Perspektiven feministischer Netzpolitik auf gewaltvolle Kommunikation im Internet
Inhalt
- Word Wide Web – Chancen, Grenzen und Bedingungen für queer-feministische Kommunikation
- Die zweite Seite der Medaille – gewaltförmige Internetkommunikation
- Wer reguliert wen? Feministische Dilemmata und Widersprüche
- Rechtliche Möglichkeiten, feministische Dilemmata und Widersprüche
- Verantwortungsvolle Regulierung von Kommunikation
- Literatur
“For men, it’s a toy, for women it's a tool” (Hentschel/Keeding 2002, 7). So lässt sich der Start und globale Erfolg des World Wide Web aus geschlechterpolitischer Sicht vor rund zwanzig Jahren kennzeichnen. Damit verbunden waren Hoffnung und Erwartung der noch relativ kleinen feministischen, geschlechterpolitisch sensibilisierten Internet-Community, sich neue Räume und Möglichkeiten zur Innovation, Kooperation und Vernetzung zu erschließen. Jedoch konstatierte Gillian Youngs schon 2002: „Die Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Perspektiven im Rahmen von Globalisierung und neuen Kommunikationstechnologien wirft wesentlich mehr Fragen auf, als sie Antworten bietet“ (Youngs 2002, 11). Eine differenziertere und realistischere Sicht auf die Chancen, aber auch Probleme und Widersprüche des Internets hat sich entwickelt. Eine der zentralen Fragen, die zu beantworten ist, bezieht sich auf Regulierungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten im Netz. Denn die neuen Möglichkeiten einer selbstbestimmten Netzkommunikation bedeuteten zwar, verlegerische Besitzverhältnisse und Meinungsführerschaften bis hin zu Kontroll- und Zensurinstanzen aushebeln, neue Informationswege und Meinungsforen erschließen und Gegen-Öffentlichkeiten organisieren zu können. Aber damit wurden nicht nur neue Wege für gleichberechtigte Aushandlung und Diskussion eröffnet. Zugleich starteten sogenannte „Trolle“ „Shitstorms“ in ungeahntem Maße, verbale An- und Übergriffe mit persönlichen Beleidigungen bis hin zu Denunziation und gewaltförmiger Kommunikation, die sich in besonderem Maße gegen queer-feministische Aktivist_innen richten, die geschlechterpolitisch unpopuläre Informationen und marginalisierte Meinungen vertreten. Wir möchten uns hier auf folgende Fragen konzentrieren: Wie kann gewaltförmige Kommunikation im Netz verhindert und unterbunden werden? Welche Mittel der Regulierung stehen dafür in demokratisch verfassten Staaten bzw. international bereits zur Verfügung? Inwiefern kann an feministische Errungenschaften der 1970/80er Jahre angeknüpft werden?
Word Wide Web – Chancen, Grenzen und Bedingungen für queer-feministische Kommunikation
Das Internet kann dazu beitragen, eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensrealitäten und Visionen darzustellen und neue Nutzungs- und Aneignungsweisen zu erproben. Dazu gehören auch queer-feministische Strategien, welche beispielsweise mit Geschlechtsidentitäten spielen oder Geschlecht dekonstruieren (vgl. Draude o.J.).
Im Bereich der Medienentwicklung und -nutzung haben zunehmend Blogs, Vlogs (Videoblogs), Podcasts oder andere Webpublishing-Formate relevante Funktionen im öffentlichen und gegenöffentlichen Diskurs übernommen, die von Einzelnen, zivilgesellschaftlich und politisch engagierten Gruppen und Institutionen produziert und veröffentlicht werden. Jede_r kann demnach potentiell Produzent_in von Nachrichten werden, Meinungen öffentlich vertreten und in einem gewissen Maße davon ausgehen, dass diese Meinung von anderen wahrgenommen, geteilt oder kritisiert wird (vgl. Toffler 1980; Blättel-Mink/Hellmann 2010). Dadurch werden unterschiedliche Teilöffentlichkeiten im Sinne von Nancy Faser (1994) hergestellt, die unterschiedlich wirkungsmächtig sind und sich im günstigsten Fall ergänzen, verstärken und damit zu einer kommunikativen Macht werden können. Auf diese Weise kann der digitale Raum zu einer Form politischer Intervention und Einflussnahme von organisiertem Protest führen und durchaus auf politische Entscheidungsfindungen einwirken.
