Anerkennung von Traumata im Asylprozess von lesbischen Frauen
Die im vorliegenden Policy Brief dargestellten zentralen Erkenntnisse und Empfehlungen beruhen auf Daten, welche im Rahmen des Forschungsprojekts «Die Intersektionalität von Geschlecht und Sexualität in Asylanträgen von lesbischen Geflüchteten» erhoben wurden. Im Kontext dieses Forschungsprojekts haben die Autorinnen die Anhörungsprotokolle und BAMF-Entscheide und Gerichtsurteile von 30 lesbischen Geflüchteten analysiert. Insgesamt stützt sich dieses Papier auf 27 Protokollen, 27 Bescheiden und 2 Gerichtsurteilen, welche zwischen 2017 und 2022 ausgestellt wurden. 22 der Frauen erhielten einen negativen BAMF-Entscheid, 8 einen positiven. Eine der abgelehnten Frauen war in dem Klageverfahren erfolgreich, eine wurde auch hier abgelehnt.
Diese Forschung zeigt, dass die spezifischen Lebensformen von lesbischen Frauen, welche in vielen Fällen mit Ehe und Mutterschaft verbunden sind und bei denen die Verfolgungs und Gewaltanwendungsgefahr zumeist von nichtstaatlichen Akteur*innen ausgeht, im Asylprozess oft unsichtbar bleiben. Diese Unsichtbarkeit führt in der Folge dazu, dass lesbischen Frauen tendenziell nicht geglaubt wird, dass sie homosexuell sind, dass sie aufgrund der schwierigen Beweislage die Verfolgungsgeschichten als unglaubwürdig eingeschätzt und/oder dass schwere Traumata nicht erkannt werden.
Produktdetails
Inhaltsverzeichnis
Über den Kontext
Faktoren, die sich auf Traumata auswirken
Umgang mit Traumata während des Asylverfahrens
Empfehlungen
- Traumasensibles Screening muss systematisch umgesetzt werden
- Traumasensible Anhörung muss gewährleistet sein
- Ein Sekundär-Trauma bei Anhörer*innen und Dolmetscher*innen muss vermieden werden
Zitierte Ressourcen
Die Autorinnen