtsneutrale Kategorie „x“ für nationale Ausweispapiere und Pässe eingeführt, für die sich jede*r als Alternative zu „männlich“ oder „weiblich“ entscheiden kann.[17]
In Dänemark kann man die Geschlechtsangabe „x“ im Pass eintragen lassen.[18] Schottland und Irland haben vor Kurzem bekannt gegeben, dass die Anerkennung von nicht-binären Menschen in die derzeit laufende Reform zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts aufgenommen werden soll. Gerichte in den Niederlanden, Deutschland und Österreich haben geurteilt, dass die ausschließliche Bereitstellung der Optionen „männlich“ und „weiblich“ unzureichend ist.[19]
Dennoch ist es besorgniserregend, dass nur eine Handvoll europäischer Staaten, Belgien, Malta, Irland, Dänemark, Norwegen[20] und zuletzt Portugal,[21] schnelle, transparente und zugängliche Anerkennungsverfahren auf Grundlage der Selbstbestimmung eingerichtet haben und lediglich Malta die „x“-Option anbietet. Im Rest von Europa beschränkt sich die rechtliche Anerkennung des Geschlechts entweder auf Trans*Menschen, ist an eine oder mehr missbräuchliche Anforderungen geknüpft oder gar nicht möglich.
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„Ja, aber warum lassen Sie nicht einfach Ihren Personenstand ändern?”, fragte mich der Sicherheitsbeamte. „Weil ich mich dann sterilisieren lassen müsste“, erwiderte ich. Eine Minute lang herrschte Stille, wir sahen uns über seinen Schreibtisch hinweg an. Es gibt darauf keine richtige Antwort.
Nach der langen und angespannten Pause machte er sich auf seiner Arbeitsfläche zu schaffen, tippte und klickte in seine Tastatur und wenige Sekunden später war mein korrekt ausgefüllter Gästeausweis ausgedruckt. Es fühlte sich richtig an. Es fühlte sich gerecht an. Es war ganz leicht und dennoch so groß: einfach anerkannt zu werden. Eine simple Erklärung, ein paar Klicks, das Surren des Druckers – mehr sollte dafür nicht nötig sein.
ENDE
[1] Nicht-binäre Menschen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde, außerdem korrespondiert ihre Geschlechtsidentität nicht damit, (ausschließlich) männlich oder weiblich zu sein. Manche identifizieren sich mit beidem oder keinem von beiden, ihre Geschlechtsidentität kann fluide sein oder sie haben gar keine Geschlechtsidentität.
[2] Sie z. B. https://tgeu.org/wp-content/uploads/2017/10/Overdiagnosed_Underserved-TransHealthSurvey.pdf
[4] Bericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Méndez. A/HRC/22/53. Menschenrechtsrat. 1 Feb 2013. https://www.ohchr.org/documents/hrbodies/hrcouncil/regularsession/session22/a.hrc.22.53_english.pdf
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Informa…
[5] Die Europäische Menschenrechtskonvention liefert in einer Reihe von Artikeln spezifische Angaben zum Ausmaß dieser Einschränkungen. Im Fall der Versammlungsfreiheit dürfen diese beispielsweise nur vorgenommen werden, wenn sie gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 11, 4. Nov. 1950.
[6] A.P., Garçon und Nicot v. Frankreich, (Anträge Nr. 79885/12, 52471/13 und 52596/13) [2017]. http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-172913
[8] Ebd.
[9] ICD-11 wird 2019 formal verabschiedet. Die Umsetzung liegt dann an den Staaten.
[10] Rainbow Europe, ILGA-Europe. https://rainbow-europe.org/
[14] Trans Rights Europe Index & Map. Transgender Europe. https://tgeu.org/trans-rights-map-2018/
[16] Rainbow Europe 2018. ILGA-Europe. https://rainbow-europe.org/
[17] Malta Introduces Gender-Neutral ‘X’ Option On Official Documents. Lovin Malta. https://lovinmalta.com/news/news-breaking/malta-introduces-gender-neutral-x-option-on-official-documents
[18] Denmark: X in Passports and New Trans Law Works. TGEU. Sept 2014. https://tgeu.org/denmark-x-in-passports-and-new-trans-law-work/
[19] In Deutschland und Österreich befassten sich die Fälle mit intersexuellen Menschen; nicht-binäre Trans*Menschen werden jedoch hoffentlich ebenfalls die „x”-Option wählen oder die Geschlechtsangabe in ihren Dokumenten leer lassen können.
[20] Ebd.
[21] Portugal votes for self-determination. April 2018. https://tgeu.org/portugal-votes-for-self-determination/