Die Entmündigung der Frau

Die „staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben“ verfehlt ihr Ziel. Ihre einzige Wirkung betrifft das Leben von Frauen, welches sie gefährdet.

Abtreibung legalisieren
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Abtreibung legalisieren

Anfang des Jahres wurde bei Anne Will über das Recht auf Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Immer wieder kam der CDU-Politiker Philip Amthor bei vielfältigen Gegenargumenten seiner Mitdiskutantinnen auf dieselbe sinngemäße Aussage zurück: Ja, aber, das ungeborene Leben müsse doch geschützt werden! In der Tat sieht das auch unsere Bundesregierung so. Deutlich machte sie dies zuletzt im Mai 2019, als sie auf eine kleine Anfrage der AfD zum „Rechtsverständnis der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch“ antwortete. In dieser Antwort begründete die Bundesregierung das “grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruches“ mit einer „staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben“.

Problematisch ist schon der Begriff, der für das schützenswerte Rechtsgut verwendet wird: das “ungeborene Leben”. “Leben” ist ein weiter Begriff, der hier für etwas sehr Spezifisches instrumentalisiert wird: den menschlichen Embryo. Nicht einmal Biolog*innen können klar definieren, ab wann Leben beginnt 33(1). Ist ein Spermium auch schon Leben? Es ist absurd, allgemeingültig für die gesamte Gesellschaft diese Grenze festzulegen und damit den Zugriff des Staates auf den weiblichen Körper zu rechtfertigen.

Abtreibungsverbote haben Geschichte

Ein Blick in die Geschichte offenbart, welche Motivation hinter der “staatlichen Schutzpflicht für das Ungeborene” oft liegt. Christian Fiala, Gynäkologe aus Wien, informiert darüber in seinem Museum zu Verhütung und Schwangerschaftsabbruch:  Alle Monarchien, Diktaturen und kriegsführenden Staaten führten Abtreibungsverbote aus bevölkerungspolitischen Überlegungen ein. So auch 1871, als Kaiser Wilhelm I. den §218 nach verlustreichen Kriegen in das Strafrecht des neu gegründeten Deutschen Reiches einführte, um über genügend Soldat*innen und Arbeitskräfte zu verfügen. Wissenschaftliche Erkenntnisse des 18. Jahrhunderts über zellbiologische Vorgänge und die Befruchtung der Ei- durch die Samenzelle führten damals nicht etwa zu der Schlussfolgerung, dass dieses „potentielle Leben“ aus ethischer Sicht schützenswert sei, sondern der Staat leitete hieraus die Berechtigung ab, sich "in ihm einen zukünftigen Bürger zu erhalten" (2, 3). Auf die Spitze getrieben und rassistisch befeuert wurde diese bevölkerungspolitische Logik im Dritten Reich, als auf Abtreibungen sogar die Todesstrafe stand und selbst Verhütung verboten wurde – solange es sich um Personen handelte, deren Nachwuchs die Nationalsozialist*innen in ihrer zutiefst menschenverachtenden Logik als erwünscht klassifizierten. Wer Beihilfe zu Schwangerschaftsabbrüchen leistete und damit in den Augen der Nationalsozialist*innen “die Lebenskraft des deutschen Volkes” beeinträchtigte, erhielt ebenfalls die Todesstrafe (4). Aus dieser Zeit stammt auch Paragraph 219a, der sogar sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch durch Ärzt*innen kriminalisiert. 1974 wurde er bekräftigt und auch bei der erneut entflammten Debatte Anfang 2019 trotz überzeugender Gegenargumente im Wesentlichen beibehalten. Erst kürzlich standen in Berlin erneut zwei Ärztinnen vor Gericht, weil sie auf der Homepage ihrer Praxis über die von ihnen durchgeführten Methoden des Schwangerschaftabbruchs informieren.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde zwar die Todesstrafe auf Abtreibung aufgehoben, bevölkerungs- und sicherheitspolitische Interessen verhinderten aber weiterhin eine Liberalisierung der Abtreibungsgesetze. Kinderreiche Familien als stabilisierende kleinste Einheit des Staates wurden insbesondere angesichts der Bedrohungen durch den sogenannten „Kalten Krieg“ gefördert (2, 5).

Zu Zeiten der Monarchie unter Wilhelm I. und der Diktatur unter Hitler wurde die bevölkerungspolitische Motivation hinter dem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen offen thematisiert.

In den folgenden Jahrzehnten der Demokratisierung, im Zuge tiefgreifender politischer Debatten, die um die Verfassungsgerichtsentscheidungen von 1975 und 1993 geführt wurden, änderte sich die Argumentationsstruktur.

