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Griechenland

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Geschlechterpolitische Situation in Griechenland

 

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Kurzbeschreibung und -bewertung

Griechenland erlebt derzeit eine beispiellose Wirtschafts- und Sozialkrise, die sowohl das private als auch das öffentliche Leben von Männern und Frauen erfasst hat. In diesem Zusammenhang werden Geschlechtergleichstellungsziele in öffentlichen und politischen Debatten tendenziell marginalisiert. Fortschritte, die in den letzten Jahrzehnten im Bereich Partizipation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt erzielt wurden, werden aufgrund der momentan stattfindenden Transformationen untergraben.

Das Fehlen von Geschlechtergleichstellungszielen in den Reformen und wirtschaftlichen Anpassungsprogrammen hat zur Deregulierung des Arbeitsmarktes geführt, was wiederum äußerst negative Auswirkungen auf die Umsetzung von Geschlechtergleichstellungszielen hat.

Lohngefälle zwischen den Geschlechtern sowie die Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten sind im Privatsektor weit verbreitet, einschließlich willkürlicher Kündigungen und der Weigerung der Arbeitgeber, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Zudem kommt es häufig dazu, dass Beschäftigte vor oder nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit gezwungen werden, Veränderungen ihres Beschäftigungsstatus zu akzeptieren.

[Quelle: NELLI KAMBOURI (2013). Gender equality in the Greek labour market: The gaps narrow, inequalities persist. Friedrich-Ebert-Stiftung, S.13f. (in Englisch)]

Sämtliche Gewinne, die seit den 1980er Jahren im Bereich Geschlechtergleichstellung erzielt wurden, sind durch die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre ernsthaft in Gefahr gebracht worden. Während die griechische autonome, feministische Bewegung für die Generation neuer Ideen und Mobilisierungsansätze verantwortlich zeichnete, die zu positiven Veränderungen führten, wurde ein Großteil von Frauengruppen absorbiert oder übernommen, die tendenziell politischen Parteien oder Gewerkschaften nahestehen.

Feminismus in Griechenland hat nie ein positives Image in der breiteren Öffentlichkeit gehabt, und frauenfreundliche Politiken sind etwas, mit dem sich organisierte FeministInnen nicht sehr verbunden fühlen.

Auf institutioneller Ebene führt die Krise zu Umstrukturierungen und zu einem Abbau von Dienstleistungen. Bezeichnend für diese Tendenzen ist die letzte Umstrukturierung des General Secretariat of Gender Equality im März 2013: 25 Einheiten wurden auf acht zusammengestrichen, drei der fünf Direktorate wurde geschlossen, 19 Abteilungen auf sechs reduziert und der Posten des Generaldirektors abgeschafft – und all das zu einer Zeit, in der die griechischen Frauen am meisten vom Sekretariat profitieren könnten.

Diesen staatlichen Praktiken, die traditionellerweise in staatlichen Mechanismen oder starken Berufsverbänden verankert waren, ist in gewissem Maße durch informelle Netzwerke und zivilgesellschaftliche Organisationen entgegengewirkt worden. In dieser Hinsicht scheint es, als habe die Krise die griechische Zivilgesellschaft und den sozialen Zusammenhalt gestärkt.

Während die griechische Gesetzgebung Vereinbarungen über Teilzeitbeschäftigungen vorsieht, um Unternehmen dabei zu helfen, finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen und ihre Belegschaft zu behalten, scheint dieses Instrument zunehmend gegen die Arbeitsgesetzgebung, die Frauen schützt und Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen fördert, eingesetzt zu werden.

Die Sparpolitik hat systematisch den öffentlichen Beschäftigungssektor ins Visier genommen (und dadurch vorwiegend die Beschäftigungssituation von Frauen beeinflusst) und Unterstützungsleistungen gekürzt (was für Frauen in ihrer Rolle als Mütter und Betreuerinnen ebenfalls zu Herausforderungen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie führte). Der Staat scheint momentan nicht in der Lage zu sein, Geschlechtergleichstellung zu garantieren. Ganz im Gegenteil: Er verfolgt Politiken, die der Geschlechtergleichstellung entgegenwirken. Zudem erzielen zivilgesellschaftliche und feministische Organisationen nach und nach immer größere Erfolge und versuchen, das zu erhalten, was noch zu retten ist. In Zusammenarbeit mit anderen Organisationen in schuldengeplagten EU-Staaten werden sie zu einer der größten Herausforderungen in einem der wichtigsten, historischen Momente in der Geschichte des modernen Griechenlands.

