Endlich ist es soweit – der Paragraph 219a wird aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen! Die neue Regierung hatte sich das längst überfällige Vorhaben auf die Fahne geschrieben. Am 24. Juni soll die Streichung nun final beschlossen werden.
Der Paragraph, offiziell als “Werbeverbot” für Schwangerschaftsabbrüche betitelt, verbietet das Anbieten, Ankündigen und Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen und soll das Normalisieren ebendieser verhindern. Dadurch wird allerdings der Zugang zu Informationen erheblich limitiert, das öffentliche Informieren über die Methode und den Ablauf zum Beispiel auf der Website von Ärzt*innen wird kriminalisiert. Mit der Streichung können Ärzt*innen sachgerecht über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne Angst haben zu müssen, dadurch vor Gericht zu landen. Auch sollen seit dem 03. Oktober 1990 gefallene Urteile unter Paragraph 219a rückwirkend aufgehoben werden.
Das ist ein elementarer Schritt für die Bewegung für körperliche Selbstbestimmung und reproduktive Gerechtigkeit, alle beteiligten Aktivist*innen und alle Personen, die in Zukunft auf Zugänge zu Schwangerschaftsabbrüchen angewiesen sind. Dennoch darf es hier nicht enden! Auch wenn das Werbeverbot durch die Streichung von Paragraph 219a wegfällt, bedeutet das nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche legal sind. Noch immer ist der Schwangerschaftsabbruch durch Paragraph 218 kriminalisiert, auch wenn unter bestimmten Umständen auf eine Strafe verzichtet wird. Deshalb ist es wichtig, nun auch die Streichung von Paragraph 218 weiter zu verfolgen. Dafür soll eine Kommission eingesetzt werden, die eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuch klären soll.