Die Gesetzgeber bezogen sich nun auf Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 2 (Recht auf Leben) des Grundgesetzes und schlussfolgerten hieraus ein grundsätzliches Verbot des Schwangerschaftsabbruchs.

Die AfD macht rassistische Bevölkerungspolitik

Im aktuellen Parteiprogramm der AfD wird deutlich, dass der bevölkerungspolitische Geist hinter Abtreibungsverboten weiter lebt und wirkt: Die „konfliktträchtige Masseneinwanderung“ sei „kein geeignetes Mittel“, um den „demografischen Fehlentwicklungen in Deutschland“ entgegenzuwirken. Vielmehr sei eine „aktivierende Familienpolitik (...) die einzig tragfähige Lösung“, um eine „höhere Geburtenrate der einheimischen Bevölkerung“ zu bewirken. 

Unter dem Punkt “Willkommenskultur für Ungeborene” heißt es weiter: “Die AfD (...) ist im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung der Meinung, dass der Lebensschutz bereits beim Embryo beginnt.” Leider bildet die „staatliche Schutzpflicht“, auf die sich unsere Regierung beruft, einen idealen Nährboden für Angriffe demokratiefeindlicher und antifeministischer Gruppierungen. Angesichts des aktuellen Rechtsrucks sowie unseres Wissens um die historische Motivation hinter Abtreibungsverboten sollten wir vorsichtig sein, wenn mit der Menschenwürde argumentiert wird, um eine “staatliche Schutzpflicht“ zu rechtfertigen – Vergangenheit und Gegenwart zeigen, dass oft ganz andere Interessen dahinter verborgen liegen.

Strafgesetze verhindern Schwangerschaftsabbrüche nicht, sie töten

Die selbsternannte “Schutzpflicht des Staates“, ganz gleich, mit welchen Argumenten sie gerechtfertigt wird, ist eine Entmündigung von Frauen. Vor allem aber ist sie eines: nicht umsetzbar.

Es ist schlichtweg unmöglich, Frauen und Menschen mit Uterus (MmU) durch staatliche Bevormundung und strenge Gesetze davon abzuhalten, wichtige Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen. So ist die Abbruchsrate in Ländern mit sehr strengen Abtreibungsgesetzen nicht niedriger als in Ländern mit liberaler Gesetzgebung (6). Wenn man die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche verringern möchte, muss man sich deren Gründe anschauen: In Deutschland waren dies 2017 vor allem berufliche und finanzielle Notlagen der Schwangeren (7). Bessere Unterstützungsangebote für Alleinerziehende und mehr Kita-Plätze könnten also zum Beispiel die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche senken.

Eine andere Größe hingegen verändert sich tatsächlich durch Abtreibungsverbote: die Müttersterblichkeit. Vermeidbare Komplikationen von unsicher durchgeführten Abbrüchen kosten täglich unzählige Frauen ihr Leben. Und zwar vor allem in den Ländern, die „das ungeborene Leben“ mit besonders restriktiven Gesetzen zu „schützen“ versuchen. Aber auch in Deutschland geht das Abtreibungsverbot auf Kosten der Frauengesundheit. Die strafrechtliche Regelung verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und beschränkt den Zugang zu sachlichen Informationen. Sie fördert die gesellschaftliche Stigmatisierung, wodurch ungewollt Schwangere nachweislich psychisch belastet werden. Besonders problematische Früchte der Kriminalisierung sind die mangelhafte medizinische Ausbildung und enorme Versorgungslücken deutschlandweit. In der aktuellen Ausgabe des pro familia Magazins zeichnen die Beratungsstellen ein erschreckendes Bild: In vielen Regionen Deutschlands finden ungewollt Schwangere in einem Umkreis von über 200 Kilometern niemanden mehr, der oder die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Weite Fahrtwege und zusätzliche bürokratische Hürden bedeuten nicht nur mehr Stress in einer ohnehin schon angespannten Situation, sondern sie verzögern auch medizinische Abläufe. Der Schwangerschaftsabbruch ist ein sehr sicherer Eingriff (8). Am sichersten, risikoärmsten und schonendsten ist er jedoch in einer möglichst frühen Schwangerschaftswoche (8). Wäre Deutschland an der Gesundheit von Frauen und MmU gelegen, dann würde es Maßnahmen ergreifen, die einen möglichst reibungslosen Ablauf sicherstellen. Strafgesetze gehören nicht dazu.