Im globalen Kontext haben die gesellschaftlichen Umbrüche und Bewegungen zum Beispiel in der MENA-Region[1] diese politischen Möglichkeiten der Internetkommunikation, der Informationsverbreitung, Meinungsbildung und Vernetzung durch zivilgesellschaftliche Aktivist_innen deutlich gemacht. In der ersten Aufbruchsphase konnten dadurch gerade frauenpolitische Aktivist_innen in Erscheinung treten und nicht zuletzt durch die internationale Aufmerksamkeit, die sie erreichten, in ihren eigenen Ländern Wirkungsmacht entfalten.
Auch in Deutschland und westlichen Ländern haben Feminist_innen diese Chancen produktiv genutzt. Beispielhaft sind hierfür Online-Proteste wie #schauhin, #aufschrei, #fbrape (USA). Der Hashtag #schauhin steht für eine Debatte über Alltagsrassismus im deutschsprachigen Raum (Maya 2013), #aufschrei dokumentiert und kritisiert Alltagssexismen. (Drüeke/Zobl 2013; von Horst 2013) Unter #fbrape wird die Kapitalisierung sexualisierter Gewalt gegen Frauen auf Facebook verhandelt.[2]
Nicht nur in der MENA-Region oder autoritären Staaten wie China und Syrien sind zugleich die Grenzen der freien Web-Kommunikation sichtbar. Spätestens die Enthüllungen durch Edward Snowden haben gezeigt, wie weitreichend staatliche Ausspähung, Kontrolle und Zensur auch in demokratisch legitimierten Gesellschaften sind und welche Verschränkungen zwischen staatlich-politisch-militärischer und ökonomischer Nutzung und Kontrolle bestehen.
Die anfängliche Vorstellung, das Internet könne mit einer Art Gesellschaftsvertrag durch die User_innen reguliert werden, stellt sich damit als nicht mehr durchführbar dar (vgl. Barlow 1996). Neue Konzepte zu einer weitgehend von politischer Zensur und ökonomischen Verwertungsinteressen freien Internetnutzung bzw. zur diskriminierungsfreien Selbstregulierung sind gefordert, die den Staat, aber auch supranationale politische Institutionen wie EU und UNO einerseits in die Pflicht nehmen, andererseits deren Interessen einbeziehen.[3] Das bedeutet eine Herausforderung für Netzaktivist_innen und Communities weltweit, die gegenüber politischen Entscheidungsträger_innen auf nationaler Ebene und im internationalen Kontext ihre Forderungen und Interessen geltend machen müssen. Queer-feministische Communities und Aktivist_innen sind besonders gefordert, denn sie verfügen bereits über Ansätze für Frei- und Gestaltungsräume, die diskriminierungs- und angstfreie Teilhabe sowie kommunikative Macht im Sinne einer Gegenöffentlichkeit[4] im Netz ermöglichen und gesellschaftliches Veränderungspotential haben. Allerdings sind diese im Kontext der Netzcommunities neu auszutarieren bzw. zu erkämpfen.
Die zweite Seite der Medaille – gewaltförmige Internetkommunikation
Wie beschrieben, bietet das Internet gerade für (queer)-feministisches Engagement neue Möglichkeiten zur regionalen und transnationalen Meinungsbildung, Vernetzung und Einflussnahme. Doch als Struktur und Organisationseinheit ist Netzkommunikation Teil der gesamten Gesellschaft und spiegelt gesellschaftliche Prozesse und Verhältnisse wider. Das heißt auch, sie reproduziert bestehende Machtverhältnisse und kann im ungünstigsten Fall auch zu deren Verschärfung beitragen oder neue Formen von Unterdrückung, Diskriminierung und Ausgrenzung hervorrufen oder zumindest begünstigen.[5]
