100 Jahre Internationaler Frauentag – Eine frauenpolitische Tour d' horizon

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100 Jahre Internationaler Frauentag

Manche Länder haben schon letztes Jahr den 100. Internationalen Frauentag gefeiert. So haben in Brasilien und in Palästina Frauenorganisationen den 100. Internationalen Frauentag 2010 hochleben lassen. Frauen in der überwiegenden Zahl der Länder feiern ihn jedoch 2011. Die Erklärung ist einfach: Clara Zetkin hatte bei der 2. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 1910 in Kopenhagen mit ihrem Vorschlag für einen jährlichen Internationalen Frauentag Erfolg. 1910 beschlossen, wurde er 1911 erstmals gefeiert. Das Feiern jährt sich also zum 100. Mal. Auch wenn für manche der Frauentag umstritten bleibt, die Mehrheit der Frauen in aller Welt nutzt den Anlass, um auf Erreichtes zurückzublicken und die weiteren Wege für mehr Gleichberechtigung der Geschlechter zu beschreiben.

Politische Teilhabe immer noch zu erkämpfen
Im Rückblick: War 1911 noch die zentrale Forderung das aktive und passive Wahlrecht für Frauen, so ist diese Forderung 100 Jahre später – von wenigen Ausnahmen abgesehen, in denen das Frauenwahlrecht erschwert, oder – wie im Falle Saudi-Arabiens – nicht gegeben ist – international erfüllt. Dennoch, politische und ökonomische Partizipation von Frauen bleibt ein Dauerbrenner.
In Deutschland wird derzeit wieder leidenschaftlicher über die Quote gestritten. In den Parteien der gegenwärtigen Regierungskoalition und auf kommunaler Ebene stellen Frauen Forderungen nach mehr Teilhabe. Dabei ist der Ruf nach der Quote selbst in politischen Milieus, die sie bisher verschmäht haben, zu hören – ein sicheres Indiz für Unterrepräsentanz und Ungleichheit. Die Quote ist ein Mittel, den massiven Ausschluss von Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsgremien zu überwinden. Tatsache ist, dass nur 3,2% der Vorstandsposten in Deutschland von Frauen besetzt sind. Nur jedes zehnte Aufsichtsratsmitglied der größten börsennotierten Unternehmen in der EU ist eine Frau. Der Prozentsatz bei Aufsichtsratsvorsitzenden ist dementsprechend noch geringer und liegt bei 3%. Auch im Forschungssektor sind Führungspositionen zwischen Frauen und Männern ungleich verteilt. Lediglich 19% der Professuren an EU-Hochschulen sind mit Frauen besetzt. Die EU hatte sich im Jahr 2005 zum Ziel gesetzt, in staatlichen Forschungssektoren einen Frauenanteil von 25% zu erzielen. Auch hier soll eine Quote von 25% dem Gleichbehandlungsgebot entgegenkommen – und nicht einmal dieses konnte bislang erreicht werden.

Europa ein Vorreiter für Gleichstellung?
Auch im europäischen Vergleich lohnt der Blick auf Gleichstellungsperspektiven. Als die Europäische Union 1957 als Wirtschaftsgemeinschaft von den sechs Gründungsmitgliedern – Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien, Frankreich und Deutschland – ins Leben gerufen wurde, war das Frauenwahlrecht bereits fest verankert. Und das europäische Vertragswerk bietet seither einen zentralen Referenzrahmen für Gleichstellungsfragen, wobei das gemeinschaftsweite Diskriminierungsverbot grundlegend ist. So ist bereits im EWG-Vertrag der Grundsatz verankert, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit das gleiche Entgelt erhalten sollen. Es folgten weitere gleichstellungspolitische Richtlinien: über die Lohngleichheit (1975), über die Gleichbehandlung beim Zugang zur Beschäftigung (1976), über den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen (1992) sowie die Antidiskriminierungsrichtlinie (2002), die eine aktive Berücksichtigung der Gleichberechtigung durch die Mitgliedstaaten fordert und die positive Diskriminierung zulässt. Für Frauen ist die europäische Integration also durchaus zu einer Erfolgsgeschichte avanciert. Aber natürlich hat auch diese Medaille zwei Seiten. Von einem ungebrochenen Siegeszug der EU-Gleichstellungspolitik kann nicht gesprochen werden. Es mangelt an der Implementierung bestehender Vorgaben. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wird nur widerständig entsprochen und zuweilen wird sie gar ignoriert.(1)

Gesetze und Richtlinien auf der einen und ihre Umsetzung auf der anderen Seite gehen wie so oft auseinander. Erst im September 2010 hat die Europäische Kommission den Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2010 - 2015 erlassen, der sich in den Kernanliegen nur wenig vom Vorläufer (2006-2010) unterscheidet. Gut, dass es eine Strategie gibt, schlecht, dass es überhaupt eine geben muss.

