Der Normenkontrollantrag der Afd ist in Thüringen erfolgreich durchgegangen und das Paritätsgesetz vom 30.07.19 nun ungültig. Nach Brandenburg war Thüringen das zweite Bundesland mit einem solchen Gesetz. Der juristische Diskurs weicht erneut nicht von seiner gängigen Argumentationslogik ab und reproduziert tradierte und hegemoniale Strukturen, die die Zukunft für eine dynamische und gleichberechtigte Demokratie erschweren.
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