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Italien

Hinweis zur Aktualität: Zuletzt aktualisiert am 02.02.2010.

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Geschlechterpolitische Situation in Italien

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Übersicht

Rechtslage:

Akteur_innen:

Wissenschaft:

Kurzbeschreibung und -bewertung

In Italien kommt der Familie als „Solidargemeinschaft“ nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Ausübung von Fürsorgeaufgaben zu. Daraus resultiert, dass der Staat wenig Infrastruktur für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zur Verfügung stellt. Vielmehr sind es weiterhin die Frauen, die sich um diese Belange kümmern (sollen), während der Mann die Rolle des Familienernährers übernimmt. Die italienische Gleichstellungspolitik hat folglich zum Ziel, diese tradierten Rollenbilder aufzubrechen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern.

Grundlegend für die Entwicklung der italienischen Gleichstellungspolitik waren die sozialen Bewegungen (feministische/Frauenbewegung, Gewerkschaften) und ihr Spannungsverhältnis zur Regierungspolitik. Ausgangspunkt waren die 1970er Jahre, in denen die Frauenbewegung gegen eine geschlechterblinde Klassenkampf-Politik mobilisierte und die Beschäftigung mit den Themen Gleichstellung und Frauenrechte in Ehe, Familie und in Bezug auf reproduktive Rechte/Abtreibung einforderte. Ziel war es die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Vereinbarkeitsfrage mit geschlechtergerechten Zeitstrukturen zu verbessern und die gleichberechtigte Partizipation von Frauen in Politik und Wirtschaft voranzubringen.

Es lassen sich drei Phasen italienischer Gleichstellungspolitik identifizieren:

  1. 1960/70er-Jahre Gleichstellung als Verfassungsprinzip, Schutz von Frauen als Mütter und Arbeiterinnen
  2. 1980er-Jahre Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und politische Repräsentation (Frauenförderung)
  3. seit den 1990er-Jahren ein breiteres sozialpolitisches und kulturelles Verständnis von Gleichstellungspolitik

Wichtig für die Modernisierung der italienischen Gleichstellungspolitik waren:

•    die Umsetzung von EU-Direktiven in nationale Gesetze

•    internationale Verpflichtungen, die Italien in der Gleichstellungspolitik eingegangen ist

•    die Einrichtung des Gleichstellungsministeriums 1996 und verbunden damit die nationale Umsetzung 4. EU-Aktionsprogramms zur Gleichstellung (1996-2000) in Form eines Nationalen Aktionsplans für Gender Mainstreaming

GM wurde als Operationalisierung der Gleichstellungspolitik verstanden, die es ermöglichte, diese stärker auf strukturelle Veränderungen in allen Politikfeldern auszurichten und so eine Abkehr von der traditionell auf die Mutterrolle fokussierten Gleichstellungspolitik (Mutterschutz, Arbeitsschutz, soziale Sicherung) zu erreichen.

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Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Die EU-Richtlinien bzgl. des Arbeitsrechts wurden durch diverse gesetzgeberische Maßnahmen zufriedenstellend umgesetzt. In einigen Punkten gingen die nationalen Rechtsvorschriften über die EU-Vorschriften hinaus, wie u.a. bei den Regelungen bzgl. des Mutter- und Vaterschutzes bzw. Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubes oder der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit von Frauen. Dennoch gibt es nach wie vor einige Lücken in der Umsetzung der EU-Richtlinien.

Generell besteht eine Tendenz, dass nationale Vorschriften zur Umsetzung des EU-Rechts durch eine wörtliche Wiederholung der EU-Richtlinie gestaltet werden, jedoch finden gleichstellungsrechtliche Aspekte keine Eingang in bestehende Vorschriften.

In der Gesetzgebung im Bereich der sozialen Sicherheit ist festzustellen, dass zwischen der nationalen Gesetzgebung und dem EU-Recht insgesamt eine weitgehende Übereinstimmung besteht, obwohl die Richtlinien nie konkret umgesetzt wurden.

