Irak
Krieg, internationale Sanktionen und die zunehmende Politisierung ethnischer und religiöser Identitäten seit dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein im Jahre 2003 haben zu erheblichen Rückschlägen für die Stellung der Frauen im Irak geführt. In den vergangenen Jahren haben zudem Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Gruppierungen und mit den staatlichen « Sicherheitskräften » den Spielraum für die Präsenz von Frauen im öffentlichen Raum drastisch reduziert. Weibliche Angehörige politischer Widersacher werden gezielt misshandelt und vergewaltigt. Irakische Frauen sind heute gezwungen, sich an konservative Bekleidungsvorschriften zu halten, Frauen mit öffentlichem Profil wie Ärztinnen werden bedroht und zuweilen ermordet. In den Familien nimmt die Gewalt gegen Frauen zu.
Im Rahmen der Auseinandersetzungen über die neue irakische Verfassung drohen weitere empfindliche Rückschritte durch die von religiösen Parteien geforderte Einführung eines in der Sharia begründeten Familien- bzw. Personenstandsrechts. Diese Debatte wird im Irak ausgesprochen kontrovers geführt. Religiöse und politische Sprecher der schiitischen und sunnitischen Gemeinschaften und säkulare Vertreter liefern sich einen erbitterten Streit, ob die bis heute zuständigen staatlichen Personenstandsgerichte in Sharia-Gerichte umgewandelt werden sollten oder nicht. Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist die grundsätzliche Frage, wie der neue irakische Staat in Zukunft seine Bürger definiert: Werden sie vor Staat und Gesetz in erster Linie individuelle Staatsbürger sein oder vor allem Angehörige religiöser Gemeinschaften und tribaler Verbände?
Das Stiftungsbüro in Beirut hatte prominente irakische Familienrichter und Rechtsexperten im Juli 2008 zu einem 6-tägigen Workshop eingeladen. Sogar Midhat Al-Mahmoud, der Präsident des Verfassungsgerichtes, war mit von der Partie. Obwohl er als säkular und reformorientiert gilt, wagten es die Richter zunächst kaum, sich vor der höchsten richterlichen Autorität des Irak zu Wort zu melden oder Herrn Al-Mahmoud gar zu widersprechen. Hier zeigten sich die Folgen der jahrzehntelangen autoritären Herrschaft. Die offensichtliche Explosivität von Themen wie Vergewaltigung in der Ehe oder einem Scheidungsrecht, das Männern und Frauen gleiche Rechte einräumt, provozierten aber am Ende doch eine angeregte Debatte.
Die Herren wurden ja auch kräftig herausgefordert: Dass es eine reibungslose Begegnung werden würde, wenn eine Gruppe irakischer Juristen auf arabische Feministinnen trifft, hatte niemand erwartet. So gab es in einigen Fällen harte Wortgefechte; am Ende klang aber jeder Tag versöhnlich aus.
Das irakische Familienrecht ist zwar moderner als das einiger Nachbarstaaten, aber doch von Gleichstellungsvorstellungen noch weit entfernt. Bei dem Workshop hatten die Juristen Gelegenheit, es an internationalen Normen zu messen und mit den Bestimmungen in Marokko und im Libanon zu vergleichen. Da der Irak viele internationale Abkommen unterzeichnet hat, haben die Richter die Möglichkeit, sich bei ihren Entscheidungen darauf zu berufen.
Die beiden Beispiele sollten ihnen vor Augen führen, wie ein Personenstandsgesetz in einem islamischen Land aussehen kann, das internationalen Standards entspricht (Marokko), bzw. wie gefährlich es ist, wenn es partikularen Vorstellungen einzelner Gruppierungen angepasst wird (Libanon). Mitveranstalter waren die Iraqi Al-Amal Association, die über ein extensives Netzwerk in allen irakischen Provinzen verfügt, und die libanesische Frauenorganisation Kafa – (Enough) Violence and Exploitation, beide bewährte Partner der Heinrich-Böll-Stiftung.
KAFA hatte schon ein Jahr zuvor ein intensives Gender-Training für 18 irakische Aktivisten, Journalisten, Rechtsexperten und Sozialarbeiter durchgeführt: Gender ist ein Bereich, der von den irakischen Partnern des Mittelostbüros der Heinrich-Böll-Stiftung ausdrücklich angefragt wurde. Hintergrund ist, dass viele irakische NGO -Aktivisten kurz nach Kriegsende im Gender-Bereich trainiert wurden, ihnen aber die nötige Expertise fehlte, das Gelernte umzusetzen.
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Weitere Informationen:
Layla Al-Zubaidi: «Der Streit um Frauenrechte und das Personenstandsrecht: Testfall für die Demokratie im Irak.» Beirut, März 2009 www.boell.de/demokratie/demokratie–6428.html
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