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Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind zu gleichen Rente berechtigt, urteilt der EU Gerichtshof

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Deutschland behandelt immer noch gleichgeschlechtliche Ehen und heterosexuelle Ehen unterschiedlich. Aber der EU Gerichtshof urteilte kürzlich, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften zu gleichen Rentenzahlungen berechtigt sind.

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