Nicht mehr Kinder trotz Abtreibungsverboten

Der von der AfD erwünschte bevölkerungspolitische Effekt bleibt durch das staatlich verordnete Abtreibungsverbot ebenfalls aus. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist unser Nachbarland Polen: Dort sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1993 nur bei Lebensgefahr der Schwangeren, nach Vergewaltigung oder bei Missbildungen des Embryos erlaubt. Trotz dieser massiven gesetzlichen Beschränkung sank die Geburtenrate zwischen 1993 und 2017 von 1,87 auf 1,39 Kinder pro Frau (9). 2017 wies Polen die zweitniedrigste Geburtenrate Europas auf (9).

Wer hohe Geburtenraten wünscht, braucht hingegen keine Angst vor der Legalisierung von Abtreibungen zu haben. Die beiden europäischen Länder mit den höchsten Geburtenraten, Schweden und Frankreich, unterstützen ungewollt Schwangere auf vielfältige Weise. Sie schützen diese sogar gesetzlich vor Abtreibungsgegner*innen (Frankreich) und untersagen es Ärzt*innen, aus Gewissensgründen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verweigern (Schweden).

Wie man in Fialas Museum erfährt, gibt es aber tatsächlich einen historischen Fall, in dem ein Abtreibungsverbot zu einer Zunahme der Geburten führte: Das soziale Experiment “Dekret 770” unter dem rumänischen Diktator Ceaușescu, welcher gebärfähige Menschen mit Zwangsuntersuchungen systematisch überwachen ließ, um Schwangerschaften möglichst früh zu detektieren. Damit machte er illegale Abtreibungen unmöglich. Die Folge war eine enorme Zunahme an Heim- und Straßenkindern, was den Staat vor große soziale und ökonomische Probleme stellte. Dies illustriert einmal mehr: Die betroffenen Frauen sind die einzigen, die eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können.

Frauen als Embryonencontainer

Unsere Bundesregierung scheint dies anders zu sehen. In ihrer Antwort an die AfD heißt es, dass „Grundrechte der Frau gegenüber dem grundsätzlichen Verbot des Schwangerschaftsabbruchs“ nicht durchgreifen würden.

Sie hätte es deutlicher nicht formulieren können: Wir berauben Frauen und MmU ihrer Grundrechte, sobald sie schwanger sind. Die wenigsten wissen, dass es im Rahmen des staatlich gebotenen Schutzes für den Embryo noch immer eine Austragungspflicht in Deutschland gibt. Nachzulesen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993, auf der unser heutiges Strafgesetz zum Schwangerschaftsabbruch beruht. Wir behandeln Frauen wie Embryonen-Container und sprechen ihnen die Kompetenz ab, über ihren Körper, ihre Fruchtbarkeit und ihre Sexualität verantwortungsvoll zu entscheiden. Schlimmer noch: Die angeblich notwendige staatliche Schutzpflicht füttert das gesellschaftlich tief verankerte Narrativ der egoistischen Frau, vor der es den hilflosen Embryo zu schützen gelte. Gleichzeitig erwarten wir von Frauen weiterhin, die Erziehungsarbeit geborener Kinder kostenlos und mit ungenügender staatlicher Unterstützung zu übernehmen. Seit 1871 leben wir mit dieser Doppelmoral: Der Staat bemüht sich mit großem Aufwand um das “ungeborene Leben”, überlässt die Sorge um das geborene Leben aber weitgehend den Frauen.

Staatliche Macht vs.Selbstbestimmung

Die angebliche “Schutzpflicht” des Staates für das “ungeborene Leben” ist nicht realisierbar. Sie ist das Relikt einer zweifelhaften historischen Tradition, in der der Machtanspruch des Staates schwerer wiegt als das Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger*innen. Es stellt sich die Frage, warum der Staat immer noch an dieser nicht umsetzbaren Illusion festhält.   

Am Ende geht es, wie so oft, um Macht. Und darum, wie sie verteilt ist und wer sie ausübt. Es gibt einige in diesem Land, die Angst haben. Sie haben Angst davor, Privilegien, Kontrolle und Macht abzugeben, und sehen das patriarchale System in Gefahr, von dem sie profitieren. In Alabama stimmten gerade 25 weiße Männer für eine Gesetzesverschärfung, die Schwangerschaftsabbrüche selbst nach Vergewaltigung und bei Inzest bestraft. Sic! Lang erkämpfte Rechte können rückgängig gemacht werden, sobald die politische Lage kippt.

