Auszug aus der Stellungnahme, die komplette Stellungnahme als PDF:
Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) die Resolution 1325 “Frauen, Frieden und Sicherheit”1. Um der Resolution 1325 in der Praxis Wirkung zu verleihen, müssen die VN-Mitgliedstaaten diese auf nationaler Ebene umsetzen. Mit der Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans (NAP I) für den Zeitraum 2013-2016 wollte die Bundesregierung ihr außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitisches Engagement im Themenfeld “Frauen, Frieden und Sicherheit” strategischer ausrichten2. Darüber hinaus ist die Umsetzung der Resolution 1325 von hoher innenpolitischer Relevanz. So haben im vergangenen Jahr laut Angabe des BMI 890000 Menschen Zuflucht in Deutschland gesucht – viele von ihnen sind Frauen und Mädchen, die in ihren Herkunftsländern, auf der Flucht und in Deutschland sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesregierung beabsichtigt den Aktionsplan fortzuführen. Besonderes Augenmerk bei der Fortschreibung des Aktionsplans (NAP II) sollte dabei auf Politikkohärenz gelegt werden. Trotz der Finanzierung zahlreicher Projekte zur Förderung von Frauen- und Kinderrechten in bewaffneten Konflikten mangelt es noch immer an der kohärenten Umsetzung in allen relevanten Politikfeldern3. Besonders augenfällig wird dies im Kontext deutscher Rüstungspolitik. Auch 2015 war die Bundesregierung auf Platz 3 der waffenexportierenden Staaten. Gleichzeitig können aktuelle Regelungen zur Rüstungsexportkontrolle keinen umfassenden Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gewährleisten. Durch Lieferungen an Staaten, die aktiv in Konflikte involviert sind, trägt Deutschland potentiell zu Fluchtursachen und deren geschlechtsspezifischen Auswirkungen bei. Zudem wird die von den EU-Staaten zugesagte ODA-Quote der 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für das jährliche Volumen der Gelder entwicklungspolitischer Zusammenarbeit durch die Bundesregierung nicht erfüllt. Die Bundesregierung sollte ihren Zusagen dringend nachkommen und eine geschlechtergerechte Entwicklungsfinanzierung umsetzen.
Nationale Aktionspläne stellen operativ-strategische Instrumente zur Umsetzung der Resolution 1325 durch VN-Mitgliedstaaten dar. Die OSZE hat eindeutige Kriterien für die wirkungsorientierte Ausrichtung von Aktionsplänen formuliert – hierzu zählen qualitative zivilgesellschaftliche Beteiligung, Kohärenz mit internationalen und nationalen Rahmenwerken, Ermittlung des konkreten nationalen Handlungsbedarfs, relevante thematische Schwerpunktsetzung, SMARTformulierte Ziele und Maßnahmen – verbunden mit Indikatoren –, adäquate Bereitstellung von Ressourcen sowie transparente und verbindliche Rechenschaftslegung4. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum NAP II 1325 für 2017-2020 trägt diesen Kriterien nicht Rechnung. Es bleibt unklar, was die Bundesregierung in den kommenden vier Jahren konkret erreichen möchte und wie sie beabsichtigt, dies zu tun. Bezüglich der wirkungsorientierten Ausrichtung des NAP II besteht deshalb grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf. Leider wurden die von zivilgesellschaftlicher Seite mehrfach an die Bundesregierung gerichteten Anforderungen an einen Folgeaktionsplan bis dato nicht aufgegriffen und umgesetzt5. Wir fordern die Bundesregierung daher nochmals auf, die OSZE-Kriterien für Wirkungsorientierung und beobachtung zu erfüllen.
Die komplette Stellungnahme als PDF.
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1 S/RES/1325.
2 Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats für den
Zeitraum 2013-2016.
3 Bundesregierung (2014): Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von
Resolution 1325.
4 OSCE (2014): Study on national Action Plans on the Implementation of the United Nations Security
Council Resolution 1325, Wien.
5 VENRO (2016): Standpunkt. Mehr Schutz für Frauen in bewaffneten Konflikten!, Berlin.