GESCHLECHTERPOLITIKEN DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)
EU-Programme
Arbeits- und Aktionsprogramme der Europäischen Union (EU)
Gleichstellungspolitik
- Gleichstellungsziele der Europäischen Kommission
- Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 – 2015
- Gender Mainstreaming (GM)
- Strategie Europa 2020
Anti-Diskriminierungspolitik
- Sozialagenda
- Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle
- Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle 2007
- Diversity Management
Finanzierung: Maßnahmen und Programme
Gleichstellungspolitik
Das Tätigkeitsfeld „Gleichstellung von Frauen und Männern“ ist in der EU-Kommission bei der Kommissarin für Justiz, Verbraucher, Gleichstellung von Frauen und Männern Vĕra Jourová und ihrer Generaldirektion angesiedelt. Es ist wesentlicher Bestandteil der Gleichstellungspolitik der EU.
Gleichstellungsziele der Europäischen Kommission
Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen
Die Beschäftigungsquote der Frauen hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht. Allerdings muss diese positive Entwicklung fortgesetzt werden, um das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel einer Beschäftigungsquote von 75 % und eine bessere Einbeziehung der Frauengruppen mit den niedrigsten Beschäftigungsquoten zu erreichen. Fortschritte zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind notwendig.
Die von der Kommission geplanten Leitaktionen sollen:
- die Gleichstellung im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der Finanzierung durch die EU fördern
- Frauen zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und zur Gründung eines Unternehmens ermutigen
- (…)
- die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Bezug auf Kinderbetreuungseinrichtungen bewerten
- die Gleichstellung bei der Zuwanderung und Integration von Migrantinnen und Migranten fördern.
Gleiches Entgelt
Die Kommission weist darauf hin, dass weiterhin ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen besteht, auch für gleiche oder gleichwertige Arbeit.Für dieses geschlechterspezifische Lohngefälle gibt es zahlreiche Ursachen, unter anderem die Segregation in der Bildung und auf dem Arbeitsmarkt.
Um zur Beseitigung des Lohngefälles beizutragen, wird die Kommission:
- gemeinsam mit den Sozialpartnern untersuchen, wie die Lohntransparenz verbessert werden kann
- Initiativen für gleiches Entgelt am Arbeitsplatz – wie etwa Garantiesiegel, Selbstverpflichtungen und Auszeichnungen für vorbildliche Arbeitgeber/innen – unterstützen
- einen Europäischen Tag für gleiches Entgelt einführen
- (…).
Gleichstellung in Entscheidungsprozessen
Obwohl Frauen inzwischen fast die Hälfte der Arbeitskräfte und über die Hälfte der neuen Hochschulabsolventen in der EU stellen, sind sie in den Entscheidungsprozessen noch immer unterrepräsentiert, ob in nationalen Parlamenten oder Regierungen oder in den Vorständen großer Unternehmen.
In diesem Bereich wird die Kommission:
- gezielte Initiativen zur Verbesserung der Situation vorschlagen
- beobachten, inwiefern das 25 %-Ziel für Frauen in höchsten Führungspositionen im Forschungsbereich erreicht wird
- eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Ausschüssen und Expertengruppen der Kommission auf mindestens 40 % fördern
- (…).
Schutz der Würde und der Unversehrtheit
Schätzungen zufolge haben 20 % bis 25 % aller Frauen, die in der EU leben, zumindest einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erlitten, und bis zu einer halben Million Frauen in Europa wurden einer Genitalverstümmelung unterzogen.
Die Kommission wird:
- eine EU-weite Strategie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorschlagen
- dafür sorgen, dass das EU-Asylrecht Gleichstellungserwägungen Rechnung trägt
- (…).
Gleichstellung in der Außenpolitik
Die EU-Außenpolitik soll zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zur Stärkung der Rolle der Frau beitragen.
