Jamila, eine äthiopische trans Frau soll abgeschoben werden. Was sie erwartet ist im schlimmsten Falle der Tod, doch das CSU-geführte BAMF sieht keine Gefährdung. Angeblich würde Jamila in den meisten Fällen als cis Frau wahrgenommen und habe deshalb keine Diskriminierung zu befürchten. Dabei klammert der Abschiebebescheid nicht nur aus, dass in Jamilas Papieren ein männlicher Geschlechtseintrag und Name stehen, was auch in Deutschland zu Problemen geführt hat. Die Gewalterfahrungen Jamilas werden ebenfalls nicht als relevant anerkannt. Darunter fallen Zwangspsychiatrisierung, Erpressung, Bedrohung, Vergewaltigung und weitere sexualisierte Gewalt wie Zwangs-Nacktfotos durch Polizisten, die verpixelt sogar im nationalen Fernsehen Äthiopiens auftauchten. Es scheint so, als habe das BAMF selbst ein alarmierendes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, wenn es im (ausschließlich männlich gegenderten) Ablehnungsbescheid heißt:
"Ein Fotografieren des Antragstellers in der Untersuchungshaft stellt in keinem Fall eine Verfolgungshandlung dar. Denn es ist grundsätzlich bereits nicht rechtswidrig. Insoweit hat bis zu einem gewissen Grad das Dokumentationsinteresse der Ermittlungsbehörden mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht eines Untersuchungshäftlings."
Das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit stehen ganz oben im Grundgesetz. Sie sollten von einer deutschen Behörde als die Grundrechte behandelt werden, die sie sind.
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