Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart den Paragrafen 2019a des Strafgesetzbuches zu streichen. Der Paragraf stellt „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“ unter Strafe.
Als erste Ärztin wurde Bettina Gaber 2019 wegen dieses Straftatbestands verurteilt. Sie informierte auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche. Die Nennung der Wörter „medikamentös“ und „narkosefrei“ waren ausschlagend für die Verurteilung. Sie und eine weitere Ärztin wurden zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt.
Kristina Hänel, eine der bekanntesten Gegnerinnen des Paragrafen 2019a, wurde 2017 wegen Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Website verurteilt. Es folgte ein langer Rechtsstreit, die Verurteilung wurde aber nicht aufgehoben. Die Regierung einigte sich daraufhin 2019 auf den Kompromiss. Ab dann war erlaubt, dass Ärzt*innen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine Erklärung über den Ablauf blieb weiterhin verboten.
Die Streichung des Paragrafen 219a bringt entscheidende Veränderungen. "Endlich sehen Frauen auf meiner Webseite auf einem Klick, wie die Abtreibung abläuft, welche Methode ich anwende", sagt Gaber. "Das ist das, was wir immer gewollt haben." Das bedeutet aber nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche straffrei sind. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, verzichtet aber in bestimmten Fällen auf eine Verfolgung.
Gaber dazu: "Im Grunde genommen begehe ich immer noch eine straffreie Straftat, solange der 218 im Strafgesetzbuch verankert ist". Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung einer Expert*innen-Kommission vor, die darüber beraten soll, ob "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches" möglich gemacht werden. Das würde bedeuten den Paragrafen ebenfalls zu streichen. Noch ist nicht bekannt, mit wem die Kommission besetzt wird und wie wahrscheinlich eine Streichung des Paragraf 218 ist.