In diesem Bereich wird die Kommission:
- die Gleichstellung von Frauen und Männern in den EU-Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern fördern
- den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und Teilhabe von Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (2010 – 2015) umsetzen
- (…)
Querschnittsfragen
Die Kommission möchte die Gleichbehandlung von Frauen und Männern fördern, indem sie folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit schenkt:
- der Rolle der Männer für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- der Verbreitung bewährter Verfahren im Hinblick auf das Rollenverhalten von Frauen und Männern in den Politikfeldern Jugend, Bildung, Kultur und Sport
- der ordnungsgemäßen Anwendung der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie 2004/113/EG über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und der Richtlinie 2006/54/EG über die Chancengleichheit
- der Governance und den Instrumenten der Gleichstellung, insbesondere durch die Erstellung eines Jahresberichts über die Gleichstellung von Frauen und Männern, um auf diese Weise zum Gleichstellungsdialog auf höchster Ebene beizutragen, an dem alljährlich das Europäische Parlament, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die wichtigsten Akteure teilnehmen.“
Zitiert nach Europäische Kommission
Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer 2010 - 2015 (Mitteilung der Kommission)
Die Strategie baut auf den Erfahrungen des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) und des in 2009 durchgeführten Konsultationsprozesses auf. Sie konkretisiert die in der Charta für Frauen formulierten Grundsätze und Ziele.
Ihr Ziel ist es dazu beitragen, das Potenzial der Frauen besser für die wirtschaftlichen und sozialen Ziele der EU, wie sie beispielsweise in der Strategie Europa 2020 formuliert sind, zu nutzen.
Die Strategie stellt einen koordinierten Rahmen dar für die zentralen Instrumente der Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU-Politik: Gesetzgebung, Politikkoordination, finanzielle Programme, Partnerschaften, sozialen und zivilgesellschaftlichen Dialog. Die geplanten Maßnahmen folgen der Doppelstrategie von Gender Mainstreaming und spezifischen positiven Fördermaßnahmen.
Die Maßnahmen der Strategie gruppieren sich um fünf Schwerpunkte:
- Wirtschaft und Arbeitsmarkt
- gleiches Entgelt
- Gleichheit in Führungspositionen
- Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt
- Förderung der Gleichheit der Geschlechter außerhalb der EU.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Mehr Beschäftigung für Frauen, damit Europa sein 2020-Ziel einer (geschlechtsübergreifenden) Beschäftigungsquote von 75 % erreicht
- Förderung zielgerichteter Initiativen, um mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft zu bringen
- Frauen als Unternehmerinnen und Selbständige fördern
- Einführung eines Europäischen Tags für gleiches Entgelt, der das Bewusstsein dafür schärfen soll, dass Frauen in der EU im Durchschnitt nahezu 18 % weniger verdienen als Männer
- Zusammenarbeit mit allen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere die endgültige Ausmerzung der Genitalverstümmelung von Frauen in Europa und weltweit
- Stärkere Auseinandersetzung mit der Frage, welche Rolle Männer für die Gleichstellung spielen; Förderung bewährter Verfahren im Hinblick auf das Rollenverhalten von Frauen und Männern in den Politikfeldern Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Maßnahmenplan zur Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Gender Mainstreaming wurde im Amsterdamer Vertrag (1997) als Konzept und Strategie der EU benannt und in der Rahmenstrategie der Europäischen Kommission für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern 2001-2005 weiter konkretisiert. Es zielt auf die Einbeziehung der Dimension der Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politikfelder und Aktivitäten der EU in allen Phasen des politischen Prozesses: Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluation. Nach dem Gender-Mainstreaming-Konzept sind politische Maßnahmen stets daraufhin zu prüfen, wie sie sich auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken, und gegebenenfalls neu zu überdenken.
