Am 14. Mai 2012 präsentierten Bündnis '90/Die Grünen Baden-Württemberg auf einer Pressekonferenz ein Gutachten, dass sich mit der Frage beschäftigt, ob quotierte Wahllisten für die Kommunalwahl 2014 verfassungsgemäß sind. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass diesem Ziel aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts im Wege steht.
- Lesen Sie die gesamte Pressemitteilung zu "Paritätisch besetzte Wahllisten sind zulässig" von Edith Sitzmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, sowie das Gutachten "Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer zwingenden paritätischen Besetzung von Wahllisten im Kommunalwahlrecht Baden-Württemberg" (PDF).