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UN-Resolution 1889

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Am 5. Oktober wurde Resolution 1889 vom Sicherheitsrat verabschiedet. Inhaltlich stellt sie keine große Veränderung zur Resolution 1888 dar. Ein neuer und wegweisender Fortschritt ist jedoch die Festlegung genauer Zeiträume für die Erfüllung bestimmter Bedingungen seitens der Mitgliedsstaaten. So muss innerhalb von sechs Monaten ein Katalog mit Indikatoren zur Prüfung der Durchführung der im Jahr 2000 verabschiedeten UN-Resolution 1325 auf globaler Ebene vorgelegt werden.

Die Indikatoren sollen innerhalb der Institutionen der Vereinten Nationen sowie innerhalb der Mitgliedsstaaten im Jubiläumsjahr 2010 und darüber hinaus Grundlage der Berichterstattung sein. Außerdem soll innerhalb von 12 Monaten über die Beteiligung von Frauen an der Friedenskonsolidierung Bericht erstattet werden. Hierbei stehen die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in Post-Konflikt-Situationen sowie Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Situation und eine stärkere Beteiligung an friedenskonsolidierenden Maßnahmen im Mittelpunkt.

Asha Hagi Elmi Amin, die Sprecherin der „NGO Working Group on Women, Peace and Security“ begrüßte diesen Aspekt der Resolution ausdrücklich: „We also welcome the continued recognition that women in conflict situations are not only victims, but also powerful agents for peace and security in their communities.”

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