Zentrale Politikbereiche von GM in der EU waren und sind: Beschäftigung/Arbeitsmarkt, Lohngefälle, Repräsentation/Partizipation in Entscheidungsprozessen, Vereinbarkeit Beruf/Privatleben, soziale Integration/Sicherung, Strukturfonds, Migrant_innen, Rolle der Männer (Gleichstellung), Bildung (allgemeine, berufliche), Frauen in der Wissenschaft, Gender-Budgeting, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Gleichstellungspolitik, Gewalt/Frauenhandel.
Das Parlament, insb. der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter hatte insbesondere im Hinblick auf die neue Gleichstellungsstrategie der EU eine stärkere Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Politikbereichen der EU und die Erarbeitung und Verbreitung entsprechender Instrumente und Indikatoren gefordert. Gerade in Bezug auf die Wirtschafts- und Außenpolitik der EU (z.B. EU 2020, Europäischer Auswärtiger Dienst) wurde eine konsequentere Umsetzung von Gender Mainstreaming gefordert. Die Schwerpunktsetzung der neuen Strategie hat diese Forderungen aufgegriffen. Außerdem ist in der Strategie auch formuliert, dass Gender Mainstreaming „als integraler Bestandteil der Kommissionspolitik auch in die Folgenabschätzungs- und Evaluierungsprozesse einfließen“ soll.
Die Strategie „Europa 2020“ ist die neue Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung (Ratsbeschluss Juni 2010), die für ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sorgen und Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen soll. Die Strategie formuliert 3 Prioritäten (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum), fünf Kernziele (in den Bereichen Innovation, Bildung, Klimaschutz, Beschäftigung, soziale Integration) und sieben Leitinitiativen (in den Bereichen Bildung/Beschäftigung, Armutsbekämpfung, Innovation, Arbeitsplätze für Junge, digitales Europa, Ressourcennutzung, Industriepolitik).
Geschlechterpolitische Fragen spielen in der Strategie bisher eher eine untergeordnete Rolle. Die Strategie benennt die Notwendigkeit einer Förderung der Gleichstellung im Hinblick auf die Erwerbsbeteiligung und wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt. Als konkretes Ziel wird eine Beschäftigungsquote von Frauen und Männern von 75% formuliert, das insbesondere durch die stärkere Einbeziehung von Frauen, älteren Arbeitnehmer_innen und Migrant_innen erreicht werden soll. Außerdem werden die Mitgliedsstaaten zu Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung einer längeren Erwerbsbeteiligung aufgefordert.
Bezogen auf das Ziel der Armutsbekämpfung und besseren sozialen Integration wird Gleichstellung im Sinne des Förderungsbedarfs besonders benachteiligter bzw. gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen und Bekämpfung von Diskriminierung thematisiert. Als solche Gruppen werden benannt: Behinderte, Migrant_innen, Alleinerziehende, ältere Frauen, Minderheiten, Roma, Obdachlose.
Das Europäische Parlament (ausgehend vom FEMM-Ausschuss) bedauert, dass in der Strategie Gender Mainstreaming nicht ausreichend einbezogen wurde, und fordert, dass die Dimension der Geschlechtergleichstellung in der Strategie systematisch berücksichtigt wird. Hierzu soll insbesondere ein in die Strategie aufzunehmendes Gleichstellungskapitel dienen, „das Mechanismen für Gender Mainstreaming und Ziele hinsichtlich der Beschäftigung von Frauen zusammen mit Indikatoren zur Beurteilung wirtschaftlicher Unabhängigkeit umfasst, wobei sowohl die Auswirkungen der gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Krise auf Frauen als auch die Rolle von Frauen in einer alternden Gesellschaft zu berücksichtigen sind“. Diese Forderungen hat der Ausschuss in seinem aktuellen Fortschrittsbericht zur Gleichstellungsstrategie auch noch einmal betont.