[Quelle: FEMM Committee (2013). The Policy on Gender Equality in Greece. S.17 (in Deutsch)]

Sparmaßnahmen haben zu einem massiven Verlust an Arbeitsplätzen im privaten und öffentlichen Sektor geführt, zu einem beispiellosen Abbau des Arbeitsrechts und zu einem Anstieg atypischer Beschäftigungsformen beigetragen. Die Beschwerden von Frauen bei der Ombudsperson nehmen zu, da sie in höherem Maße widrigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, insbesondere während der Schwangerschaft und bei ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Sie stehen stärker unter Druck, flexible Arbeitsformen zu akzeptieren, die keinen angemessenen Lebensstandard gewährleisten und es ihnen nicht erlauben, ihren familiären Pflichten nachzukommen. Insbesondere Herabstufungen und unfreiwillige Teilzeitarbeit oder Jobrotation greifen immer mehr um sich. Auch der IAO-Ausschuss hat diese Situation zutiefst bedauert. Die Zurückhaltung der Frauen, vor Gericht zu ziehen, nimmt jedoch ebenfalls zu. Gründe dafür sind vor allem mangelnde Beweise, Angst vor Repression oder davor, als Querulantinnen abgestempelt zu werden, die Länge der Verfahren und die hohen Prozesskosten.

Die massenhafte Schließung kleiner und mittlerer Unternehmen war und ist problematisch, da diese vielen Frauen und jungen Menschen Arbeit bieten. Besonders hart betroffen sind das verarbeitende Gewerbe und der Einzelhandel, die einen hohen Frauenanteil aufweisen. Die rückläufige Nachfrage und die steigenden Steuern haben dazu gefüührt, dass jedes vierte Geschäft im Land aufgeben musste (in Athen jedes dritte).

Frauen und Familien sind die Hauptbetroffenen der Deregulierung der Beschäftigungsverhältnisse, der Kürzungen der Sozialbudgets und der Sozialreformen. Das Aushandeln der Vergütung und anderer Arbeitsbedingungen bleibt immer mehr der einzelnen Arbeitnehmerin überlassen. Die Verhandlungsposition von Frauen (insbesondere von schwangeren Frauen, Müttern und Migrantinnen) ist jedoch zunehmend schwach, und zwar umso mehr, als sie in schlecht bezahlten, prekären Jobs und von der Krise stark betroffenen Branchen überrepräsentiert sind. Das Sicherheitsnetz, das Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung geboten hat, ist also weggefallen, während die unmittelbare, mittelbare und mehrfache Diskriminierung von Frauen zunimmt.

Hinzu kommt, dass der Bankensektor und der Tourismus – Branchen, die viele Frauen beschäftigen – von der Herabstufung der  Branchenvereinbarungen und der Außerkraftsetzung ihrer Ausweitung besonders betroffen sind. Da die Allgemeinen Nationalen Kollektivvereinbarungen und die Branchenvereinbarungen maßgeblich zum Mutter- und Elternschutz beigetragen haben, indem sie die Maßstäbe und den Geltungsbereich der gesetzlichen Vorschriften ausgeweitet haben, wird sich der Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung verringern. 

Die Sparmaßnahmen haben jedoch negative Auswirkungen auf die Betreuungsangebote und -leistungen für Kinder, Senioren, Kranke und Behinderte. Die Pflege- und Betreuungsarbeit fällt verstärkt auf die Familien – vor allem auf Frauen – zurück, die dies aufgrund ihrer zunehmenden materiellen Notlage jedoch häufig nicht leisten können –– ganz zu schweigen davon, dass auf diese Weise Geschlechterstereotype verfestigt werden.