Hinsichtlich der Systeme der sozialen Sicherheit (gesetzlich und betrieblich) ist anzumerken, dass die Leistungsansprüche von Arbeitnehmer/-innen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen risikobehaftet sind. Der Grund hierfür ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen, der Versicherungsverlauf und die Höhe der Leistungen von einem Normalerwerbsverlauf ohne Brüche (z.B. durch Phasen der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) abhängen, wovon viele Frauen betroffen sind.

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Antidiskriminierungsgesetz

Es existiert kein einheitliches Anti-Diskriminierungsgesetz. Die EU-Richtlinien wurden nationales Recht, jeweils bezogen auf einzelne Diskriminierungsmerkmale.

Die EU-Kommission leitet im März 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein, da es die Richtlinie 2006/54/EG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen- insbesondere die Bestimmungen über die einzelstaatliche Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung- ihrer Auffassung nach nicht korrekt umgesetzt hatte.

Italien änderte daraufhin seine Rechtsvorschriften im Juni 2008 mit einem neuen Gesetz und brachte sie in den von der Kommission angeführten Punkten mit der Richtlinie in Einklang. Das Verfahren wurde eingestellt.

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Gesetze zu Quotenregelungen in Politik und Wirtschaft

Italien führte für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 eine gesetzliche Quotenregelung ein, welche besagt, dass kein Geschlecht durch mehr als 2/3 der Kanditat/-innen vertreten sein darf. Diese gesetzliche Quotenregelung wurde für eine Geltungsdauer von zehn Jahren verabschiedet.

Italien hat eine Frauenquote in der Wirtschaft beschlossen. Ab 2012 müssen 20 Prozent und ab 2015 müssen 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten vertreten sein (DIW Glossar: Frauenquote. Unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.412682.de/presse_glossar/diw_glossar/frauenquote.html, Zugriff: 29.11.13).

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Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen

Änderungen des Chancengleichheitsgesetzes

2010 wurden Änderungen im Chancengleichheitsgesetz vorgenommen. In der Überschrift von Art. 1 des Gesetzes wird nun nicht mehr nur das Verbot von Diskriminierung, sondern auch die Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie Gender Mainstreaming angeführt. Der Artikel sieht vor, dass das allgemeine Ziel der Gleichheit von Frauen und Männern bei der Gestaltung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Strategien sowie Maßnahmen generell auf allen Ebenen und von allen Beteiligten als auch Akteur/-innen berücksichtigt werden muss. Zudem werden dem/der nationalen Gleichstellungsbeauftragten neue Aufgaben übertragen. Es müssen nun unabhängige Erhebungen durchgeführt, unabhängige Berichte publiziert und Empfehlungen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorleget werden. Daneben sind auch die Aufgaben der Nationalen Kommission für Chancengleichheit (NKCG) in die Gesetzesänderung aufgenommen worden. Die NKCG wird beauftragt, den sozialen Dialog über Gleichstellungsfragen zu fördern und soll mit den entsprechenden Stellen der EU Informationen austauschen und den Dialog mit Nichtregierungsorganisation vorantreiben. Daneben gibt es nun eine konkretere Definition des Begriffs der unmittelbaren Diskriminierung (z.B. Schlechterstellung durch Schwanger-, Mutter und Vaterschaft, Rentenansprüche, sexuelle Belästigung). Ein weiterer Schritt zur vollständigen Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie wurde getan, indem Vereinigungen und Organisationen, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen, die Möglichkeit bekommen, in Einzelverfahren im Namen der Beschwerde führenden Partei zu klagen.

Hinsichtlich der Umsetzung von Gender-Mainstreaming gilt es zu erwähnen, dass eine Taskforce zum Thema Chancengleichheit gegründet wurde, in der Gewerkschaften, das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitgeberverbände, weltliche und religiöse Vereinigungen als auch das zuständige Ministerium und kommunale Behörden zusammenarbeiten und so ihre Kräfte bündeln können. Die Taskforce fordert alle Beteiligten auf, die Charta für Chancengleichheit und Gleichstellung am Arbeitsplatz zu unterzeichnen, die 2009 entwickelt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Absichtserklärung, die von Organisationen unterschiedlicher Größe mit dem Ziel unterzeichnet wurde, im Bereich des Humankapitals Politiken zu entwickeln und zu verbreiten, die frei von jeder Art von Diskriminierung sind und darauf abzielen, aus jeder Begabung das Beste zu machen.

