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Alles können – alles dürfen?

Als ich kürzlich für eine Lesung in Zürich ankam, empfing mich am Bahnhof ein Megaposter. Darauf war eine selbstbewusst auftretende, junge Frau zu sehen mit der Botschaft: „Meine Dinger, mein Ding“ – eine Reklame für Brustoperationen um 9.800 Franken. Ziel der Kampagne sei es, das Thema Schönheitsoperationen zu „enttabuisieren“, wie ich später las. Oder auch, jungen Frauen zu suggerieren, sie könnten sich mit ihrem Körper nur dann wohlfühlen, wenn sie entsprechende Korrekturen vornehmen ließen, möchte man hinzufügen. Die Werbung verspricht weibliche Selbstbestimmung und Kontrolle über den eigenen Körper – damit bedient sie sich an Versatzstücken feministischer Kämpfe und wendet diese marktförmig und herrschaftskonform.

Ähnlich funktioniert die Debatte über das sogenannte Social Freezing: Die selbstbestimmte Entscheidung über die Entnahme und das Einfrieren der eigenen Eizellen zur späteren Verwendung wird unter dem Motto „Mein Körper, meine Zukunft, meine Eier“ behauptet. Hier scheint das Ideal eines Lebens auf, das sich – ganz „selbstbestimmt“ – dem Bedarf des Arbeitsmarktes anpasst. Dass diese Anpassung tief in den Körper eingreift, die hormonelle Stimulation zu schlechter Laune, Schmerzen und Gesundheitsrisiken führen kann, ein operativer Eingriff nötig ist, die Kosten hoch und die Chancen, mit dieser Prozedur zur Erfüllung eines später möglicherweise vorhandenen Kinderwunsches beizutragen, gering sind – geschenkt.

Diese „eigene Entscheidung“ von Frauen über das eigene Leben musste vor gar nicht allzu langer Zeit mühsam erkämpft und verteidigt werden, nicht umsonst waren „Mein Körper, meine Entscheidung“ oder „Mein Bauch gehört mir“ wichtige Slogans der Frauenbewegung. In den 1970er-Jahren wurden diese Slogans allerdings trotz des vermeintlich individuellen Bezugs kollektiv gedacht, als Mittel zur Befreiung aller Frauen von patriarchaler Unterdrückung – und nicht als Forderung nach individueller Wunscherfüllung. Denn Letztere ist nicht zwingend emanzipatorisch: Die Bedürfnisbefriedigung der einen Frau kann die Unterdrückung der anderen sogar befördern oder Geschlechterrollen verfestigen, anstatt sie aufzulösen. Zum Beispiel werden durch Eizellenabgabe und Leihgebären die Körper ärmerer, unterprivilegierter Frauen in einer für diese potenziell gesundheitsschädlichen Weise durch wohlhabende, relativ privilegierte Frauen genutzt. Zugleich soll es nicht zur Pflicht jeder Frau erklärt werden, ausschließlich auf ihren emanzipatorischen Gehalt abgecheckte Entscheidungen zu treffen – Feministinnen sollten jedoch darauf achtgeben, nicht jede Entscheidung, die eine Frau trifft, als selbstbestimmt und ermächtigend abzufeiern. Vielmehr sollten sie gesellschaftliche Faktoren, die Menschen in ihren Entscheidungen beeinflussen, wie etwa internalisierte Erwartungshaltungen an eine „erfolgreiche Frau“, kritisch hinterfragen. Auf solche Dynamiken haben bereits in den 1980ern Schwarze und behinderte Feministinnen hingewiesen. Sie kritisierten, dass das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper nur als Recht auf Verweigerung von Reproduktion verstanden und so die grundlegend andere Ausgangsposition für Schwarze und behinderte Frauen nicht mitgedacht wurde.

