»Die Gefahren folgen dir auf dem Fuß« - Sean Shibolo Awali über LGBTIQ-Verfolgung in Uganda

Interview

Bereits vor der Verschärfung des Anti-Homosexualitätsgesetzes 2023 in Uganda wurden Schutzräume für LGBTIQ-Personen aufgelöst, Übergriffe und Festnahmen häuften sich. Bei wiederholten Verstößen droht nach dem neuen Gesetz die Todesstrafe. Der Jurist Sean Shibolo Awali, Gründer der ugandischen Organisation TRIUMPH, hält das für verfassungswidrig.

Filmstill aus »Call me Kuchu« (2012): David Kato und seine Mutter, Lydia Mulumba Nalongo.
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Filmstill aus »Call me Kuchu« (2012): David Kato und seine Mutter, Lydia Mulumba Nalongo | Foto: Katherine Fairfax Wright (2010)

iz3w: Wie ist die Situation in Uganda, seit das Anti-Homosexualitätsgesetz 2023 verschärft wurde?

Sean Shibolo Awali: Das Gesetz betrifft nicht nur Homosexuelle, sondern nahezu jede Person in Uganda. Nach der Verschärfung werden Menschen aufgefordert, als Mitwissende »homosexuelle Handlungen« zu denunzieren.  

Bei TRIUMPH beobachteten wir bereits seit Februar 2023, wie Uganda geradezu zu einem Wespennest homophober Aktivitäten wurde: Queere sichere Orte wurden attackiert und aufgelöst. Queere Personen und Organisationen, die diese unterstützen, wurden zuerst angegangen, und zwar von einer Aufsichtsbehörde, die für zivilgesellschaftliche Organisierung zuständig ist. Aus derselben Behörde wurde ein interner Bericht über queere Organisationen geleaked. TRIUMPH wurde darin beispielhaft erwähnt. Im gleichen Dokument empfahl die Behörde dem Parlament, ein Gesetz zu erlassen, das die Förderung von Homosexualität unter Strafe stellt, denn die existierenden Gesetze seien nicht ausreichend. Auch sollte über die leitenden Personen eine Akte angelegt werden, um zu verhindern, dass sie anderen Organisationen beitreten können.

Während das neue Gesetz diskutiert wurde, nahmen gewalttätige Übergriffe zu. Nationale Sicherheitskräfte, aber auch Landbesitzer*innen konnten nun gegen jede beliebige LGBTIQ-Person vorgehen, die in deren Mietwohnungen lebt. Physische Gewalt nahm vor allem gegenüber trans Personen zu. Es gab Verhaftungen, zahlreiche Anzeigen und Prozesse. In einem Fall könnte der betroffenen Person nach dem neuen Gesetz die Todesstrafe drohen.

 

Wann und warum hat Homophobie in Uganda diese Dimension der Gewalt entwickelt?

Es gibt die Behauptung, LGBTIQ-Rechte und Homosexualität seien eine europäische Importware. Als Menschenrechtsverteidiger*innen sagen wir, dass es nicht die Homosexualität ist, die eingeführt wurde, sondern die Homophobie. In den Gemeinschaften gibt es lokale Begriffe, um LGBTIQ-Personen zu bezeichnen. Das allein zeigt, dass sie in der vorkolonialen Gesellschaft auch einen Platz hatten. Und in der Tat gab es vor den 2000er-Jahren keine derart gewalttätigen homophoben Übergriffe wie heute und keine öffentlichen homophoben Reden.

Das erste Anti-Homosexuellengesetz wurde während der britischen Kolonialherrschaft eingeführt. Homosexualität wurde als Straftat festgeschrieben. Ab 2008 und 2009 nahmen die öffentlichen Debatten zu, insbesondere vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Politiker*innen wollten so von den wahren Problemen und ihren nicht eingehaltenen Versprechen ablenken. Im Wahlkampf spielen sie Homosexualität zu einer existentiellen Bedrohung für die Gesellschaft hoch, die Bevölkerung fängt an, daran zu glauben.

Diese Politisierung der Homosexualität wurde zugleich durch externe Einflüsse gestärkt. Um das Jahr 2014 tauchten in Uganda Figuren wie der ultra-konservative amerikanische Evangelikale Scott Lively auf. Sie predigten gemeinsam mit lokalen Geistlichen. Sie wollten die vermeintlich ‚gesunde Familie‘ stärken und schufen eine Atmosphäre homophober Gewalt. Dabei veröffentlichten sie sogar Namen und Wohnort von angeblichen LGBTIQ-Personen. Und sie forderten dazu auf, diese zu töten. Diese beiden Ereignisse beflügelten eine homophobe Debatte.

Der Film »Call me Kuchu« (2012) über David Kato Kisule erregte weltweite Aufmerksamkeit für LGBTIQ-Personen in Uganda. Darin geht es um homophobe Hetze in den Medien. Der Film zeigt die Gefahren des ersten Anti-Homosexualitätsgesetzes, das 2014 von den Gerichten verworfen wurde. Wie verhalten sich die Medien gegenwärtig?

Das stimmt, unser Kollege Kato – möge er in Frieden ruhen – war eines der ersten Opfer dieser Gewalt. Eine Boulevardzeitschrift hatte damals mit »Hängt sie« getitelt, sie wurde per Gerichtsentscheid aufgelöst. Doch damit konnte die Anti-LGBTIQ-Haltung der Medien nicht aufgehalten werden. Heute haben vor allem Soziale Medien an Einfluss gewonnen. Eine Sensationsberichterstattung über angebliche sexuelle Beziehungen findet vor allem dort statt. Zwei Männer wurden auf TikTok einer schwulen Beziehung und eines Sexualaktes beschuldigt und dann dafür ins Gefängnis gebracht.

