Die Grünen bereiten sich auf eine Regierungsbeteiligung vor. Was bedeutet das für die Zukunft des Paragrafen 218? Ein Gespräch mit Ulle Schauws.
Frau Schauws, muss der Paragraf 218 raus aus dem Strafgesetzbuch?
Ja. Schwangerschaftsabbrüche haben im Strafgesetzbuch nichts zu suchen.
Im Grundsatzprogramm der Grünen ist diese Forderung deutlich formuliert, im vorläufigen Wahlprogramm schwammiger: Von einer Streichung des konkreten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch ist nicht mehr die Rede, sondern nur noch von einer allgemeinen Entkriminalisierung des Abbruchs. Warum?
Im vorläufigen Wahlprogramm sind die Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme ganz genauso enthalten. Das ist aber erst der Entwurf. Gerade haben wir im Bundesfrauenrat beschlossen, die Passage über Änderungsanträge zu konkretisieren. Wir wollen den Satz: „Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, sondern außerhalb geregelt wird.“
Gehen Sie davon aus, dass der Antrag durchkommt?
Ich kann mir vorstellen, dass es nochmal eine Diskussion zur Frage gibt, wie konkret wir an dieser Stelle werden. Aber das grundsätzliche Ziel, dass wir eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs wollen, wird nicht in Frage gestellt werden. Die Richtung ist klar.
Wie soll eine solche Regelung aussehen?
Im Wahlprogramm halten wir fest, was wir wollen und wo wir hinwollen. Details stehen hier noch nicht.
Warum nicht?
Im Wahlprogramm steht das Ziel. Aber wir müssen breit und offen diskutieren, wie wir die Entkriminalisierung erreichen. Das haben wir weder parteiintern noch mit Verbänden oder Jurist*innen ausführlich getan. Aber das steht in den nächsten Monaten an. Im Rahmen von 150 Jahre Paragraf 218 ist das jetzt auch sehr richtig. Ich bin davon überzeugt: Um den Paragraf 218 tatsächlich abschaffen zu können, müssen wir eine Alternative parat haben. Die Streichung zu fordern, aber keine andere Regelung vorzulegen – das ist zu wenig.
In Kanada beispielsweise gibt es juristisch keine Alternative: Abbrüche sind erlaubt.
Ich bin sicher, dass Frauen und gebärfähige Menschen hierzulande genauso gut und verantwortlich mit ungewollten Schwangerschaften umgehen würden wie in Kanada. Ich persönlich könnte mir das kanadische Modell vorstellen, die machen dort sehr gute Erfahrungen. Aber ich habe Zweifel daran, dass ein Schritt, wie ihn Kanada vollzogen hat, in Deutschland ohne Weiteres umsetzbar wäre. Darum eher pragmatisch. Im Ansatz kommen wir aus einer sehr restriktiven Regelung. Daraus Neues zu entwickeln, geht nicht von heute auf morgen.
Worum würde es bei Alternativen gehen?
Es muss klar sein, dass Frauen und Ärzt*innen nicht mehr kriminalisiert werden können, wenn eine ungewollte Schwangerschaft abgebrochen wird.
Egal wann?
Möglicherweise gibt es verschiedene Fristen, die in Frage kommen. Aber auch das darf nicht mehr im Strafgesetzbuch und in der Kategorie von Tötungsdelikten geregelt werden. Aber wie gesagt: Dafür gibt es bisher kein Konzept. Welche Regelungen konkret in Frage kommen, müssen wir diskutieren. Wir brauchen eine Lösung, die nicht zu Lasten von Frauen geht. Das ist das Ziel.
Positiv gefragt: Was muss Ihrer Meinung nach in punkto Schwangerschaftsabbruch für Frauen in Deutschland möglich und gesichert sein?
Frauen müssen ohne Angst vor Stigmatisierung sowohl die freiwillige Beratung als auch den Abbruch in Anspruch nehmen können. Sie müssen Ärzt*innen und Kliniken in der Nähe finden. Sie müssen gut informiert werden und die Methode wählen können. All das ist momentan prekär, weil es immer weniger Ärzt:*nnen gibt, die Abbrüche machen und sogar ganze Kliniken Abbrüche verweigern.
Muss der Schwangerschaftsabbruch zur medizinischen Grundversorgung gehören?
Ja. Deshalb müssen wir auch dringend über die Versorgungslage reden.
Wie kann die gesichert werden?