Eklatantes Beispiel für die Reproduktion gesellschaftlicher Unterdrückungsmechanismen auch in Demokratien wie der BRD ist gewaltförmige Online-Kommunikation. Rassismus, Antifeminismus und Sexismus gespeist aus sexualisierter Gewalt, Homo- und Transphobie, sowie zahlreichen Stereotypen, die oft miteinander verbunden sind, sind strukturierende Elemente gewaltförmiger Web-Kommunikation. Die Gefahr, zum Objekt dieser Art repressiver und denunziatorischer Kommunikation gemacht zu werden, ist hier ungleich höher als in der direkten, personalen Kommunikation. Anonymität, die (physische) Unsichtbarkeit der Schreibenden wie auch der Angegriffenen und der Wegfall sozialer Kontrolle sind hierfür anscheinend wesentliche Faktoren (vgl. Brodnig 2014). Besonders bedrohliche Formen sind harassment, virtual rape (virtuelle Vergewaltigung, z.B. in Online-Spielen) oder revenge porn (sexuell explizite Videos/Fotos, die im Internet ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verbreitet werden). Generell können damit alle User_innen getroffen werden. Verstärkt treffen sie Menschen, die von hegemonialen Diskursen ausgegrenzt werden und/oder sich selbst außerhalb verorten (Ganz 2013, 33). In besonderem Maße rufen queer-feministische Aktivist_innen bei anderen User_innen ablehnende Reaktionen und Kommentare hervor – wie sich auch aus Kommentarspalten von Mainstream-Online-Medien ablesen lässt. Zudem sind sie Zielscheibe der anti-feministischen sogenannten Männerrechtsbewegung (vgl. Rosenbrock 2012), die gut vernetzt und sehr aggressiv gegen sie agiert. Obwohl es sich bei diesen Männerrechtler_innen um eine relativ kleine Gruppe handelt, erzielen sie in etablierten Online- und auch Offline-Medien (FAZ/Zeit/Spiegel) eine sich viral potenzierende Wirkung.[6]
Oft in der Verschränkung von sexistischer, nationalistischer und rassistischer Kommunikation bis hin zu Äußerungen von sexualisierten Gewaltphantasien versuchen die Angreifer_innen, die Teilhabe der Attackierten zu hintertreiben. Susan Herring bezeichnet diese so angegriffenen und diskriminierten Gruppen als verletzbar. „Such groups can be considered vulnerable populations, in that they tend to be stigmatized and discriminated again by mainstream society“ (Herring et al. 2002, 371). Aufgrund der vermeintlich größeren Anonymität setzen Menschen mit diskriminierenden bis hin zu menschenverachtenden Haltungen allgemeine Regeln der Kommunikation bzw. des gesellschaftlichen Miteinanders leichter außer Kraft. Anonymität heißt zwar physische Unsichtbarkeit (vgl. Brodnig 2014, 24), aber nicht generelle Unidentifizierbarkeit. Tatsächlich sind User_innen nur bedingt anonym, wie unter anderem die Überwachungsskandale des letzten Jahres gezeigt haben. Gründe für Online-Harassment und hate speech sind, dass einerseits das direkte Gegenüber als mögliches Korrektiv und soziale Kontrollinstanz im Internet fehlt, andererseits die Angreifer_innen sich in ihrem sozialen Umfeld oft bestätigt sehen und keine Sanktionierungen fürchten. Daher geben sie teilweise sogar ihre persönliche Identität preis.
Gewaltförmige Kommunikation führt dazu, dass queer-feministisch engagierte Aktivist_innen, gerade Blogger_innen, die Zielscheibe solcher Attacken werden, davor zurückschrecken, das Internet weiterhin aktiv mitzugestalten. Immer wieder berichten sie, zum Beispiel auf öffentlichen Veranstaltungen – etwa Katrin Rönnicke und andere Netzaktivistinnen auf dem taz-lab 2013[7], aber auch in geschützten Räumen – , dass sie sich nicht mehr beteiligen können oder wollen und sich auf die Position von Konsument_innen zurückziehen.[8] Grund hierfür sind die massiven Gewaltandrohungen und Diffamierungen sowie Erfahrungen direkter Gewalt.
Manche beschränken sich in der Folge auf Teilöffentlichkeiten oder safe spaces, in denen sie Kommunikation und Diskussion neu, anders, diskriminierungsfrei zu gestalten versuchen. Damit verzichten sie darauf, (gesellschafts-)politisch Einfluss in so genannten relevanten Öffentlichkeiten auszuüben, die ein Ergebnis von Aushandlungsprozessen ressourcenstarker Akteur_innen (z.B. klassische Online-Medien oder andere Multiplikator_innen) sind. Die Aggressor_innen setzen sich durch.