Die untergeordnete Position von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die zunehmenden Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern führen dazu, dass die Renten von Frauen sinken und somit auch hier der Abstand zu den Männern größer wird. Auch die Deregulierung der Beschäftigungsverhältnisse und die Neutralisierung der Kollektivvereinbarungen haben Auswirkungen auf die Renten. Verschärft wird die Situation der Frauen dadurch, dass die Rentenkürzungen auch niedrige Renten, also Renten unter 400 Euro, betreffen. Aufgrund der Anhebung der Zahl der geforderten Arbeitsjahre und der Mindestbeitragszeiten sowie der Berechnung der Altersrenten auf der Grundlage des gesamten Erwerbslebens, die im Zuge der Rentenreform eingeführt wurden, steigt für Frauen außerdem die Wahrscheinlichkeit, dass sie gar keinen Anspruch auf Altersrente haben werden. Grund dafür sind vor allem kürzere und unregelmäßige berufliche Laufbahnen infolge familiärer Verpflichtungen sowie flexible und prekäre Beschäftigungsformen, die das privilegium odiosum zahlreicher Frauen sind.

[Quelle: Europäische Kommission (2012) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2012. S. 96f. (in Deutsch)]

Die aktuelle (2015) Regierung ist vor allem mit männlichem Personal ausgestattet. Mehr zu diesem Thema findet sich unter http://www.gwi-boell.de/de/2015/02/20/nur-maenner-regieren-griechenland

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Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht/Antidiskriminierungsgesetz

Griechenland ist eine parlamentarische Republik mit einer festgeschriebenen Verfassung. In Bezug auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung garantiert die Verfassung ein allgemeines, uneingeschränktes Recht auf Gleichstellung und Gleichbehandlung, stellt aber keinen spezifischen Bezug zu möglichen Gründen für Diskriminierung her - mit Ausnahme von Geschlecht und Behinderung (bedingt). In der griechischen Zivilgesellschaft ist das Prinzip der Antidiskriminierung und Toleranz nicht sehr weit entwickelt, obgleich es viele rechtliche Vorschriften gibt, die auf Menschenrechten gründen. Ferner gibt es Antidiskriminierungsgruppen und NGOs, allerdings zumeist ohne Einfluss auf den öffentlichen Diskurs. Die Sozialpartner in Griechenland zeigen nur sehr geringes Interesse füür Antidiskriminierungsthemen. NGOs beschränken sich meistens auf geschlechterbezogene, ethnische/ religiöse und behinderungsbedingte Nichtdiskriminierung.

Das griechische Recht kennt klare Antidiskriminierungsgesetze. Gesetz 3304/2005 über die Anwendung des Prinzips der Gleichbehandlung ungeachtet der Rasse oder ethnischen Herkunft, eines religiösen oder anderweitigen Glaubens, der Behinderung, des Alter oder der sexuellen Orientierung setzt die Richtlinien 2000/43/EC und 2000/78/EC um und deckt damit die fünf in den Richtlinien genannten Gründe für Diskriminierung ab.

Artikel 25 der griechischen Verfassung ist äußerst bedeutsam, da er klar besagt, dass auch private Arbeitgeber die in der Verfassung garantierten Rechte ihrer Beschäftigten respektieren müssen (z.B. das Recht auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung).

Das Arbeitsgesetz setzt sich neben dem Antidiskriminierungsgesetz 3304/2005 aus weiteren unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen zusammen, die versuchen, beschäftigungsbezogene Diskriminierung –– vor allem auf Grund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft - zu bekämpfen. Gesetz 1414/1984 über die Umsetzung des Prinzips der sexuellen Gleichstellung in Beschäftigungsverhältnissen schränkt beispielsweise Diskriminierung ein, obgleich es lediglich für im Privatsektor beschäftigte Personen gilt. Außerdem gibt es Bestimmungen, die einen Rahmen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen umreißen: Dabei sind die Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Schutzvorschriften einzuhalten und diskriminierende Praktiken, wie die Entlassung von Schwangeren oder Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft der Beschäftigten, abzuschaffen.

Griechenland hat alle bedeutsamen Menschenrechtsverträge ratifiziert: Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Europäische Menschenrechtskonvention, ILO Konvention Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschääftigung und Beruf.

