Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in Versicherungsverträgen ist eine Diskriminierung. Die Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen ist ab dem 21. Dezember 2012 anzuwenden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unrechtmäßigkeit von unterschiedlich kalkulierten Versicherungs-Beiträgen aufgrund des Geschlechts bestätigt.
Siehe dazu:
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 12/11
- Urteil des Gerichtshof (Große Kammer) vom 1. März 2011
- taz.de: Unisex-Tarife für Männer und Frauen