Equal Pay – ein langer Weg
Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es auch bei der Bezahlung. In Deutschland liegt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen – der so genannte Gender Pay Gap – bei 23,2%. Laut des Gleichstellungsberichtes 2010 der EU-Kommission schneidet Deutschland im Vergleich der Europäischen Mitgliedsstaaten schlecht ab. Während der Durchschnitt hier bei 17,8% liegt, liegt der Gender Pay Gap in Slowenien bei 8,5% und in Italien bei 4,9%.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, den Gender Pay Gap bis zum Jahr 2020 auf 10% zu reduzieren. Damit läge Deutschland – sollte in neun Jahren das „Ziel“ erreicht sein – noch immer weit hinter dem heutigen Wert Italiens. Nicht nur das, sondern die Tatsache, dass die Bundesregierung gewillt ist, eine 90% Gleichberechtigung statt einer 100%igen zum Ziel zu erklären, sollte für eine fortgesetzte Kampfansage von Frauenorganisationen und Gewerkschafterinnen in Deutschland reichen.

Nicht nur in Punkto Führungspositionen oder beim Entgelt schneiden Frauen schlechter ab als Männer, auch bei den Beschäftigungsquoten, bei der Arbeitszeit, bei der Übernahme von Betreuungsaufgaben und Pflichten im Haushalt sowie beim Armutsrisiko gibt es geschlechter-spezifische Unterschiede. Was die Teilhabe von Frauen an der formalen Erwerbsarbeit angeht, halten sich bestimmte Muster hartnäckig. Zwar gleicht sich die Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen in Deutschland immer mehr an – 2008 waren 65,4 % der Frauen erwerbstätig, zehn Jahre zuvor waren es nur 55,8 %. Dennoch ist klar, dass Frauen und Männer sehr unterschiedliche Berufe ausüben. Es gibt sie noch, die Berufe mit einem hohen Männer- oder Frauenanteil. Tatsache ist auch, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen sich auf mehr Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung konzentriert. Zwar ist – um ein weiteres Beispiel herauszugreifen – die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU gestiegen; 2008 lag sie bei 59,1%. Aber der durchschnittliche Unterschied zwischen der Beschäftigungsquote von Frauen und Männern liegt – trotz eines Rückganges – bei 13,7%. In ihrem Gleichstellungsbericht 2010 hält die EU-Kommission fest, dass unzureichende Betreuungsangebote und Urlaubs- und Arbeitszeitmodelle Frauen oftmals an der Ausübung einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit hindern. So überrascht es nicht, dass in der EU die Teilzeitquote von Frauen im Durchschnitt bei 31,1%, während die der Männer bei nur 7,9% liegt.

Gewalt ein Riesenproblem
Das große Problem bleibt direkte und indirekte Gewalt an Frauen weltweit. Das gilt auch für Frauen in Deutschland. Häusliche Gewalt ist hier die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen: Häufiger als Verkehrsunfälle und Krebs zusammen genommen. Laut Terre des Femmes ist in Deutschland jede vierte Frau Opfer von häuslicher Gewalt. In 80 bis 90% der Fälle häuslicher Gewalt sind Frauen die Opfer und Männer die Täter. Gewalt gegen Frauen und Mädchen kostet – so Terre des Femmes – die Solidargemeinschaft jährlich mehrere Milliarden Euro. Es entstehen Kosten für Justiz, Polizei, ärztliche Behandlung und Arbeitsausfälle.

Eine extreme Form der Gewalt gegen Frauen ist die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind – ein Verbrechen, das auch als Feminizid bekannt ist. Mexiko, besonders die Stadt Ciudad Juárez, wurde neben der organisierten Kriminalität vor allem aufgrund der seit den 1990er Jahren dramatischen Zahlen ermordeter Frauen und Mädchen bekannt. Verbrechen, die lange Zeit verschwiegen, nicht verfolgt und geahndet wurden. Im Dezember 2009 hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte erstmalig Mexiko wegen der Frauenmorde in Ciudad Juárez zur Verantwortung gezogen. Mexiko wurde dazu verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten und Entschädigungen zu zahlen. Ob Mexiko den Forderungen des Gerichtshofes nachkommt, bleibt hingegen abzuwarten.