Die Länder sind dazu verpflichtet. Aber in der Realität wissen viele nicht einmal, wo überhaupt Abbrüche gemacht werden und ob es genügend Ärzt*innen dafür gibt. Das muss sich ändern: Abbrüche müssen schon in der Ausbildung thematisiert werden. Und gerade die staatlich bezuschussten Kliniken müssen genügend Ärzt*innen einstellen, die Abbrüche machen. Wenn sie nicht genügend haben, müssen sie eben Stellen mit dem entsprechenden Profil ausschreiben, um genügend zu finden.
Dass es nicht genügend Ärzt*innen gibt, liegt auch daran, dass der Schwangerschaftsabbruch noch immer tabuisiert und stigmatisiert ist. Wie kann das geändert werden?
Wir müssen einen breiten Ansatz verfolgen. Die Frage, was mit dem 219a passiert, hat in den letzten Jahren gesellschaftlich viel bewegt und verändert. Das Tabu war vorher noch viel größer. Mittlerweile ist klar, dass wir die Situation nicht lassen können, wie sie ist – sondern dass wir Lösungen brauchen, um die Lage für Frauen zu verbessern. Wir müssen dazu schon bei der gesundheitlichen Aufklärung ansetzen. Es muss viel mehr Informationen geben, und wir müssen die Botschaften überprüfen, die staatlicherseits vermittelt werden. Auch im Bildungsauftrag für junge Menschen muss klar sein, dass die Frage, ob eine Schwangerschaft abgebrochen wird oder nicht, keine moralische ist.
Im vorläufigen Wahlprogramm der Grünen steht: „Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den schwersten im Leben“. Das ist doch ein moralisierender Ansatz.
Deswegen muss der Satz da auch wieder raus. Die Entscheidung, ob eine Frau eine ungewollte Schwangerschaft abbricht oder nicht und wie sie sich damit fühlt, ist allein ihre und hängt von keiner Moral ab. Punkt.
Abtreibungsgegner*innen stellen die Moral- und Schuldfrage. In vielen Städten müssen Frauen, um zu Beratungsstellen zu gelangen, durch betende Menschen hindurch, die Plakate mit zerstückelten Föten hochhalten. Sie haben kürzlich angekündigt, solche Gehsteigbelästigungen unterbinden zu wollen. Wie?
Wir prüfen gerade eine bundesweit einheitliche Regelung, die Frauen und Mitarbeitende von Praxen und Beratungsstellen vor solchen Belästigungen schützen soll. Dazu müssen verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden, also Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen Persönlichkeitsrechte.
Bisher war die Annahme, dass der Bund solche Belästigungen nicht unterbinden kann und das Ländersache ist.
Es ist zumindest komplex. Aber unser Ansatz ist: Bislang sind Frauen verpflichtet, Beratungen in Anspruch zu nehmen – sie müssen diese also auch ohne Beeinträchtigung in Sicht- und Hörweite aufsuchen können. Das ist aber nicht der Fall, weshalb eine Regelung her muss. Ich bin sehr optimistisch, dass wir bald einen Vorschlag machen können.
Noch fürs Wahlprogramm?
Ja. Unser Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, soll mit rein.
Sie fordern außerdem, den Paragrafen 219a zu streichen. Ersatzlos?
Ja. Der sogenannte Kompromiss zwischen Union und SPD hat nur Chaos gebracht. Ärzt*innen werden weiter kriminalisiert. Ich werfe SPD und Union vor, dass das absehbar war. Aber wir Grüne wollen in die Verantwortung für diejenigen gehen, die für die Gesundheitsversorgung von ungewollt Schwangeren zuständig sind. Deshalb sagen wir ganz klar: 219a ersatzlos streichen.
Die Union hat sich da ihrerseits klar positioniert: 219a streichen sei mit ihr nicht zu machen. Wäre der Paragraf 219a in einer möglichen schwarz-grünen Koalition verhandelbar?
Die ersatzlose Streichung von 219a ist eine zentrale Forderung. Da müssen sich die anderen bewegen.
Für die Partei dürften andere Forderungen wie die nach Klimaschutz noch zentraler sein. Kann es passieren, dass reproduktive Rechte letztlich Verhandlungsmasse werden?
Die Frage ist doch: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Wollen wir, dass verquere Moral und Stigmatisierung weiter herrschen? Unsere Forderungen im frauen- und queerpolitschen Bereich stehen soweit. Noch ist nicht klar, welche Mehrheiten es geben wird. Auseinandersetzungen werden wir so oder so führen müssen – mit SPD, Linken und FDP weniger harte als mit der Union. Es geht also darum, die feministischen und emanzipatorischen Kräfte in diesem Land stark zu machen, um möglichst viele unserer Forderungen umzusetzen.