Nun ist endlich amtlich, was schon im Rahmen der 59. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York im März absehbar war: Das European Center For Constitutional And Human Rights (ECCHR) reichte zusammen mit zwei kolumbianischen NGO's - Sisma Mujer und Colectivo Abogados José Alvear Restrepo - Klage beim internationalen Gerichtshof in Den Haag ein.
Im Zuge des seit Jahrzehnten schwelenden Konfliktes zwischen linksgerichteten Guerillagruppen, rechtsgerichteten Paramilitärs und dem kolumbianischen Militär ist sexualisierte Gewalt insbesondere gegen Frauen und Mädchen in Kolumbien ein schwerwiegendes Problem.
Vor allem die niedrige Verurteilungsrate - die bei Vorwürfen gegen Angehörige des kolumbianischen Militärs gegen Null tendiert - empört die klagenden Organisationen, die davon ausgehen, dass sexualisierte Gewalt in diesem Konflikt als systematische militärische Strategie eingesetzt wird und daher ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.