Internationale Ebene – viele Regeln, wenig Umsetzung
In den letzten hundert Jahren sind die Geschlechterverhältnisse überall auf der Welt ins Wanken geraten. Vieles hat sich zum Positiven verändert. Was die konkreten Herausforderungen und Forderungen sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. Was in einem Land bereits erfüllt ist, mag in einem anderen Land noch ein weit entferntes Ziel sein.
Gleichwohl gilt als überragendes Merkmal: Die Machtungleichgewichte zwischen den Geschlechtern bestehen immer noch zugunsten der Männer fort. Geschlechtsspezifische Diskriminierung, Benachteiligung und Gewalt sind in allen Regionen der Welt prägende Faktoren für die Lebenssituation von Millionen Frauen. Es gibt kaum ein internationales Dokument, keine internationale (Frauen-) Konferenz, die nicht bestätigen, dass sich die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern in vielen Gesellschaften eher verstärkt als vermindert hat. Politisch sind Frauen vielfach noch immer von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Noch immer werden ihnen Rechte verweigert. Der Internationale Frauentag – ist auch ein Tag, an dem diese Fakten der Öffentlichkeit bewusst gemacht werden können.

Zu den positiven Seiten gehört, dass sich die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten 60 Jahren zugunsten der Frauenrechte verändert haben. Am 10. Dezember 1948 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Artikel 2 legt ausdrücklich fest, dass niemand diskriminiert werden darf: nicht aufgrund seiner Herkunft, seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts. Damit waren Frauen erstmals auf völkerrechtlicher Ebene gleichgestellt. Frauen müssen angehört werden, sie gestalten und entscheiden mit, wie und wohin sich ihr Land entwickelt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist im Laufe der letzten Jahrzehnte durch detaillierte Konventionen ergänzt worden. Mit ihnen werden die globalen Standards festleget. Die Weltfrauenkonferenzen (1975, 1980, 1985, 1995) haben dabei eine bedeutende Rolle gespielt. Am 18. Dezember 1979 wurde das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) verabschiedet. Das Abkommen trat mit der Ratifizierung 1981 in Kraft – dieses Jahr feiert die Konvention also ihr 30-jähriges Bestehen! Die CEDAW-Vertragsstaaten sind aufgefordert, mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen und Fortschritte vorzulegen. Zivilgesellschaftliche Organisationen stimmen nicht immer mir den in den offiziellen Berichten aufgezeigten Fortschritten überein und legen ihrerseits sogenannte Schattenberichte vor. Diese Schattenberichte sagen uns: Es gibt viel zu tun.

Ein internationaler geschlechterpolitischer Meilenstein war zweifellos die Pekinger Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz 1995. Mit ihr wurde die Kategorie Gender erstmals in die internationale Politik eingeführt. Geschlechterrollen und -verhältnisse sind in soziale, politische, ökonomische und kulturelle Kontexte eingebettet und damit auch veränderbar. Das war eine neue Dimension im Völkerrecht. Die Pekinger Aktionsplattform hat einen Schub politischer Initiativen in vielen Ländern der Welt ausgelöst, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Frauen verbessert hat. Die Weltfrauenkonferenz in Peking hat auch eine Quote von 30% Frauenanteil in den Parlamenten genannt. Während einige Länder diese Quote unlängst erfüllt haben – hierzu zählen Ruanda, Schweden und Südafrika – ist es in vielen Ländern noch lange nicht der Fall. Im internationalen Durchschnitt sind ca. 19% der Abgeordneten weiblich, der OECD-Durchschnitt liegt bei 21,9%. Doch selbst wenn diese Marke erreicht wäre, ist sie keine Garantie für eine geschlechtergerechte Politik: Man muss sie nicht nur wollen, sondern auch gezielt organisieren. Frauen müssen die Regeln kennen, sie nutzen und zugunsten von Frauen verändern. Am besten gelingt das, wenn das Wahlrecht so angelegt wird, dass es Frauen nicht benachteiligt, und wenn es zusätzlich eine verbindliche Quote gibt. Die Stärkung der politischen Partizipation auch jenseits von Quoten ist daher eine zentrale Aufgabe.