In der aktuellen Gleichstellungsstrategie ist als eine Leitaktion im Schwerpunkt „Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit“ formuliert, dass die Kommission „die Förderung der Gleichstellung bei der Umsetzung aller Aspekte und Vorreiterinitiativen der Strategie Europa 2020 unterstützen“ wird, insb. bezogen auf technische Hilfen, Strukturfonds, große Förderprogramme, beschäftigungspolitische Leitlinien und einzelstaatliche Beschäftigungsprogramme.
Weitere Links zur Gleichstellungspolitik:
EU Plan of Action on Gender Equality and Women's Empowerment in Development 2010-2015
EU-UN Women-Partnerschaftsprogramm für die Förderung von Frauen und die weltweite Gleichstellung der Geschlechter (April 2012)
Anti-Diskriminierungspolitik
Das Tätigkeitsfeld „Bekämpfung von Diskriminierungen“ ist in der EU-Kommission bei der Kommissarin für Justiz, Verbraucher, Gleichstellung von Frauen und Männern Vĕra Jourová und ihrer Generaldirektion angesiedelt. Es ist wesentlicher Bestandteil der Anti-Diskriminierungspolitik der EU.
Aufbauend auf der Umsetzung der Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und auf dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) hat die EU-Kommission im Juli 2008 im Rahmen ihrer erneuerten Sozialagenda ein „Nichtdiskriminierungspaket“ aufgestellt. Dieses umfasst
- den Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung außerhalb des Arbeitsmarktes.
- eine Mitteilung zur Bekämpfung von Diskriminierung, die neben besserem Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung auch eine aktive Strategie zur Förderung von Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit benennt. Hierbei wird insb. der wirksamere Einsatz der verfügbaren Instrumente hervorgehoben.
- einen Beschluss der Kommission zum Aufbau einer Regierungsexpertengruppe für Nichtdiskriminierung.
- ein Arbeitspapier über Instrumente und Maßnahmen der EU zur Integration der Roma.
Die neue Sozialagenda stellt damit den aktuellen politischen Rahmen der Anti-Diskriminierungsarbeit der EU dar. Insgesamt hat die Sozialagenda das Ziel angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen eine bessere Chancengleichheit der EU-Bürger_innen zu schaffen, den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu verbessern und die Solidarität mit den „Verlierer_innen“ des Wandels zu stärken.
Neben dem Bereich Diskriminierungsbekämpfung und Gleichstellung der Geschlechter benennt die Agenda sechs weitere Prioritäten: Kinder und Jugendliche, Beschäftigung und Bildung, Mobilität, Gesundheit, Armuts- und Ausgrenzungsbekämpfung, globale Chancen und Solidarität. Eine Umsetzung der Agenda soll durch eine Mischung unterschiedlicher politischer Instrumente erreicht werden. Benannt wird dabei auch ein Nichtdiskriminierungs-Mainstreaming, d.h. „die Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität“.
Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle
Vorläufer der Sozialagenda als politischer Rahmen der Anti-Diskriminierungspolitik der EU war die Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung. Sie war das Ergebnis einer umfassenden öffentlichen Konsultation im Jahre 2004 auf der Grundlage des Grünbuchs der Kommission "Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union".
Ziele der Strategie waren eine wirksame Bekämpfung der Diskriminierung, die Vermittlung von Vielfalt als positivem Wert und die Förderung der Chancengleichheit. Sie sollte sicherstellen, dass die Antidiskriminierungsbestimmungen der EU umfassend angewandt und durchgesetzt werden, und prüfen, welche weiteren Möglichkeiten – über den rechtlichen Schutz hinaus – die EU bei der Diskriminierungsbekämpfung hat.
Kernstück der Strategie für Nichtdiskriminierung war das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007.
Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle 2007
Ziel des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle war es, den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union ihre Rechte auf Gleichbehandlung besser bewusst machen, die Chancengleichheit für alle in den verschiedenen Lebensbereichen zu fördern und Vielfalt als Gewinn und wichtigen Faktor für die Europäische Union zu propagieren.