[Quelle: Athanasios Theodoridis (2014). Executive Summary Country Report Greece 2013 on measures to combat discrimination. (in Englisch) ]

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Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Auf subnationaler Ebene existiert eine gesetzliche Kandidat/-innen-Quote. Gemäß Artikel 116,2 der griechischen Verfassung (Gesetz 2839/2000) ist eine Beteiligung von Kandidat/-innen auf den Wahllisten für die lokalen und regionalen Regierungen zu einem gleichen Prozentsatz erforderlich. Das Gesetz enthält jedoch keine Quote für Kandidat/-innen für das nationale Parlament.

Die Partei „Panellenio Sosialistiko Kimena“ (sozialdemokratisch) hat eine 40-Prozent-Mindestquote für Frauen auf den Parteilisten (Socialist International Women).

Im aktuellen (2015) Parlament werden 23% der Sitze von Frauen eingenommen. Kurzinformationen hierzu und zur gesetzlichen Grundlage finden sich unter: http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?CountryCode=GR (auf Englisch)

Eine interessante, aber nur stichwortartige Zusammenstellung der Politikerinnen verschiedener Parteien der letzten Jahrzehnte findet sich unter: http://www.theplaka.com/today/polwomen.htm

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Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme

Gender Mainstreaming hat für Griechenland auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung Priorität. Durch das National Centre on Public Administration and Local Administration sind im ganzen Land eine Reihe von Projekten zu gendersensiblen Verfahren umgesetzt worden. Ferner hat das General Secretariat for Gender Equality (GSGE) aktiv an der Vorbereitung des NSDP, des Nationalen Strategischen Entwicklungsplans (2007-2013), mitgewirkt.

2010 entwarf das General Secretariat for Gender Equality ein National Programme for Substantive Gender Equality 2010-2013. Die wichtigsten strategischen Ziele des Programms waren: Schutz der Menschenrechte von Frauen mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Aktivitäten für Gruppen von Frauen, die mehrfach diskriminiert werden; Verhinderung von und Kampf gegen das Phänomen Gewalt gegen Frauen in der Familie/ im Privatleben, auf der Arbeit und in der Gesellschaft insgesamt; Förderung der Beschäftigung von Frauen und ihrer wirtschaftlichen Autonomie; Unterstützung von Frauen bei Entscheidungsprozessen; Bekämpfung von Geschlechterstereotypen. Das Programm ist in drei Säulen unterteilt und konzentriert sich u.a. auf folgende Aktivitäten: Verbesserung, Stärkung und Vollstreckung von griechischen Gesetzen; Entwicklung spezifischer Politiken für Geschlechtergleichstellung; Einbeziehung der Geschlechtergleichstellungsperspektive in öffentliche Politiken (Gender Mainstreaming).

Das National Programme on Preventing and Combating Violence against Women 2009–– 2013 thematisiert sämtliche Formen geschlechterbasierter Gewalt. Das General Secretariat for Gender Equality beim Innenministerium hat einen ‘‘Integrated Action Plan in favour of women and combating of violence at national and local level’’ entwickelt, der horizontale und vertikale Aktivitäten enthält. Der Plan fällt unter die Prioritätsachse III („ Stärkung von Geschlechtergleichstellungspolitiken in der gesamten öffentlichen Verwaltung“) des Operationellen Programms ‚‚Verwaltungsreform 2007-2013‘‘ . Ein ständiger Ausschuss hat einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung geschlechterbasierter Gewalt gegen Frauen erarbeitet. Parallel dazu war Griechenland Mitglied im Ad-hoc-Ausschuss des Europarats (CAHVIO), der die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt entwickelt hat, die darauf abzielt, sämtliche Formen von Gewalt, unter denen Frauen klassischerweise leiden, zu beseitigen. Am 11. Mai 2011 unterzeichnete Griechenland zusammen mit weiteren 12 Ländern die Istanbul-Konvention.