Wer reguliert wen? Feministische Dilemmata und Widersprüche
In Deutschland und in vielen anderen Ländern existieren klare Regeln bis hin zu Gesetzen und damit Möglichkeiten auch zur juristischen Ahndung von Diffamierungen, Verleumdungen und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Zwar gibt es bisher keine eigenen Gesetze zum Beispiel gegen „Cybermobbing“, aber die bestehenden Gesetze gelten auch für die virtuelle Realität. Allerdings herrscht in einer breiten Online-Community die Meinung, die viele queer-feministische Online-Aktivist_innen teilen, dass jede Form staatlicher Einmischung und Regulierung die Gefahr von Zensur und den Verlust von freier Kommunikation beinhalte. Daher setzt die Online-Community auf 'Selbstregulierung' der User_innen. Die Aktivist_innen verweisen zum Teil auf das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit und das vom Bundesverfassungsgericht 1983 formulierte „Grundrecht auf Schutz informationeller Selbstbestimmung“. Der immanente Widerspruch aus unserer Sicht ist: Die Aktivist_innen verkennen oder ignorieren, dass gerade durch digitale Hass-Kommunikation freie Online-Kommunikation und Gegenöffentlichkeiten eingeschränkt sind.
Feministische Selbstregulierung gegen ökonomische Verwertungsinteressen
Es zeichnet sich zunehmend ab, dass ressourcen- und vor allem finanzstarke Plattformanbieter_innen und Internet-Akteur_innen die Online-Regeln zu dominieren versuchen – mit erheblichen Auswirkungen auf geschlechterpolitisch emanzipative Errungenschaften. Die großen, kapitalistisch ausgerichteten, v.a. in den USA ansässigen Online-Unternehmen sind darauf bedacht, Kommunikation in ihrem Sinne zu 'steuern', d.h. an ökonomischen Verwertungsinteressen zu orientieren. Sie versuchen, eine möglichst breite User_innen-Community zu erreichen, die traditionellen westlichen und postindustriellen Wert- und Moralvorstellungen zugeneigt ist. Dazu gehören wesentlich dualistische Geschlechterbilder und hegemoniale Über- und Unterordnungsverhältnisse. Die Folge ist, dass gesellschaftskritische Gegenöffentlichkeiten Einschränkungen z.B. durch reduzierte und kanalisierte Partizipationsmöglichkeiten erfahren.
Herausragendes Beispiel ist Facebook, nicht nur durch seine redundanten Like-Anwendungen, sondern auch durch den Zwang zu Klarnamen und eindeutiger Geschlechtsangabe bei der Anmeldung.[9] Das zeigen des Weiteren Debatten und Auseinandersetzungen auf Facebook um diskriminierende Darstellungen weiblicher Nacktheit und Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen.
Facebook als Community-Plattform suggeriert Nutzer_innen, Teil von Selbstregulierung zu sein, indem es einen Melde-Button für 'anstößige' Inhalte bzw. Spam bereitstellt. Die Standards der 'Facebook-Gemeinschaft' sind aber unpräzise und vage: „Darüber hinaus legen wir Grenzen für die Darstellung von Nacktheit fest.“ Oder zu Gewalt und Drohung: „Wir entfernen die entsprechenden Inhalte und ergreifen gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen, wenn wir ein echtes Risiko physischer Gewalt oder eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit wahrnehmen“ (Facebook 2014). Welche Grenzen Facebook nach welchen Kriterien bei Nacktheit zieht, bleibt ebenso unklar wie der Umgang mit Gewalt. Wann ist ein Risiko für physische Gewalt „echt“? Nutzer_innen können zwar Inhalte als unangemessen melden, aber ohne Anspruch auf dessen Entfernung und ohne Möglichkeit der Community zur Beteiligung an solchen Entscheidungen. Denn „aufgrund der Vielfalt unter unseren Mitgliedern ist es möglich, dass du Inhalte als beunruhigend empfindest, diese aber gleichzeitig nicht unter unsere Kriterien für Inhalte, die entfernt oder blockiert werden, fallen“ (ebd.). Gleichberechtigte Kommunikation erweist sich damit als Schein: Durch unpräzise Definitionen versucht das Unternehmen zum einen, den gesellschaftlichen Mainstream zu bedienen und abzubilden, zum anderen aber auch engagierte Aktivist_innengruppen zu befrieden. Denn relevant sind für Facebook in erster Linie die personenbezogenen Daten, die generiert werden, um finanzielle Gewinne zu erzielen. Mit Felix Stalder gesprochen: „Wäre Facebook nicht um sein Image besorgt, würde es sich aus dem, worüber und wie sich seine Nutzer unterhalten, ganz heraushalten. Denn egal was ausgetauscht wird, alles generiert verwertbare Daten“ (Stalder 2014).