In der gesamten Europäischen Union haben mit einem Gesamtbudget von rund 15 Millionen Euro verschiedene Aktivitäten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene stattgefunden (ca. 430 Maßnahmen in 30 Ländern). Auf europäischer Ebene unter anderem:
- ein "Gleichstellungsgipfel" (und weitere jährliche Gleichstellungsgipfel in den Folgejahren),
- eine Erhebung über die Einstellung der Europäerinnen und Europäer zu Diskriminierung,
- eine EU-weite Informationskampagne über die Politik und Gesetzgebung der EU zur Bekämpfung von Diskriminierungen.
Geschlechtergerechtigkeit war nur ein Aspekt unter vielen im Jahr der Chancengleichheit. Er wurde nicht besonders hervorgehoben, aber auch nicht vernachlässigt. Nach Einschätzung vieler ging die Kommission mit dem Europäischen Jahr 2007 und der Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung den Schritt hin zu einer Diversitätspolitik, ohne Geschlechtergerechtigkeit – abgesehen von Gesetzen – umfassend in den Mitgliedsstaaten vorangebracht zu haben. Diese Politik der Chancengleichheit scheint eine größere Akzeptanz zu finden. Dies legen politische Akzentverschiebungen von Gender Equality hin zu Equality und Diversity allgemein in einigen Mitgliedsstaaten nahe.
Nach Einschätzung der Kommission ist es durch dieses Vorgehen gelungen, Mehrfachdiskriminierung stärker in den Blick zu nehmen und Geschlecht als Diskriminierungsgrund stärker im Verhältnis mit den anderen Diskriminierungskategorien zu betrachten. Die meisten Aktionen des Jahres thematisierten Rasse/ethnische Zugehörigkeit (61%) und Geschlecht (62%) als Diskriminierungsgründe. Vor allem Frauen aus Minderheiten und ältere Frauen seien so stärker als bisher in den Blick gerückt. Eine stärkere Berücksichtigung als bisher hätten insbesondere Alter und sexuelle Orientierung als Diskriminierungsgründe erfahren, außerdem sei die Diskriminierung der Roma in der EU stärker wahrgenommen worden.
Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle wurde auch einer externen Evaluierung unterzogen, um den Erfolg auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten zu bewerten. Hierbei wurden – neben dem allgemeinen Abschlussbericht – auch vier thematische Berichte zu den Aspekten Rasse/ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung und Geschlechtergerechtigkeit/Gender Mainstreaming verfasst. Letzterer kommt zu dem Schluss, dass der Wille zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming auf den verschiedenen Aktionsebenen gegeben war, dass aber die praktische Umsetzung von GM in den Aktionen eher als unzureichend zu bewerten ist und für die Zukunft stärkere praktische Handreichungen von Seiten der EU zur konsequenten Umsetzung von GM notwendig sind.
Diversity Managment / Charten der Vielfalt
Die EU-Kommission hat eine Reihe von nationalen Anti-Diskriminierungs- und Diversity-Management-Trainingsseminaren finanziert, die in allen EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei, Norwegen und Island durchgeführt wurden. Ca. 1400 Teilnehmende aus Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften und über 1000 Unternehmen und andere interessierte Gruppen haben an diesen Trainings teilgenommen.
Die wichtigsten Instrumente der Trainings wurden in entsprechenden Trainingshandbüchern zusammengefasst und in allen EU-Sprachen veröffentlicht (NRO-Handbuch, Diversity Management-Handbuch). Erfahrungen und Ergebnisse der Trainingsaktivitäten in den einzelnen Ländern sind über Länderberichte verfügbar.