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Aktueller politischer Diskurs

In Italien wird die Steigerung der Beschäftigungsquote vorangetrieben, dies geht aber mit einem Abbau von Rechten von Arbeitsnehmenden einher. Von diesen Veränderungen sind überwiegend die schwächsten Glieder des Arbeitsmarktes betroffen, darunter auch viele Frauen. Daneben gibt es eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit so dass sämtliche Themen, die Grundrechte der Einzelnen betreffen, zugunsten des Hauptthemas der Suche nach einem Arbeitsplatz ins Abseits gedrängt werden. So laufen auch Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit Gefahr, als Luxus betrachtet zu werden.

Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass die staatlichen Gleichstellungspolitiken in Italien einen starken Fokus auf die Bereiche Arbeitsmarkt, Unternehmerinnentum/Selbständigkeit, Frauen im Management, Vereinbarkeitsfragen haben.

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs, Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Coordinamento Italiano Della Lobby Europea Delle Donne (LEF – Italia, facebook, italienisch)

Das ist die nationale Koordinierungsstelle für Frauenorganisationen EWL (European Women´s Lobby).

Kontakt:

Ms Ludovica Botarelli Tranquilli-Leali

Via Mentana, 2b

I - 00185 Roma

Tel: +39 06 494 14 91

Email: m.tranquillileali@virgilio.it

AIDOS - Associazione Italiana Donne per lo Sviluppo (Italienischer Verband für Frauen in der Entwicklung, italienisch und englisch)

Die Arbeit der Stiftung begann 1981 als Frauengruppe und Nicht-Regierungs-Organisation in der Entwicklungszusammenarbeit. Von Anfang an hat AIDOS in Entwicklungsländern gearbeitet, in Italien und mit internationalen Organisationen, um die Rechte, die Würde, das Wohlergehen und den Fortschritt der Frauen aufzubauen, zu fördern und zu verteidigen. AIDOS arbeitet in Partnerschaft mit lokalen Organisationen und Institutionen, um Frauen und deren Organisationen mit Instrumenten aus der Frauenbewegung in Italien, die am erfolgreichsten gewesen sind, zu unterstützen.

Kontakt:

Via dei Giubbonari 30

00186 Roma

Tel +39 06 687 3214

Fax +39 06 687 2549

segreteria@aidos.it

Comitato Impresa Donna (Business Woman`s Committee, italienisch)

Es ist ein Verein, der Frauen hilft, Unternehmerinnen zu werden und sie dabei mit Trainings unterstützt. Auf der Website lassen sich Informationen und Ratschläge von Expert/-innen, Veröffentlichungen und nützliche Links finden.

Assodonna (italienisch)

Es ist eine Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, die Chancengleichheit von Frauen im Beruf zu fördern. Die persönliche Entwicklung und das berufliche Weiterkommen stehen hier im Fokus. Frauen werden u.a.Schulungen und Beratungen angeboten. Mit weiteren regionalen und nationalen Akteur/-innen werden zum Thema Frauen und Beruf, Seminare, Konferenzen, Studien und Forschungsarbeiten durchgeführt. 

AIDDA, Associazione Imprenditrici e Donne Dirigenti d'Azienda (italienisch)

Es ist ein Unternehmerinnen-Netzwerk global agierender Unternehmen.

