Archivierter Inhalt

Der Oberste Gerichtshof Indiens erkennt drittes Geschlecht an

Lesedauer: 1 Minute

Eine aktuelle Meldung aus Indien:  Der Oberste Gerichtshof hat gestern zur Frage des Dritten Geschlechts Stellung genommen. Medienberichten zufolge wurde in dem Verfahren (National Legal Services Authority vs. Union of India, No. 400 of 2012) entschieden, dass das Dritte Geschlecht offiziell anerkannt und verfassungsrechtlich geschützt werden muss:

In einer Zusammenfassung heißt es, die Entscheidungsgrundsätze seien unter anderem:

  • Anerkennung des Dritten Geschlechts
  • Anerkennung der Menschen, die sich mit einem anderen Geschlecht identifizieren, sowohl als Frau als auch als Mann.
  • Anerkennung, dass die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität rechtlich verboten ist.
  • Keine Operationspflicht
  • Verfassungsrechtlicher Schutz der persönlichen Entscheidung zum Gender

Zum Artikel in The Times Of India