Infolge starker Kritik afghanischer Menschenrechtsorganisationen hat das Justizministerium den Gesetzesentwurf zu Hochzeitsfeiern in Afghanistan noch einmal überarbeitet. Das Resultat ist enttäuschend: Dass das Gesetz persönliche Freiheiten einschränkt, wurde außer Acht gelassen. Die Änderungen betreffen lediglich technische Details.
Die afghanische Verfassung sichert allen Bürgern persönliche Freiheiten zu. Afghanistan ist Mitglied internationaler Menschen- und Frauenrechtskonventionen, und eine der beeindruckendsten und mutigsten Institutionen des Landes ist die Unahbhängige Menschenrechtskommission (AIHRC). Dennoch kommen aus den Ministerien immer häufiger Gesetzesentwürfe, die nicht konform mit freiheitlichen Vorstellungen und insbesondere der Gleichheit zwischen Mann und Frau sind.
Jüngstes Beispiel ist ein Gesetzesentwurf für Hochzeitsfeiern. Hier werden nicht nur allgemeine Festlegungen getroffen, die junge Paare vor dem Ruin durch teure Feiern bewahren sollen. Bis ins Detail ist geregelt, wie teuer Hochzeitskleid und Essen sein dürfen, wie viele Gäste geladen werden dürfen, und welchen Spielraum bei der Wahl des Kleides und der Gestaltung des Raumes hat. Männer und Frauen müssten getrennt Hochzeit feiern. Das Frauenministerium solle zudem mit den Frauen arbeiten, damit diese keine unislamischen Kleider trügen. Auch Schneider, die unislamisch schneiderten und Gastwirte, die ihren Gästen das Filmen nicht verbieten würden, sollen bestraft werden.
AIHRC, Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, die diesen Gesetzesentwurf diskutiert und ihre Bedenken öffentlich gemacht haben, sind vom Justizministerium enttäuscht: Letztlich habe es nur eine Organisation angehört und die Entscheidung über Veränderungen nach eigenem Gutdünken getroffen. Keine der geäußerten Bedenken zur Einschränkung der persönlichen Freiheiten wurden bedacht. Die vom Justizministerium vorgenommen Änderungen beziehen sich lediglich darauf, wie viel Geld für das Essen pro Person ausgegeben werden darf (400 statt 250 Afs, also nun knapp sechs Euro), und setzt die maximale Gästezahl höher: 300 Gäste dürfen zur Verlobung kommen, 500 zur Hochzeit. „Aber was ist mit all den anderen Festlegungen, die eine Einmischung in Privatangelegenheiten sanktionieren?“ zitiert die darisprachige Tageszeitung „Hashte Sobh“ Herrn Mir Joyenda, ehemaliger Abgeordneter und Zivilgesellschafsaktivist. Was moralbasierte Regelungen in dem Gesetz betrifft, sagte er: „Alle hier sind Muslime und wissen, wie sie sich anziehen sollen. Dafür müssen wir keine gesetzlichen Regelungen treffen.“
Das Tückische bei dem Gesetzesentwurf ist, dass es bei aller Kritik an ihm natürlich nicht um das Gegenteil gehen kann: „Niemand hier würde fordern, dass gemischte Gesellschaften sein müssen, geschweige denn, dass jemand ‚halbnackt‘ heiraten dürfen muss,“ sagt eine Beobachterin, „aber wenn man in diesem heiklen Kontext über das Recht auf eigene Entscheidungen in solch persönlichen Fragen spricht, ist es natürlich leicht für Konservative, einen zu verleumden.“ Das unterstreicht Dr. Soraya Sobhrang von der AIHRC: „Es geht nicht darum, was genau zu bestimmten Fragen in dem Gesetz steht. Das ist nicht der Kern unserer Kritik. Vielmehr geht es darum, dass der Staat sich überhaupt in diese Fragen einmischt. Die Regierung sollte sich an die in der eigenen Verfassung geschriebenen Grundsätze halten.“
Der Gesetzesentwurf wird nun ans Kabinett gegeben, dann ins Parlament. Es ist wahrscheinlich, dass das Parlament ihn noch vor der Sommerpause verabschiedet. Das afghanische Parlament ist im Februar zusammengetreten, hat seither jedoch noch kein einziges Gesetz verabschiedet. Dies wäre eine einfache Gelegenheit, zumindest ein bisschen Aktivität im ersten Halbjahr 2011 zu demonstrieren – egal, was der Inhalt des Gesetzes ist.
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- Afghanistan: Heiraten nach Sharia-Recht
2011