Kontakt:

Via degli Scialoja, 18

00196 Roma

aidda@aidda.org

Donne Democratiche

Blog der politischen Kultur und des Studium von Frauen

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Weitere Institutionen und Initiativen, die sich um die Gleichstellung der Frauen kümmern, finden sich auf dieser Seite der Gleichstellung in den Abruzzen: Reti di donne in Italia

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Regierung, Ministerien

„Was die im EU-Recht vorgeschriebenen Aufgaben betrifft, so spielen das Netzwerk der Gleichstellungsberater und das Nationalkomitee für Chancengleichheit, die vom Arbeitsministerium eingerichtet wurden, eine wichtige Rolle. Laut Gesetz handelt es sich dabei um unabhängige Einrichtungen, es ist jedoch Aufgabe des Arbeitsministeriums, die Bedingungen für die Organisation und Arbeitsweise der Teams der Gleichstellungsberater festzulegen. Die mangelnde Unabhängigkeit der nationalen Gleichstellungsbeauftragten wurde an dem Erlass des Arbeitsministers vom 30. Oktober 2008 deutlich, in dem dieser die Gleichstellungsbeauftragte in Abstimmung mit dem Minister für Chancengleichheit aus ihrem Amt abberief und dies damit begründete, dass sie mit der Regierungspolitik nicht „auf gleicher Linie" liege.

Die Kommission für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die sich mit allen Bereichen befasst, der Ausschuss zur Förderung unternehmerischer Initiativen von Frauen sowie die Generalabteilung, die sich mit der Gleichstellung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen befasst, - allesamt vom Büro des Premierministers (Abteilung Chancengleichheit) eingerichtet - können nicht als unabhängig gelten."

Dipartimento per le Pari Opportunità (Ministerium für Gleichstellung, italienisch)

Das Ministerium besteht seit 1996. Ziele und Aufgaben sind die Implementierung, Monitoring und die Koordination von Gender Mainstreaming und die stärkere politische Partizipation von Frauen. Weiterhin dient es als normative Orientierungsinstanz, es nominiert Repräsentant/-innen in Beiräten und es arbeitet mit NGOs zusammen. Die Minister/-in hat ein Vetorecht. Nach einer Umstrukturierung kamen Aufgaben und Komitees anderer Ministerien hinzu - so auch das Komitee für Unternehmerinnentum, welches vorher bei Industrie und Handel angesiedelt war, ebenso das Gleichstellungskomitee (siehe weiter unten) (Wikipedia (O.J.): Dipartimento per le Pari Opportunità. Unter: http://it.wikipedia.org/wiki/Dipartimento_per_le_pari_opportunit%C3%A0, Zugriff: 06.12.13).

Commissione Nazionale per la Parità e le Pari Opportunità tra Uomo e Donna (Nationale Kommission zur Gleichstellung von Männern und Frauen, italienisch)

Besteht seit 1984, Restrukturierung 1991; beratendes Gremium des Premierministers; zusammengesetzt aus Mitgliedern von Frauenorganisationen, FrauenvertreterInnen aus den politischen Parteien, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden; Funktion: Vermittler zwischen Regierung, öffentlicher Verwaltung und Zivilgesellschaft; Aufgaben: Forschung, Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbekampagnen, bis 1996 auch Koordination der Regierungsaktivitäten.

Ein aktuelles Papier zu Genese der Gleichstellung und Maßnahmen: L’ottica di genere in materia di salute e sicurezza sui luoghi di lavoro -Chiara Bizzarro (PDF, 7 Seiten, 420 KB, italienisch)

Comitati per la promozione dell`imprenditoria femminile (Komitee zur Förderung und Verbreitung von Entrepreneurship von Frauen, italienisch)

Besteht seit 1997 und ist beim Ministerium für Gleichstellung angesiedelt.

Kontakt Ministerium für Gleichstellung:

Largo Chigi, 19 - 00187 ROMA Largo Chigi, von 19 bis 00187 ROMA

Tel: (+39) 06.67791, +39 06.67792435 Tel.: (+39) 06.67791, +39 06.67792435

E-Mail: serep@pariopportunita.gov.it

Consigliera nazionale di parità (Nationaler Gleichstellungsrat)

Kontaktperson:

Dott.ssa Bianca M. Pomeranzi

Tel. 0646832560

consiglieranazionaleparita@lavoro.gov.it

Tel. 0646832562

msalera@lavoro.gov.it

Gleichstellungsberatung

Umsetzung von Gleichstellung im Bereich Beschäftigung und berufliche Bildung; oft Gewerkschaftsfrauen.