2010 wurden in den Kommunen zwei neue Abteilungen - Sozialpolitik und Geschlechtergleichstellung - eingerichtet. Dadurch wurden die griechischen Kommunen erstmals verpflichtet, Geschlechtergleichstellungspolitiken zu erarbeiten. Neben diesen Abteilungen bekamen die Kommunen außerdem die Möglichkeit, Kommunale Geschlechtergleichstellungsausschüsse einzusetzen. 2011 erarbeitete Griechenland einen Wegweiser für Geschlechtergleichstellungspolitiken als Leitfaden / Anleitung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen operationellen Programmen (Spezialisierung, Implementierung, Monitoring, Auditierung und Beurteilung).

2013 wurde vom General Secretariat for Gender Equality ein Projekt zur Entwicklung eines neuen Monitoringmechanismus zur Umsetzung von Geschlechtergleichstellungspolitiken ins Leben gerufen. Dieser fungiert als Kontrollsystem füür die Politiken aller Regierungs-, Kommunal- und Regionalbehörden und besitzt die Fähigkeit, politische Ergebnisse in Bezug auf Geschlechterfragen zu bewerten (geschlechtsspezifische Folgenabschätzung).

[Quelle: European Institute for Gender Equality – EIGE (2013). „Gender Equality Index: Country Profiles.”, S.51 (in Englisch)]

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGO’s: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Koordination von griechischen Frauen-NGOs für die European Women’ s Lobby (EWL) (in Englisch)
Ziele:

  • Integration der Gleichstellung in allen Bereichen des nationalen und europäischen Politik fördern durch die
  • Stärkung der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte
  • Kampf gegen Menschenhandel, Armut, Arbeitslosigkeit und jegliche Form von Diskriminierung aufgrund des
  • Geschlechts, der Religion oder Ausrichtung
  • Intensives Unterstützen von Frauen und Mädchen, die größere Probleme als der Durchschnitt haben, z.B. ältere
  • Frauen, Behinderte, Migrantinnen
  • Streuen von Informationen sowie Sensibilisierung bzgl. des neuen europäischen Verfassungsvertrag, bzgl. der neuen Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter

Kontakt
Koordination von Griechischen Frauen-NGOs
Ms Efthymia Ioannidou
Anagnostopoulou St. 36
GR - 106 73 Athens
Tel: +30 210 362 8574
Fax: +30 210 364 3696
E-Mail: ioanidou.e.g@dsa.gr

Mediterranean Institute of Gender Studies (MIGS) (in Englisch)
Das Mediterranean Institute of Gender Studies (MIGS) (Reg.-Nr. 234) ist eine gemeinnützige Organisation, die Projekte mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Genderthemen im Mittelmeerraum fördert und an diesen mitwirkt. Das Institut erkennt die vielen, unterschiedlichen Ebenen von Diskriminierung gegen Frauen und akzeptiert, dass Diskriminierung verschiedene Formen annehmen kann. Es setzt sich für die Beseitigung von Diskriminierung ein, betreibt dafür Forschung und Lobbyarbeit und führt Schulungen, Konferenzen und andere Aktivitäten durch. 

Kontakt
Mediterranean Institute of Gender Studies (MIGS)
46 Makedonitissas Avenue,
Box 24005, Nicosia 1703,
Zypern
Tel.: + 357 22 842034/35/36/37
Fax: + 357 22 842050
E-Mail: info@medinstgenderstudies.orgFacebook
Facebook
: https://www.facebook.com/medinstgenderstudies

Marangopoulos Foundation for Human Rights (MFHR) (in Englisch)
Diese griechische Stiftung entstand 1977. Die grundlegenden Ziele sind Forschung und Studien zu sowie Verteidigung, Schutz und Förderung von den allgemein anerkannten grundlegenden Menschenrechte und der Freiheit, einschließlich denen von Frauen. Die Stiftung veranstaltet z.B. Kongresse, Symposien etc., vergibt Stipendien, netzwerkt mit vielen weiteren nationalen und internationalen NGOs.