Dass feministische Proteste und Interventionen Wirkung entfalten, zeigt die Kampagne #fbrape[10] von „Women, Action & the Media“ und 100 weiteren feministischen und geschlechterpolitischen Organisationen. Dadurch wurde 2013 mit großer Unterstützung – mit über 60.000 Tweets und über 5.000 E-Mails an die jeweiligen Firmen (z.B. audible.com, American Express oder Dove) (Newsom 2013) – Facebook dazu gebracht, die – bis dahin untauglichen – Systeme, die Hate Speech und Gewalt gegen Frauen identifizieren und löschen sollen, zu überprüfen und zu überarbeiten (Levine 2013). Diese Kampagne ist damit ein erfolgreiches Beispiel für die Möglichkeit von Selbstorganisation und Selbstregulierung von Aktivist_innen im Netz.
Feministische Selbstregulierung gegen hegemoniale Männlichkeitsvorstellungen
Ein Beispiel für eine große und selbstorganisierte Netz-Community, die nicht kommerziell ausgerichtet ist, ist Wikipedia. Die aus ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen bestehende Community hat das Ziel, eine „frei lizenzierte und qualitativ hochstehende Enzyklopädie zu schaffen und zu verbreiten. Jede* und Jeder* Internetnutzer kann Wikipedia nicht nur lesen, sondern auch als Autor daran mitwirken“ (Wikipedia 2014). Die Inhalte dieser Wissensplattform werden kollaborativ von den Nutzer_innen erarbeitet. Kommunikation untereinander ist dabei unerlässliche Bedingung und auf den Diskussionsseiten zu den einzelnen Artikeln nachzuvollziehen. Die in Wikipedia aufgenommenen Inhalte unterliegen „Relevanzkriterien“, die von der Wikipedia-Community gemeinschaftlich erarbeitet und abgestimmt wurden und ihr Wissen und ihre Einstellungen widerspiegeln. In der Mehrzahl (ca. 90%) sind es gut gebildete (weiße) Männer mittleren Alters aus der Mittelschicht, die im Projekt Wikipedia schreiben (Doyle 2009). Das zeigt sich unter anderem in der männlich-hegemonialen Sprachanwendung, insbesondere aber in dem Spektrum und den Perspektiven der publizierten Inhalte. Perspektiven oder Themen jenseits des Erkenntnis- und Wahrnehmungsrasters der vorherrschenden Wikipedia-Autor_innen sind gefährdet, diesen Relevanzkriterien zum Opfer zu fallen.[11]
Die Diskussionsseiten zu den Artikeln zeigen, dass Beiträge von Frauen in der Community oft anders behandelt werden als die von Männern. Ihr Wissen und ihre Perspektiven werden schneller in Frage gestellt. Zudem werden sich beteiligende Frauen mit sexuellen Anspielungen und Geschlechterstereotypen konfrontiert, um sowohl die Autorin als auch das Thema abzuwerten (Lam et al. 2011; Femgeeks 2012). Bestrebungen, solche Diskussionen öffentlich zu machen und für solche Diskriminierungen zu sensibilisieren, zeigen bisher keine Wirkung, obwohl im letzten Jahr Vertreter_innen von Wikipedia offensiv und öffentlich Sexismus und die Unterrepräsentanz von Frauen in ihrer Community problematisiert haben.
Wikimedia Deutschland versucht mit dem Projekt „Diversität in der Wikipedia“ die Selbstregulierung neu zu steuern. Es will ein Konzept für Gender/Diversity entwickeln, um die Vielfalt in der Wikipedia zu stärken. Verschiedene Maßnahmen werden jetzt innerhalb der deutschen und internationalen Community diskutiert und erprobt.[12] Dass dies zur generellen Gender-Sensibilisierung der Wikipedia-Community und der Anerkennung der Bedeutung von geschlechterpolitischen Themen und Zugängen führt, erscheint bisher unwahrscheinlich. So verweist der Begriff „Diversität“ als Überordnungskategorie darauf, dass die gesellschaftliche Relevanz von Gender als strukturbildender Kategorie, die zugleich Machtverhältnisse charakterisiert, nicht erfasst wird.
Die Beispiele Facebook einerseits, Wikipedia andererseits zeigen, wie schwierig gewalt- und diskriminierungsfreie Kommunikation in Mainstream-Online-Medien ist, die (nur) auf Selbstregulierung setzten, wenn eine Community keinen Regulierungsbedarf gegen gewaltförmige Kommunikationsstrukturen erkennt.