Visionen für eine bessere Zukunft

Es reicht aber nicht, uns gegen mögliche Rückschritte zu wappnen und den problematischen Status quo zu kritisieren. Wir brauchen Visionen für eine bessere Zukunft. Wie aber sähe ein modernes Deutschland aus, das Frauen und MmU in ihren Entscheidungen respektiert und unterstützt? Kanada, Schweden, Frankreich und viele weitere Länder beweisen, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann, ohne dass uns „Sodom und Gomorrha“ drohen. Diese Länder haben bereits begriffen, dass ein medizinischer Eingriff neben Verbrechen wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung nicht adäquat untergebracht ist. Manche Menschen befürchten, dass es ohne Strafgesetz keine Möglichkeit mehr gäbe, Schwangerschaftsfristen festzulegen, ab denen Abtreibungen nur noch unter bestimmten Möglichkeiten erlaubt sind. Das stimmt nicht. Fristen sowie viele weitere Aspekte können in Sozialgesetzbüchern oder innerhalb der für den Gesundheitsbereich geltenden Rechtsordnungen festgehalten werden. Wir brauchen einen offenen, entstigmatisierten und medizinisch fundierten Umgang mit Sexualität und Fortpflanzung. Strafandrohungen unterlaufen solche Bemühungen. Eine staatlich ausreichend subventionierte Sexual- und Verhütungsaufklärung, die schon in den Schulen beginnt, sowie ein fairer Zugang zu Verhütungsmitteln sind wichtige Pfeiler, um ungewollten Schwangerschaften vorzubeugen. Da aber keine Verhütung 100%ig schützt, werden ungewollte Schwangerschaften trotz aller Maßnahmen immer existieren. Die betroffenen Frauen und MmU sollten in dieser Situation eine selbstbestimmte und verantwortungsvolle Entscheidung treffen können - so frei wie möglich von äußerem Druck und gesellschaftlichen Erwartungen. Dabei sind sie auf eine bestmögliche soziale und medizinische Unterstützung angewiesen. Diese muss von der Politik in Zusammenarbeit mit der ärztlichen Selbstverwaltung deutschlandweit flächendeckend sichergestellt werden. Über ein Netzwerk an qualitativ hochwertigen Beratungsangeboten zu Partnerschaft und Familienplanung verfügen wir in Deutschland bereits; Beratungen sollten aber unbedingt auf freiwilliger Basis stattfinden, wie dies auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert. Studien haben vielfach gezeigt, dass als Zwang empfundene Beratungen ihre helfende Wirkung nicht entfalten können. Übrigens empfiehlt die WHO auch die Abschaffung verpflichtender Wartezeiten und die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen. Statt die Umsetzung all dieser evidenzbasierten Gesundheitsempfehlungen zu fordern, nimmt die gesellschaftliche Mitte Deutschlands achselzuckend hin, dass wir eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas haben. Ein Klima der „faktischen Liberalität“ nennt es Ulrike Busch, Professorin für Familienplanung. Die still und unbemerkt abgelaufene kleine Anfrage der AfD an die Bundesregierung sollte uns ein Anlass sein, aufzuhorchen und uns aktiv für ein sexuell aufgeklärtes Deutschland einzusetzen, welches die Gesundheit von Frauen und die körperliche Selbstbestimmung aller Menschen achtet und fördert.

Quellen:

  1. Waltraut Schwab: Es gibt kein ungeborenes Leben, taz 02/2019. Abrufbar hier: http://www.taz.de/!5568971/
  2. Dirk von Behren: Kurze Geschichte des Paragraphen 219 Strafgesetzbuch, Bundeszentrale für politische Bildung 05/2019. Abrufbar hier:

http://www.bpb.de/apuz/290795/kurze-geschichte-des-paragrafen-218-strafgesetzbuch?p=all#footnode4-4

  1. Paul Johann Anselm Feuerbach: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts, Gießen 1820, S. 350.
  2. RGBl. I 1943, S. 140f. Abrufbar hier: http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19430004&seite=00000140&zoom=2
  3. Christian de Nuys-Henkelmann: "Wenn die rote Sonne abends im Meer versinkt …", Die Sexualmoral der fünfziger Jahre, in: Anja Bagel- Bohlan/Michael Salewski (Hrsg.), Sexualmoral und Zeitgeist im 19. und 20. Jahrhundert, Opladen 1990, S. 107ff.
  4. Guttmacher Institut: Abortion Worldwide 2017: Uneven Progress and Unequal Access, 2018. Abrufbar hier:

https://www.guttmacher.org/report/abortion-worldwide-2017

  1. Pro Familia factsheet: Fakten zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland, 2017. Abrufbar hier: https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/8_Fakten_zum_Schwangerschaftsabbruch_web.pdf
  2. Weltgesundheitsorganisation (WHO): Safe abortion: technical and policy guidance for health systems, 2012. Abrufbar hier: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/70914/9789241548434_eng.pdf?sequence=1
  3. The World Bank, 2019. Abrufbar hier: https://data.worldbank.org/indicator/SP.DYN.TFRT.IN?locations=PL-EU