Kontakt
1, Lycavittou Street, Athens 106 72
Tel.: +30 210 3637455 - 210 3613527
Fax: +30 210 3622454
E-Mail: info@mfhr.gr

National Council of Greek Women (NCGW) (in Englisch und Griechisch)
Diese NGO ist Mitglied der International Council of Women (ICW-CIF) und Gründungsmitglied des European Center of the International Council of Women (ECICW-CECIF), zudem ist es Mitglied der European Women's Lobby (EWL-LEF) und der Association Feminine de l' Europe Meridionale (AFEM). Diese NGO wurde 1908 als erster Frauenverband gegründet. Heute besteht die NCGW aus 45 Frauenorganisationen in Griechenland und Zypern. Die NGO hat aber auch einzelnen Mitglieder. Die Ziele sind u.a. die Förderung der Interessen und den Status von Frauen in allen Bereichen des Lebens (Familie, Gesellschaft, Gemeinschaft und Staat) sowie der Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen und die Rechte der Frauen und Kinder im Besonderen.

Kontakt
FEDERATION OF WOMEN'S ORGANIZATIONS
MEMBER OF THE INTERNATIONAL COUNCIL ON WOMEN
GOLD MEDAL ATHENS ACADEMY
House 38, 10557 Athens
Tel.: +30.210.3232418
Fax: +30.210.32 27609
E-Mail: ese_ncgw@ncgw.org

The “Feminist Net” (griechisch)
Dieses "Feministische Netz" läuft über das Internet als eine webbasierte Kommunikationsplattform. Es hat seine Wurzeln im "Netzwerk zur Bekämpfung von männlicher Gewalt gegen Frauen". Es führt auf der Plattform griechische und ausländische feministische Organisationen, Gruppen, Netzwerke, autonome Feministinnen, Menschenrechtsorganisationen und Einzelpersonen zusammen, die sich für Frauenfragen interessieren. Die Ziele sind u.a. Herstellen von Solidarität unter Frauen, Kampf gegen Gewalt an Frauen, sexuelle Befreiung und Stärkung der Rechte von Lesben.
Kontakt
E-Mail: feministnet@yahoo.gr
E-Mail: feminist.net@pathfinder.gr
(die Informationen auf der Website sind leider nicht sehr aktuell)

Winpeace (Women’s initiative for peace, englisch):
Das seit 1997 bestehende griechisch-türkische Netzwerk hat den Fokus auf Frieden zwischen den Frauen aus den beiden Ländern; auch Projekte in den Bereichen Jugendcamps, Agro-Tourismus, Unternehmerinnenkooperation, Film, Esskultur (auf der Website gibt es ein Kontaktformular).

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Regierung, Ministerien

General Secretariat for Gender Equality (in Englisch)
Das G.S.G.E. ist die zuständige Regierungsbehörde, angesiedelt im Ministry of the Interior, Public Administration and Decentralisation (analog Innenministerium), um die Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu planen, zu implementieren und zu überwachen. Die Aufgabenfelder sind:

Förderung von Frauen bzgl. deren Zugang zu Beschäftigung, Bekämpfung der Ungleichheit am Arbeitsmarkt;
Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen;
Bekämpfung stereotyper Vorstellungen von Geschlechterrollen durch Bildung;
Stärkung der Beteiligung von Frauen in Entscheidungsgremien.

Das G.S.G.E. verpflichtet sich zur direkten Harmonisierung und Erfüllung der eigenen institutionellen Strukturen nach den europäischen Vorgaben.

Kontakt
General Secretariat for Gender Equality
8 Dragatsaniou str., 105 59 Athens, Greece 
Tel.: (+30) 210 3315291 – 5
E-Mail: info@isotita.gr

Der griechische Büürgerbeauftragte (Ombudsman) (in Englisch)
Der griechische Büürgerbeauftragte ist die Vermittlungsstelle zwischen der öffentlichen Verwaltung und den BürgerInnen, um ihnen zu helfen, ihre Rechte wirksam auszuüben. Außerdem hat der griechische Bürgerbeauftragte folgende Aufgaben:

  • Förderung und Schutz von Kinderrechten;
  • Förderung von Gleichbehandlung und Kampf gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnizität, religiöser oder anderer Überzeugung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung im öffentlichen Sektor
  • Überwachung und Förderung der Umsetzung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen:
  • im Bereich Beschäftigung - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor;
  • im Bereich Zugang von Männern und Frauen zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen.