Rechtliche Möglichkeiten, feministische Dilemmata und Widersprüche[13]
Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede, Drohung, Erpressung, Nötigung und jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts können in Deutschland auch in Bezug auf virtuelle Kommunikation juristisch verfolgt und geahndet werden. Im Folgenden werden zunächst die gesetzlichen Möglichkeiten, gegen gewaltförmige Webkommunikation vorzugehen aufgezeigt und dann die Widersprüche aus feministischer Sicht erörtert.
Rechtliche Möglichkeiten
Grundsätzlich besteht eine staatliche Verpflichtung, allen Bürger_innen gleichermaßen Schutzmöglichkeiten vor jede* und jeder* Form gewaltförmiger Übergriffe zu gewähren. Nach deutschem Recht können User_innnen auf drei Ebenen versuchen, sich gegen sexualisierte Gewalt, Gewaltandrohungen oder andere Formen der Bedrohung und Diskriminierung im Netz juristisch zu wehren: auf der Ebene des Strafrechts, des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts.
Im Strafrecht, bei dem staatliche Organe die Rolle des Ermittelnden und Anklagenden einnehmen, sind im Wesentlichen Paragraphen zur Volksverhetzung (§130 StGB), Nachstellung (§238 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) und zur üblen Nachrede (§186 StGB) Grundlage für Anzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es zielt auf strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung und in der Konsequenz auf Bestrafung der Angreifer_in ab. Im Zivilrecht geht es um Konflikte natürlicher oder juristischer Personen untereinander. User_innen können im Rahmen einer Klage vor dem Zivilgericht Schadensersatz fordern, etwa nach Paragraph §823 BGB, wenn vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt wird. Hier geht es nicht um die Bestrafung des_der Täter_in, sondern um Kompensation und Genugtuung für das Opfer. Zudem kann das Zivilrecht insofern ermächtigend wirken, als die Betroffenen selbst ein zivilrechtliches Verfahren in Gang setzen können. Doch wie im Strafrecht bleibt die Beweislast schwierig, da sie bei der_dem Kläger_in liegt. Das Öffentliche Recht bis hin zum Grundgesetz reguliert das Verhältnis von Bürger_innen und Staat, u.a. in Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar …“ Art. 1 I GG) und Artikel 2 („Jede* und Jeder* hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit …“, Art. 2 I GG). Bei Delikten wie Online-Harassment wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht angegriffen, und hierbei hat der Staat den Bürger_innen gegenüber eine Schutzpflicht. Durchzusetzen ist es jedoch nur über den Weg vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Verfassungsgerichtsurteil erzielt einerseits große Aufmerksamkeit, hat hohe Symbolkraft und eine verbindliche Rechtswirkung. Andererseits stehen bei einer Verurteilung keine Zwangsmittel oder Sanktionen zur Verfügung. Zudem ist dieser Weg extrem zeit- und ressourcenaufwändig.
Dies gilt auch für andere Verfahren nach öffentlichem Recht wie nach europäischen Gesetzen und Regelungen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Europäische Menschenrechtskonvention), internationalen Rechten auf UN-Ebene (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) sowie von der internationalen Frauenbewegung erkämpfte Rechtsvorschriften wie CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) oder ICERD (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination), zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat.
Feministische Widersprüche und Dilemmata
Die bisher geringe Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten liegt zum einen daran, dass viele Netzaktivist_innen die grundsätzliche Haltung haben, dass das Internet als freier Kommunikationsraum, auch im Sinne der Netzneutralität von staatlichen Regulierungen und Überprüfungen frei zu halten ist. Zudem wird Online-Harassment oft nicht als Form von Gewalt wahrgenommen, der eine gesellschaftliche Gewaltstruktur zugrunde liegt, die es grundsätzlich zu bekämpfen gilt. Hinzu kommen Unklarheiten und Unkenntnis in Bezug auf die rechtlichen Anwendungsmöglichkeiten, aber auch generelle Vorbehalte gegenüber einem Rechtssystem, in dem noch immer von Männern geprägte Werte und Normen dominieren (vgl. Schrupp 2011). Oft werden Verfahren wegen geschlechtsbasierter Gewalt eingestellt oder die Täter_innen erhalten ein geringes Strafmaß.