Das neue Verfahren (zum 01.07.20) des Adoptionshilfegesetzes diskriminiert lesbische Paare jetzt noch mehr. Bisher sieht das Gesetz vor, dass das nicht-gebährende Elternteil in einer lesbischen Partnerinnenschaft die Kinder nach der Geburt adoptieren muss und nicht automatisch, wie bei heterosexuellen Paaren, als zweites Elternteil eingetragen wird. Die Stiefkindadoption für lesbische Paare resultiert aus dem veralteten Abstammungsgesetz und ist mit Besuchen vom Jugendamt und einem langen Papierkrieg verbunden. Lesbische Paare werden dadurch im Vergleich zu heterosexuellen Paaren stark benachteiligt. Heute wurde einer Änderung zum Verfahren zugestimmt: Demnach soll nun auch noch ein verpflichtendes Beratungsgespräch für die Stiefkindadoption gesetzlich vorgesehen sein.
Was es wirklich bräuchte wäre also eine grundlegende Reform des Abstammungsgesetzes. Eine Petition vom LSVD gemeinsam mit allout gibt es hier.