In seiner Rolle als Vermittler macht der griechische Bürgerbeauftragte der öffentlichen Verwaltung Empfehlungen und Vorschläge. Der Bürgerbeauftragte verhängt weder Sanktionen, noch erklärt er rechtswidrige Handlungen durch die öffentliche Verwaltung für nichtig.

Jeder, der ein Problem mit einer griechischen öffentlichen Dienststelle in Griechenland oder anderswo hat, kann ungeachtet seiner Nationalität Beschwerden einreichen. Der griechische Bürgerbeauftragte wird ebenfalls für juristische Personen und Personenvereinigungen tätig.

Vor Einreichung einer Beschwerde beim griechischen Bürgerbeauftragten sollte der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin zunächst in Kontakt mit der öffentlichen Dienststelle treten, die für seinen bzw. ihren Fall verantwortlich zeichnet. Erst wenn sich das Problem so nicht lösen lässt, kann eine Beschwerde eingereicht werden.

[Quelle: http://www.synigoros.gr/?i=stp.en.rolemission; in Englisch]

Kontakt
Der griechische Büürgerbeauftragte (The Greek Ombudsman)
17 Halkokondyli St.
104 32 Α* then
Tel.: (+30) 213 1306 600
Fax: (+30) 213 1306 800
Facebook: https://www.facebook.com/Synigoros

National Commission for Human Rights (NCHR) (in Englisch)
NCHR ist eine gesetzlich eingerichtete nationale Menschenrechtskommission. Sie hat beratenden Status gegenüber dem griechischen Staat in Fragen des Schutzes und Förderung der Menschenrechte. Themenfelder sind u.a. Geschlechtergleichheit und Diskriminierung im Allgemeinen. Die NCHR spricht diesbezüglich Empfehlungen bzgl. der Umsetzung von Gleichstellungsfragen aus und bewertet die Maßnahmen der Regierung.

Kontakt
National Commission for Human Rights (NCHR)
Neofytou Vamva 6, 106 74 Athens
Tel.: +30 210 7233221-2, 210 7233216
Fax: +30 210 7233217
E-Mail : info@nchr.gr

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Weitere Gender-Akteur_innen

Feministacttalk (englisch):
Das ist eine griechische, feministische Gruppe, die offen für Frauen und Männer ist, die an feministischer Theorie und feministische Aktionen interessiert sind.

Hier noch einige Frauen-NGOs, deren Inhalte ausschließlich auf griechisch verfügbar sind (Quelle):

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Wissenschaft

Wissenschaft

Research Centre for Gender Equality (KETHI) (in Griechisch)
Das Forschungszentrum (KETHI - Research Centre for Gender Equality) ist eine privatrechtliche, juristische Person und wurde 1994 gegründet. Das Zentrum untersteht dem General Secretariat for Gender Equality beim Innenministerium und wird von diesem finanziert. Die Hauptziele der Aktivitäten des Forschungszentrums basieren auf zwei Säulen: Sozialforschung im Bereich Geschlechtergleichstellung und Verbesserung des Status von Frauen sowie Förderung ihrer Weiterentwicklung in sämtlichen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens – innerhalb des vom General Secretariat for Gender Equality definitierten, politischen Rahmens.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/research-centre-for-gender-equality-kethi]

Kontakt
Tel.: +30 210 38 98 000
Fax: +30 2103898079
E-Mail: kethi@kethi.gr

Centre for Gender Studies an der Panteion Universität (in Englisch)
Das Centre for Gender Studies ist ein Forschungslabor der Abteilung für Sozialpolitik an der Panteion Universität [gegründet durch (FEK)Gov. 926/17.7.2006] mit dem Ziel, Schulungs- und Forschungsbedarfe im Bereich Gender in der Sozialpolitik und politischen Analyse von Geschlechtergleichstellung auf internationaler, europäischer, nationaler und lokaler Ebene zu decken. Das Zentrum ist aus dem Labor, das unter dem interministeriellen Programm EPEAKEK II – „Gender- und Gleichstellungsstudien in der Politik- und Sozialwissenschaft" – geschaffen wurde, hervorgegangen und war von 2003 bis 2008 tätig. Es wird derzeit von Maria Karamessini, Professorin an der Abteilung für Sozialpolitik, geleitet.

