Kristina Hänel ist jetzt rechtskräftig wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Ihre Revision wurde am 20.1.2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt abgelehnt. Damit ist die Gießener Ärztin nun rechtlich dazu gezwungen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von ihrer Webseite zu nehmen, um weiteren, sehr teuren, Anzeigen zu entgehen. Auf der Seite des Solidartätskomitees für Kristina Hänel steht eine entsprechende Informationsbroschüre weiterhin zur Verfügung. Alle Personen, die selbst keine Abbrüche vornehmen, dürfen die Informationsbroschüre von Hänels Seite veröffentlichen tun dies auch unter #wirinformierenweiter.
Sichere und solidarische Informations- und Beratungsangebote zum Thema Schwangerschaftsabbruch sind nicht nur notwendige gesundheitliche Bedürfnisse, sondern auch maßgebend für ein selbstbestimmtes Recht am eigenen Körper. Der Paragraph 219a wie auch §218, sind Relikte vergangener Zeiten und ihre Abschaffung ist nach wie vor wichtiger Gegenstand feministischer Kämpfe. Die erste Etappe mag mit der Verurteilung verloren wirken, aber Hänel will nun vor das Verfassungsgericht ziehen. Der Kampf gegen Paragraf 219a geht also weiter.