Die DDR ersetzte den aus dem Kaiser- und Dritten Reich gültigen §175 durch den §151, der sowohl für gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Frauen als auch Männern galt und 1988 letztendlich abgeschafft wurde (1). Dabei waren auch trans Personen betroffen, die dazu gezwungen waren heterosexuell zu sein, da ihnen sonst ihre Geschlechtsidentität aberkannt wurde. Seit zwei Jahren können Betroffene der §175 und §151 eine Geldsumme als Entschädigung erhalten. Für schwule Männer ist bereits eine Hotline zur Beratung und Informationsbeschaffung eingerichtet worden, für lesbische Frauen dagegen keine. Dies zeigt auch die quasi nicht vorhandene Annahme des Angebots mit lediglich einem aktuellen Antrag einer lesbischen Frau (laut "taz“). Gleichzeitig ist unklar, inwieweit trans Personen, die in der DDR als lesbisch oder schwul statt trans einsortiert wurden rehabilitiert werden.
(1) Damit sind Personen gemeint, die unter dem Label "lesbische Frau" oder "schwuler Mann" einkategorisiert worden sind.