[14] Solche Entscheidungen wirken bagatellisierend und können Vorbehalte gegenüber rechtstaatlichen Wegen verstärken. Indem Online-Aktivist_innen dann individuell Wege des Umgangs mit Internetbedrohungen und -diskriminierungen suchen[15], wiederholt sich ein grundsätzliches Dilemma, das schon die Frauenbewegung der 1970er Jahre bei sexualisierter Gewalt hatte. Ein Teil feministischer Aktivist_innen, darunter auch viele Jurist_innen, lehnte es lange ab, die Justiz für die Verfolgung sexualisierter Gewaltverbrechen in Anspruch zu nehmen. Dies entsprach dem grundsätzlichen Autonomie-Verständnis der Mehrheit in der damaligen Frauenbewegung in einem patriarchal-hegemonial männlich ausgerichteten Staat. Gleichzeitig bestand Misstrauen gegenüber staatlichen Ein- und Übergriffen, auch aus weit verbreiteten negativen Erfahrungen vor allem im Bereich der Strafjustiz, wenn es um Gewalt gegen Frauen ging.[16]
Dennoch: Damals wie heute stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit solcher Strafen, d.h. inwiefern strafrechtliche Verurteilungen überhaupt zu Einsicht und Veränderung führen können, wenn solche Angriffe aus Rassismus und Sexismus gespeist werden. Außerdem ist in der öffentlichen Debatte wieder ein verstärktes „victim blaming“ feststellbar.[17] Daher argumentieren Kritiker_innen der Inanspruchnahme staatlicher Strafverfolgungsbehörden auch mit der Gefahr eines gesellschaftlichen Backlashs, der sich auch auf die seit den 1970er Jahren erkämpften Rechtsgrundlagen bzw. deren Anwendung auswirken könnte. Sie fürchten im Zusammenhang mit dem rechtspopulistischen, gesellschaftlichen Roll-Back, den verstärkt artikulierten anti-feministischen und rassistischen Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Vergewaltigten, wie sie etwa im Diskurs über das Kachelmann-Urteil seit 2011 deutlich wurden, dass juristische Standards zum Schutz vor sexistischen Diskriminierungen und sexualisierten Gewaltandrohungen im Kontext des 'neuen' Mediums in Frage gestellt und neu verhandelt werden könnten.
Verantwortungsvolle Regulierung von Kommunikation
Für queer-feministische Diskurse und Aktivitäten ist es wichtig, die Parallelen heutiger Auseinandersetzungen zu den früheren feministischen Diskursen, aber auch die Differenzen zu erkennen. Nur dann können damals erkämpfte Errungenschaften – auch die inzwischen vorhandenen juristischen Möglichkeiten – produktiv genutzt werden. Probleme des Online-Harassment müssen kollektiviert werden. Dazu gehört, dass feministische Online-Aktivist_innen sich nicht auf private Räume zurück ziehen sondern gemeinsam offensiv etwa dem "Blaming the victim" ein Zur-Verantwortung-Ziehen der Täter entgegen setzen.
Dies setzt voraus, dass sich feministische Netzaktivist_innen miteinander systematisch vernetzen und Bündnis-Partner_innen in anderen, auch Offline-Szenen suchen. Dazu gehören an erster Stelle feministische Expert_innen aus dem „Offline-Bereich“, wie Jurist_innen und Journalist_innen, Berater_innen in der Anti-Gewaltarbeit, die alle oft seit Jahrzehnten spezifische Expertise aufgebaut, sich bisher aber selten mit den Spezifika der Online-Gewalt auseinander gesetzt haben. Dazu gehört auch, den Intergenerationen-Dialog unter Feministinnen auszubauen. Im Austausch der verschiedenen Blickwinkel und unterschiedlichen Erfahrungen und Zugänge von verschiedenen Alters- und Expert_innengruppen kann neue Expertise und auch eine größere Schlagkraft gegen jede Form von anti-feministischer und rassistischer Gewalt aufgebaut werden.
Im Bereich der Selbstregulierung geht es dann darum, klare Vorgaben und Regeln in der Netzkommunikation als verbindlich durchzusetzen, die jede Form abwertender und gewaltförmiger Kommunikation ausschließen.
Für ein gemeinsames und gesellschaftlich wirkungsvolles Vorgehen ist es außerdem notwendig, systematisch mehr Erkenntnisse und Wissen aufzubauen, d.h. Wissenschaftler_innen sind gefordert, Untersuchungen und Studien zur Problematik von sexistischer und rassistischer Gewalt auf den Bereich der Online-Kommunikation auszuweiten und gezielt Expertise dafür aufzubauen. Noch fehlen gut ausgestattete und angemessen qualifizierte Beratungsstrukturen für Betroffene.