Was Fernsehen, Hörfunk und Printmedien betrifft, beobachte ich eine leichte Veränderung. Da werden LGBTIQs manchmal einfach als Minderheit bezeichnet. Es gibt auch vereinzelt Medien, die Interviews mit LGBTIQ-Anwält*innen bringen. Noch vor drei Jahren war die Berichterstattung sehr viel aggressiver und verurteilender. Doch die Medien verbreiten Informationen zu dem Thema noch immer nicht so, dass ihre Leser- oder Hörerschaft über die LGBTIQ-Rechte informiert ist. Sie wählen noch immer einen Unterton, der Vorurteile stärkt und Hass verbreitet.

Können NGOs queere Menschen nach der aktuellen Gesetzeslage überhaupt begleiten, ohne sich strafbar zu machen?

Ein Bericht von Convening for Equality, ein Bündnis, das sich in Reaktion auf das Anti-Homosexualitätsgesetz gegründet hatte, belegt: Die Situation ist sehr schwierig. Viele LGBTIQ-Personen versuchen, das Land zu verlassen. Die meisten erhalten kein Visum und gehen ins Nachbarland Kenia, in die Flüchtlingslager von Kakuma im Nordwesten. Doch auch dort finden Übergriffe statt. Viele zivile Organisationen, die mit HIV-Positiven oder Aidskranken arbeiten, mussten schließen, andere mussten ihre Angebote reduzieren oder anpassen. Selbst eine medizinische Versorgung von LGBTIQ-Personen kann strafrechtlich verfolgt werden, man macht sich damit der Förderung von Homosexualität verdächtig.

Wie können Queers rechtlich vor Übergriffen geschützt werden?

Viele Betroffene denken in einer bedrohlichen Lage zunächst nicht darüber nach, in welches Land sie fliehen könnten. Sie kennen die Herausforderungen oder Gesetzeslagen in diesen Ländern nicht, sie wissen nicht, was sie dort erwartet. Daher ist der einzig gangbare Weg, auch für uns Menschenrechtsverteidiger*innen, betroffene Personen an einen anderen Ort in Sicherheit zu bringen, im eigenen Land oder in der jeweiligen Stadt. Doch die Gefahren folgen dir auf dem Fuß, trotz Vorkehrungen.

Viele Betroffene haben ihren Job verloren oder sind aufgrund der Homophobie wohnungslos. Oder ihre Eltern haben sie enterbt, weil die ihrerseits befürchten, selbst von den Nachbarn belästigt und von der Gemeinde ausgeschlossen zu werden. Betroffene zu unterstützen bedeutet also vielerlei. Sie brauchen sofort Hilfe. Doch wir können nicht allein auf kurzfristige Lösungen setzen, wir brauchen eine langfristige Lösung, und das ist nichts anderes als die Abschaffung dieses Gesetzes.

Wie groß ist der Spielraum, der zur Verteidigung bleibt?

In der gültigen Verfassung Ugandas steht in Paragraph 4 klar geschrieben: Die Menschenrechte sind garantiert. Also auch das Recht, frei von Folter und ohne Diskriminierung zu leben, das Recht auf Privatleben und vieles andere. Auf Basis dieses rechtlichen Rahmens sind wir in der Lage, Wege zu finden, die queere Gemeinschaft zu unterstützen und können gerichtlich gegen Verurteilungen vorgehen. Dennoch ist das extrem hart, schon deshalb, weil das Gesetz Wege findet, anwaltschaftliche Hilfe für die Betroffenen auszuschalten. Die Anwält*innen, die eine Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen das Anti-Homosexualitätsgesetz eingereicht hatten, sind Mitte Dezember in einem vollen Saal vor einem Richtergremium erschienen, und haben eine Sammelbeschwerde überreicht.

Fox Odoi, Jurist und früherer Berater von Präsident Museveni, ist einer der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgericht. Er setzt sich trotz Spott, Verhöhnung und Erpressung von Seiten der Abgeordneten und der Öffentlichkeit dafür ein, dass die Verfassung eingehalten wird und tritt für Meinungsfreiheit ein. Wir warten nun darauf, dass der Klage stattgegeben wird, das wäre für mich der Beginn einer langfristigen Lösung.

Ich bleibe bei meiner Überzeugung, dass das Verfassungsgericht nicht über die Legalität von Menschenrechten entscheiden, sondern diese nur bestätigen kann. Sie sind angeboren. Wie immer das Urteil auch ausfällt, Deutschland sollte als einflussreiches Geberland nicht aufhören, für Menschenrechte in Uganda einzustehen.

Queer Emergency Aid Uganda forderte das Auswärtige Amt im Oktober dieses Jahres auf, schnell und unbürokratisch humanitäre Visa für 177 gefährdete Personen auszustellen. Wie ist der aktuelle Stand?

Deutschland hat bisher keine humanitären Visa ausgegeben, weder für direkt Betroffene noch für Menschenrechtsverteidiger*innen wie mich, und es hat keine Schritte unternommen, um dem Statement der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Louise Amtberg, etwas folgen zu lassen. Sie hatte unter anderem die Ausweitung von Schutzprogrammen gefordert. Aber wir hören nicht auf, an Deutschland zu appelieren, die Empfehlungen der ugandischen Verteidiger*innen ernst zu nehmen und tägig zu werden.


Das Interview führte und übersetzte Martina Backes (iz3w).


Dieser Artikel erschien zuerst auf iz3w und ist in Kooperation mit dem GWI entstanden.