In seiner Stellungnahme verweist der Deutsche Juristinnenbund (djb) darauf, dass ein Verbot von Prostitution lediglich zu einer Stigmatisierung von Prostituierten und der Prekarisierung ihrer Arbeitsverhältnisse beitragen würde, ohne dagegen den Beruf gänzlich abzuschaffen. Eine Freierstrafbarkeit würde dazu führen, dass "Eine wichtige Gruppe von Zeugen in Strafverfahren" gegen Zwangsprostitution verloren ginge.
Nötig sind dagegen "effektive Maßnahmen gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel", die nicht gegen die grundlegenden Rechte von Menschen u.a. auf freie Berufswahl, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Unversehrtheit und ein selbstbestimmtes Leben verstoßen.