Das gilt erst recht für staatliche Instanzen, wie Polizei und Justiz, aber auch für Jurist_innen. Auch wenn die Inanspruchnahme juristischer Möglichkeiten umstritten bleiben wird, müssen die zuständigen Rechtsinstanzen dennoch zum weiteren Kompetenzaufbau in Bezug auf die Problematik von geschlechtsspezifischer und rassistischer Gewalt für den spezifischen Bereich der Netzkommunikation sensibilisiert werden. Gefordert sind deshalb nicht zuletzt die Politiker_innen, die bisher die gewaltförmige Netz-Kommunikation so gut wie nicht beachtet haben. Doch auch hier muss zunächst der Druck von der queer-feministischen Community und ihren Bündnispartner_innen selbst kommen.
Literatur
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Endnoten
[1] Middle East and North Africa, Naher Osten und Nordafrika.
[2] Diese Debatten begannen teilweise als individuelle Erfahrungsberichte bzw. Kritiken und erreichten eine organisierende Funktion durch die Reaktionen der User_innen. Die Diskussionen und Kritiken wurden in Blogs (vgl. map 2013) fortgesetzt und entwickelten sich teilweise zu Protestaktionen auf der Straße und/oder in Veranstaltungen. Diese fanden wiederum Aufmerksamkeit in traditionellen Medien und bei (staatlichen) Unterstützungseinrichtungen, z.B. bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
[3] vgl. Beschluss des EU-Parlaments vom 3. April 2014 zur Verordnung über die Netzneutralität (EP 2014) und (Pressemitteilung - Informationsgesellschaft 2014).
[4] Für eine Erläuterung zum Verhältnis von Bewegungen und (Gegen-)Öffentlichkeiten vgl. Mischerikow 2009.
[5] Dabei beziehen wir uns besonders auf demokratisch verfasste Gesellschaften, da in autoritären Staaten noch andere Formen von Repression und gewaltförmiger Kommunikation eine wichtige Rolle spielen.
[6] vgl. Medienbeobachtungen wie NDR 2013.
[7] Inzwischen ist Katrin Rönnicke wieder aktiv an der Online-Kommunikation beteiligt.
[8] Hier fehlen bisher wissenschaftlich fundierte Untersuchungen. Für den Kinder- und Jugendbereich gibt es eine Vielzahl an Studien und Aufsätzen zu Cybermobbing oder Harassment, aber es häufen sich auch Einzelberichte, gerade von Frauen, die sich zurückziehen.
[9] Nutzer_innen in den USA und Großbritannien können seit 2014 aus rund 50 Alternativen bei der Geschlechtsangabe auswählen.
[10] Mehr zur Kampagne unter www.womenactionmedia.org/facebookaction/open-letter-to-facebook/
[11] Wir gehen nicht davon aus, dass Männer qua Geschlecht nicht über frauenrelevante Themen/ Inhalte entscheiden können. Die Bedingung sollte generell – auch bei Frauen – sein, dass sie über einschlägig geschlechterpolitische Kompetenz und Wissen verfügen.
[12] Mehr zu dem Projekt und den entsprechenden Maßnahmen: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Arbeitspapier-Wikipedia-Diversi…
[13] Die folgenden Ausführungen stützen sich z.T. auf einen Vortrag von Lucy Chebout beim 43. Green Ladies Lunch der Heinrich-Böll-Stiftung am 25. Oktober 2013 in Berlin zu: „Digitale Öffentlichkeit und Kommunikationskultur – Perspektiven feministischer Netzpolitik“ sowie auf das nicht-öffentliche Protokoll von Nora Fritzsche. In der AG Feministische Netzpolitik, die daraufhin initiiert wurde, entwickeln wir dieses Thema weiter.
[14] Presseerklärung des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen e.V.. Danach gibt es einen signifikanten Rückgang der Verurteilung von Täter_innen im Falle einer Vergewaltigungsklage. (http://www.kfn.de/home/Presseerklaerung_Vergewaltigung.htm, 13.7.2014).
[15] In Ansätzen wurde dies unter der Überschrift „Politik des Schlafs: Freiheit, Schutz, Ent-Netzung“ auf der Konferenz „Einbruch der Dunkelheit. Theorie und Praxis der Selbstermächtigung in Zeiten digitaler Kontrolle.“25./26. Januar 2014, in Berlin, diskutiert. (http://www.einbruch-der-dunkelheit.de).
[16] vgl. hierzu die Analyse des "Gynäkologenprozesses" der Rechtsanwältin Alexandra Goy, http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1987/19873Goy_S_313.pdf.