Gleichstellungsstelle im Arbeitsministerium (via Google-Übersetzer, deutsch)

Besteht seit 1997 und ist eine Verwaltungseinrichtung zur Unterstützung der Ministerin für Gleichstellung.

Diese Einrichtung gibt politische Orientierung, schlägt vor und koordiniert legislative und administrative Maßnahmen zur Umsetzung der Chancengleichheit, fördert die Forschung, betreibt Monitoring im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, gibt den zentralen und lokalen Verwaltung Anleitungen für eine angemessene Implementierung staatlicher Rechtsvorschriften.

Comitato per làttuzione dei principi di parità di trattamento e di opportunità equal lavoro tra uomini e donne (Ausschuss zur Durchsetzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Chancengleichheit zwischen erwerbstätigen Männer und Frauen)

Besteht seit 1991; und ist beim Ministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt; VertreterInnen der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Frauenorganisationen; Aufgaben: Vorschläge für Gesetzesreformen, Information, Repräsentation von Frauen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, affirmative action, etc.

Kontakt Ministerium für Arbeit und Soziales:

Via Veneto 56 - 00187 ROMA Via Veneto 56-00187 ROMA

Tel: (+39) 06 46831 Tel.: (+39) 06 46 831

Postanschrift: (+39) 06.48161451-2

E-Mail: ufficiostampa@lavoro.gov.it

Chancengleichheit in der autonomen Provinz Bozen/Südtirol: (deutsch)

Frauenbüro, Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen und Gleichstellungsrätin

Zudem gibt es finanzielle Förderungen für Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit sowie Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten betreffend die Situation der Frau in der Gesellschaft oder die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann.

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Andere Gender-Akteur_innen

AFEM - Association des Femmes de l'Europe Méridionale (in den Sprachen der beteiligten Länder)

ein europäisches Netzwerk von Personen, Organisationen und Dachorganisation aus Zypern, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien und Portugal. Projekt zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer (Recht und Praxis)

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Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten

Società italiana delle storiche (GopherDonna)

Via della Lungara 19 - 00165 Roma

Tel. (+39) 06 6872823

Fax: (+39) 06 6872823

e-mail: segreteria@societadellestoriche.it

Women's Studies (Centro interdipartimentale) - Università della Calabria

entro Interdipartimentale di Women's Studies "Milly Villa" Università della Calabria

Kontakt:

Via P. Bucci

Edificio 1 B - piano 3

Arcavacata di Rende (CS)

barazzetti@unical.it

Centro Interdisciplinare di Ricerche e Studi delle Donne e di Genere - Università degli Studi di Torino

Kontakt:

Il CIRSDe si trova al IV° piano di Palazzo Nuovo, Stanza n. 69

Via S. Ottavio, 20 - 10124 Torino

e-mail: cirsde@unito.it 

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Quellen

Beschreibung der Quellenlage:

Nicht so gute Quellenlage, insbesondere bezogen auf staatliche Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik (nicht oder nur auf Italienisch im Netz vertreten). Zudem gibt es keine klare oder einfache strukturierte Übersicht über die Gleichstellungsinstitutionen, was die Recherche der nur auf italienisch zugänglichen Seiten erschwert. NGOs sind dagegen sehr stark im Netz vertreten, allerdings meistens auch nur auf Italienisch, meistens sogar auch ohne englische Kurzbeschreibungen.

Auch Fallstudien in der Literatur zu Geschlechterpolitik in Europa sind kaum vorhanden.

Benennung der relevanten Quellen:

Internetadressen wurden immer direkt im Kontext genannt.

Internetquellen: Neben den genannten Seiten soll noch auf ein zentrales FrauenInformationsPortal hingewiesen werden:  Server Donne (italienisch)

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Hilfreiche Stichworte bei der Internetrecherche

Gleichstellung – L'uguaglianza oder Pari Opportunità

Gleichstellung der Geschlechter - L'uguaglianza di genere

Gender Mainstream - Mainstreaming di genere

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: 2013.


Alle Bilder, sofern nicht anders gekennzeichnet: Public Domain CC0