So enthielt das Anfang der 1980er-Jahre erstmalig ins Deutsche übersetzte Buch der Schwarzen Bügerrechtsaktivistin Angela Davis „Rassismus und Sexismus: Schwarze Frauen und Klassenkampf in den USA“ auch ein Kapitel über Geburtenkontrolle und das „Recht auf Nachkommen“. Die Kritik behinderter Frauen wurde erstmals 1985 in dem auch heute noch als Standardwerk geltenden „Geschlecht: behindert. Besonderes Merkmal: Frau“ von Carola Ewinkel und anderen formuliert. Beide Bücher kritisierten die Sterilisierungen, die in Deutschland an behinderten Frauen ohne deren Einwilligung und in der sogenannten Dritten Welt an armen Frauen als Maßnahme gegen eine angeblich drohende Überbevölkerung durchgeführt wurden – dementsprechend forderten die Autorinnen das Recht ein, Schwangerschaften überhaupt austragen zu dürfen. Auf den Konferenzen gegen Gen- und Reproduktionstechnologien 1985 und 1988 in Bonn und Frankfurt kam es zu kontroversen Diskussionen zwischen Frauen mit und ohne Behinderung über den Begriff der Selbstbestimmung, über Kinderwünsche und das Verhältnis der verschiedenen Kritiken zueinander. Die radikale feministische Strömung jener Zeit verbündete sich mit den Frauen der damaligen „Krüppelbewegung“, während die Kritik von liberalen Feministinnen eher zurückgewiesen wurde.

Ein Leben mit Kindern für alle, die es wollen, ist immer noch keine Selbstverständlichkeit: Das Konzept von Assistenz für Menschen mit Behinderung, die Eltern sein wollen, muss bis heute regelmäßig erkämpft werden. Der Gedanke, dass manche Bevölkerungsschichten daran gehindert werden sollen, Kinder zu bekommen, scheint erschreckend aktuell, wie auch ein Vorschlag aus Rotterdam zeigt. Dort hat Hugo de Jonge von der christdemokratischen Partei einen Antrag für ein Aufklärungsprogramm über Verhütungsmöglichkeiten für drogenabhängige oder obdachlose Frauen in den Gemeinderat eingebracht. Das Programm soll auch Zwangsmaßnahmen wie das Einsetzen langfristig wirkender Verhütungsmittel gegen den Willen der Frau beinhalten. „Nicht geboren zu werden, ist auch eine Form von Kinderschutz“, wird der Politiker zitiert.

Aus der Forderung der behinderten Feministinnen der 1980er- Jahre, „Kinder bekommen zu dürfen“, ist mittlerweile ein „Recht auf Fortpflanzung“ geworden. Und dieses juristische Konstrukt wird als individuelles Recht auf alle Techniken und Methoden ausbuchstabiert, die der Erfüllung des Kinderwunsches zuträglich sein könnten. Unter Berufung auf das schon 1967 von der WHO als Krankheit anerkannte Leiden an „ungewollter Kinderlosigkeit“, das medizinischer Behandlung bedarf, wird die öffentliche Finanzierung dieser Anwendungen gefordert. Die Parole der reproduktiven Selbstbestimmung wird so zu einem Anspruch des Individuums gegenüber Staat und Gesellschaft, alle Möglichkeiten zur Überwindung von Hindernissen bei der Reproduktion nutzen zu können.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz (EschG) verbietet viele der Technologien, die die Verteidiger*innen eines derart verstandenen Rechts freigeben wollen, vor allem die Eizellenspende und Leihmutterschaft. Für die nächste Legislaturperiode wird die Erarbeitung eines neuen Fortpflanzungsmedizingesetzes erwartet, das die neuen Techniken und Familienbildung neu regelt. Verschiedene bisherige Vorschläge bestätigen Befürchtungen, dass die bisher verbotene Eizellenabgabe legalisiert und Kinder von einer im Ausland durchgeführten Leihschwangerschaft in Deutschland regelhaft anerkannt werden sollen. Kinderwünsche, etwa von LGBTIQs, werden in den Debatten von politischen und wirtschaftlichen Lobbyverbänden instrumentalisiert, denen die Rechte dieser Minderheiten sonst egal sind. Bei diesen Techniken wird für die eigene Wunscherfüllung auf die Körper anderer zurückgegriffen – wie deren Einverständnis zustande gekommen ist, wird aber nur selten hinterfragt.

Ein anderer Weg in diesem Zusammenhang wäre die Stärkung sozialer Elternschaft – unabhängig vom Zustandekommen des Kindes. Denn unverpartnerte oder unverheiratete Menschen müssen unverhältnismäßig viele Hürden auf dem Weg zum Kind nehmen – auch wenn es gar nicht das genetisch „eigene“ sein muss. (Cis-)Lesbische Paare haben derzeit keine Möglichkeit, gemeinsam Eltern des Kindes zu werden, das in ihre Partnerinnenschaft hineingeboren wird. Die Partnerin der Geburtsmutter ist auf das Verfahren der Stiefkindadoption angewiesen, das sie von Jugendamtsentscheidungen abhängig macht und enorm zeitaufwendig ist. Eine automatisch angenommene Komutterschaft der Partnerin der Gebärenden würde diese Situation entspannen. Im September 2016 schlugen die Grünen vor, Kinder sollten bis zu vier Eltern haben können. Ein solches Konzept würde die Möglichkeit des Lebens mit Kindern ausweiten, ohne die Idee der Kleinfamilie und der genetischen Reproduktion zu verstärken. Queere Lebensentwürfe und Kinderwunsch müssen also nicht zu Forderungen nach Liberalisierung von Reproduktionstechniken führen.