Die Ziele des Zentrums sind:

Deckung des Bedarfs an Studien- und Postgraduiertenkursen und –forschungen der Abteilung; Deckung des Bedarfs anderer wissenschaftlicher Einheiten der Panteion Universität für Politik- und Sozialwissenschaften - in Fächern, die mit denen des Zentrums eng verknüpft sind.

Zusammenarbeit mit anderen griechischen oder ausländischen Forschungszentren und wissenschaftlichen Einrichtungen – solange sich die wissenschaftlichen Ziele überschneiden, kompatibel sind und die Ziele des Zentrums ergänzen.

Organisation von wissenschaftlichen Vorlesungen, Treffen, Seminaren, Symposien, Konferenzen und anderen Veranstaltungen; Herausgabe von Publikationen usw.

Im Rahmen von zwei europäischen Forschungsprojekten hat das Zentrum die Führungs- und Koordinationsrolle übernommen: 1. Gender, Migration and Intercultural Interactions in the Mediterranean and South East Europe: An Interdisciplinary Perspective (Ge.M.IC.); und 2. Transnational Digital Networks, Migration and Gender (MIG@NET) von 2008 bis 2013.

Kontakt
Centre for Gender Studies an der Panteion Universität
136 Syggrou Ave., 17671 Athen
Tel.: 0030 210 9201516
Fax: 0030 210 9201517
E-Mail: genderpanteion@gmail.com

"Gender in den Sozialwissenschaften" an der Universität Kreta (in Englisch)
In Anbetracht der Entwicklung von Geschlechterstudien und Geschlechtergleichstellung auf universitärer Ebene wurde 2003 das Programm „Gender in den Sozialwissenschaften" ins Leben gerufen. Hiermit wurde der Versuch unternommen, das universitäre Studium durch die Einführung der Geschlechterperspektive in der Lehre und Forschung zu bereichern. Drei Abteilungen (Soziologie, Geschichte und Archäologie, und Philosophie und Gesellschaftskunde) zeichnen für die Umsetzung zuständig, während die Finanzierung von der Europäischen Gemeinschaft und dem griechischen Bildungsministerium (Arbeitsprogramm für Bildung und Berufliche Erstausbildung, EPEAEK) sichergestellt wird.

Ziele des Programms sind unter anderem: Analyse von Geschlechteridentitäten und Geschlechterkonstrukten; Analyse von Ursachen (soziale, politische, wirtschaftliche und kulturelle) für die Trennung der Geschlechter; Einbeziehung von Geschlechterfragen in moderne, sozialwissenschaftliche Ansätze.

Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt das Programm vier Aktivitäten: Genderkurse, Geschlechterforschung und Bildungslabor, fortlaufende Mitarbeiterseminare, wissenschaftliche Treffen und Aktivitäten zum Thema Gender.

Kontakt
Gender in den Sozialwissenschaften
EPEAEK Undergraduate programme
Abteilung für Soziologie
Schule für Sozialwissenschaften
Universität Kreta
Gallos University Campus
74100 RETHYMNO
Tel.: +(30) 28310 77487
E-Mail: papageo@social.soc.uoc.gr

Beschreibung der Quellenlage
Eher durchschnittliche bis schlechte Quellenlage im Internet in Bezug auf staatliche Gender-Akteure und NGOs. Websites z.T. auf Englisch, allerdings nicht vollständig übersetzt; etliche Websites sind überholt bzw. nicht mehr auffindbar. Um einen fundierten Überblick zu erhalten, sei an dieser Stelle auf die in dieser Ausarbeitung verwendeten PDFs (vor allem der Europäischen Union) verwiesen.

Benennung der relevanten Quellen
Die Quellen wurden im jeweiligen Kontext aufgeführt.

interessante Artikel zum Thema homosexuelle Lebensentwürfe
In Greece, It's Still Don't Ask, Don't Tell, Maria Paravantes, 11/2013
Could Syriza bring same-sex marriage to Greece?, Nick Duffy, 01/2015

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2011 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: Ende 2014/ Anfang 2015.


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