Auch die UN selbst muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie alles dafür tut, Frauen die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen. Der frühere UN-Generalsekretär Kofi Annan stellte 2002 bei der Präsentation des „UN-Berichts über Frauen, Frieden und Sicherheit“ fest: „Frauen haben in keiner Gesellschaft den gleichen Status wie Männer“. Nur: selbst die UN ist nicht in der Lage, dieser Tatsache massiv entgegenzuwirken, weder innerorganisatorisch noch politisch. Deutliches Beispiel dafür sind gerade die in frauenpolitischer Hinsicht unzureichenden Millenniums-Entwicklungsziele. Sie fallen weit hinter die politischen Forderungen der Pekinger Aktionsplattform zurück.(2) Acht Jahre später fand der jetzige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon in seinem aktuellen Bericht zu den Millenniums-Entwicklungszielen deutliche Worte: „Die Beseitigung der Ungleichheit der Geschlechter bleibt fast überall das schwierigste Ziel, der Einsatz dafür betrifft auch viele andere Bereiche“.
Mit der Gründung von UN Women im Juli 2010 wurden die geschlechterpolitischen Initiativen der UN zu einer Organisation zusammengeführt. Daran ist die Hoffnung nach mehr politischer Schlagkraft und Sichtbarkeit geknüpft. Ob diese Hoffnungen erfüllt werden, bleibt abzuwarten. Die finanzielle Ausstattung der Organisation und der politische Wille der Mitgliedstaaten spielt hierbei – wie immer – eine entscheidende Rolle.

Einer der „vielen anderen Bereiche“ ist auch die Friedens- und Sicherheitspolitik. Denn lange Zeit ist eine konsequente Geschlechterperspektive in der Friedens- und Sicherheitspolitik ignoriert worden. Dabei ist massive Gewalt gegen Frauen ein dauerhaftes und weltweites Problem – auch und gerade in Konfliktsituationen. Massenvergewaltigungen sind in vielen Konflikten eine kalkulierte Kriegswaffe. Bei sexualisierter Gewalt sind in 98% der Fälle die Täter Männer und die Opfer Frauen; der Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt ist eine enorme Herausforderung. Ein Durchbruch ist daher die Resolution 1325, die der UN-Sicherheitsrat 2000 verabschiedete. Seither ist völkerrechtlich verpflichtend geregelt, dass Frauen auf allen Ebenen – in Friedensprozessen, in der Sicherheitspolitik sowie bei der Konfliktbearbeitung vor Ort – angemessen zu beteiligen sind. Ein weiterer bedeutender Schritt wurde 2008 mit der Resolution 1820 des UN-Sicherheitsrates getan. Sie erklärt, dass Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt „ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können.“ Mit dieser Resolution stellte der UN-Sicherheitsrat ausdrücklich fest, dass sexuelle Gewalt gegen Zivilpersonen der „Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ diametral entgegenstehen kann. Diese bahnbrechenden Regelwerke sind wichtige Schritte, doch den Worten müssen auch Taten folgen. Während viele Staaten der UN-Resolution 1325 durch entsprechende Nationale Aktionspläne Geltung verschaffen wollen, verzichtet leider die Mehrzahl der Staaten – darunter auch Deutschland – auf einen entsprechenden Aktionsplan.(3)

Ob auf bundesdeutscher, europäischer oder internationaler Ebene, in den 100 Jahren sind viele frauenpolitische Ziele erstritten und erreicht worden, die auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung und gegen die Diskriminierung von Frauen zielen. Es gibt also tausend gute Gründe zum Feiern! Die Geschichte lehrt: Geschlechtergerechtigkeit und Geschlechterdemokratie kommen nicht von alleine. Soziale und politische Kämpfe wird es noch viele brauchen. Der Internationale Frauentag ist ein wichtiger Tag, der uns – trotz aller Erfolge – mahnen und daran erinnern soll.

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Endnoten:

(1) Vgl. Laubach, Birgit 2011: Europa der Frauen? Impulse und Barrieren der europäischen Genderpolitik, in: Margret Krannich, Susanne Rauscher und Mechthild Veil (Hrsg.): Das gefühlte und das proklamierte Europa, S. 17.

(2) Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auf meinen Beitrag „Armut bleibt weiblich“, der 2010 in der von Irmgard Heilberger (IFFF) und Barbara Lochbihler herausgegebenen Publikation „Frau Macht Veränderung. 15 Jahre Pekinger Weltfrauenkonferenz – 15 Jahre Frauenfriedenszug: Bilanz und Perspektiven“ erscheinen ist.

(3) Mehr zum Thema „Wie Frauen und Männer gemeinsam Frieden schaffen“ ist in der gleichnamigen Ausgabe von Böll.Thema, dem Magazin der Heinrich-Böll-Stiftung (Ausgabe 1/2011), nachzulesen.

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