Für eine stärkere Verankerung von Diversity Management in Unternehmen hat die EU-Kommission zwischen 2005 und 2009 neben den Schulungen weitere Maßnahmen umgesetzt, z.B.:
- 2005 Studie „Geschäftsnutzen von Vielfalt. Bewährte Verfahren am Arbeitsplatz“ (Umfrage unter 800 Unternehmen)
- 2008 Studie „Vielfalt in Europa, die Reise geht weiter – Vorteile für Unternehmen, Perspektiven und bewährte Verfahren“
- 2009 Schwerpunkt auf kleinere und mittlere Unternehmen (Leitfaden für KMU „Vielfalt im Arbeitsbereich“)
Aktuell setzt die Kommission vor allem auf das Instrument „Charta der Vielfalt“ und eine europaweite Vernetzung von Charta-Akteur_innen. Charten der Vielfalt sollen mehr Unternehmen dazu ermutigen Maßnahmen des Diversity Management zu entwickeln und umzusetzen. Mit einer Charta der Vielfalt erkennen und wertschätzen die Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen die Vielfalt ihrer Mitarbeiter_innen und das damit verbundenen Potential und verpflichten sich auf Maßnahmen, die sie unternehmen werden, um Vielfalt und Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Zur weiteren Unterstützung freiwilliger Initiativen zur Förderung von Vielfaltsmanagement am Arbeitsplatz wird derzeit ein EU‑finanziertes Projekt implementiert, das auf die Einrichtung und Fortführung einer Plattform für den Austausch zwischen den Unterzeichnern der Charta der Vielfalt in Europa abzielt. Schwerpunkte sind:
- Unterstützung für freiwillige Initiativen;
- Aufklärung darüber, was dies für Unternehmen bedeutet;
- Sensibilisierung im Hinblick auf den potenziellen wirtschaftlichen Nutzen;
- Koordinierung der verschiedenen Initiativen für Vielfalt in der EU.
Weitere Links zur Anti-Diskriminierungspolitik:
EU-Kommissions-Studie „Trade Union practices on anti-discrimination and diversity"
Finanzierung: Maßnahmen und Programme
Europäischer Sozialfond (ESF) – Transnationale Projekte und Netzwerke
Bisher war die Initiative EQUAL das Instrument des ESF zur Förderung transnationaler und innovativer Maßnahmen, auch im Bereich der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik. EQUAL ist nicht wieder aufgelegt worden und im ESF gibt es nunmehr keine expliziten Tätigkeitsbereiche zur Förderung von Gleichstellung. Sie ist in die einzelnen Bereiche integriert, was sich an einigen wenigen der geförderten Projekte ablesen lässt.
Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ (2014–2020)
Das Programm soll zur Weiterentwicklung eines Raums beitragen, in dem die Gleichstellung und die im EU-Vertrag, der Grundrechtecharta und den internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte von Menschen gefördert und geschützt werden. Die neun Einzelziele lauten:
- Förderung der Nicht-Diskriminierung
- Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz
- Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Gender Mainstreaming
- Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Risikogruppen (Daphne)
- Förderung der Rechte des Kindes
- Gewährleistung des höchsten Datenschutzniveaus
- Förderung der Rechte, die sich aus der Uniosbürgerschaft ergeben
- Durchsetzung der Verbraucherrechte
Ende Februar 2015 wurde ein Aufruf veröffentlicht, dessen thematische Ausrichtung vielen Projektträgern unter dem Programmnamen „DAPHNE“ aus der vorangegangenen EU-Förderperiode bekannt ist. Gefördert werden transnationale Projekte zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Jugendliche und Kinder. Die thematischen Prioritäten des aktuellen Aufrufs liegen in der Bekämpfung von schädlichen beziehungsweise verletzenden Praktiken und Bräuchen. Hierzu gehören zum Beispiel Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und Frühverheiratung, sexuelle Nötigung und sogenannte „Verbrechen im Namen der Ehre“. Förderfähige Aktivitäten sind der Austausch bewährter Verfahren, gegenseitiges Lernen und die Zusammenarbeit. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufklärung und Verbreitung von der Förderung abgedeckt.
Zitiert nach GD Justiz