Abtreibungen müssen legal möglich sein, wenn die schwangere Person kein Kind haben möchte. Das ist in Deutschland jedoch nicht der Fall. Als „rechtswidrig, aber straffrei“ findet lediglich dann keine Strafverfolgung statt, wenn die ungewollt Schwangere sich innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen einer Pflichtberatung unterzieht und zwischen dieser und dem Abbruch drei Tage „Bedenkpause“ einhält. Nach der zwölften Woche gibt es in Deutschland nur noch die medizinische Indikation: Abtreibung ist dann legal, wenn das Leben oder die psychische oder körperliche Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. 1995 wurde bei der letzten Reform des Abtreibungsparagrafen 218 die embryopathische Indikation gestrichen, die Abtreibungen aufgrund schwerer Behinderungen des Fötus erlaubte.

Wie die heutige Regelung funktioniert, zeigt relativ wirklichkeitsnah der Film „24 Wochen“ (siehe Missy 03/2016): Nach der Diagnose von Trisomie 21 und eines Herzfehlers entscheidet sich die Protagonistin des allerorts gelobten Spielfilms für einen Spätabbruch inklusive Fetozid und eingeleiteter Geburt. Als Zuschauerin nimmt man der Frau ihren inneren Konflikt ab, als jemand, deren psychische Gesundheit in Gefahr ist – in diesem Fall die einzig mögliche Indikation für den Abbruch –, erscheint sie jedoch nicht. Vielmehr betont der Film die Entscheidung, die sie – und sie alleine – treffen muss. Statt der Schwere der Behinderung reicht jetzt ihre nicht näher begründete Vermutung, „das“ nicht zu schaffen. Die Dynamik des Films nimmt ihren Anfang, als die werdenden Eltern mit den Ergebnissen eines Bluttests auf Trisomie 21 konfrontiert werden. Zurzeit sind diese nicht-invasiven Pränataltests Selbstzahler*innenleistungen, seit August 2016 prüft aber der Gemeinsame Bundesausschuss, ob die Tests auf Trisomien regelhaft von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Die Tests versprechen, die aus dem Blut der Schwangeren gefilterte DNA des Fötus auf eine Trisomie oder „Abweichung“ der Geschlechterchromosomen untersuchen zu können.

Babys machen. Sex ist schon lange keine Voraussetzung mehr, um Kinder zu kriegen. Für wen gilt eigentlich das proklamierte Recht auf Fortpflanzung? Werden wir befreit oder drohen neue Zwänge? Und wie begegnen wir den feministischen Herausforderungen der globalen Fortpflanzungsindustrie?

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Wie so oft wird angeboten, was technisch möglich ist. Argumentiert wird mit der hohen Qualität der Testergebnisse im Vergleich zu den bisher verfügbaren Verfahren: Die Zahl der invasiven Fruchtwasseruntersuchungen, die mit einem Fehlgeburtsrisiko verbunden sind, würde mit einer breiten Inanspruchnahme deutlich sinken. Das Wissen um Abweichungen und Behinderungen ist dieser Logik zufolge per se gut, vermieden werden soll allerdings der „Kollateralschaden“ der Fehlgeburt „gesunder Kinder“. Die gezielte Suche nach bestimmten genetischen Dispositionen stellt diese als besonders vermeidenswert heraus. Im Fall von Trisomie 21 scheint dies besonders makaber, da die genetische Abweichung relativ bekannt ist und Kinder mit dieser Disposition allgemein als überdurchschnittlich glücklich gelten.

Kritiker*innen dieser Technologien wird oftmals der Vorwurf der „Technikfeindlichkeit“ gemacht und unterstellt, sie wollten zurück zu einer vermeintlich ursprünglichen Natürlichkeit. Zwar gibt es auch solche Stimmen – die Mehrheit der Ansätze begreift technische Entwicklungen jedoch als nicht neutral oder zufällig, sondern als von tiefgreifenden Geschlechterasymmetrien und Herrschaftsmechanismen durchzogen. Die Möglichkeit des Einfrierens von Eizellen entstand nicht, weil Forscher*innen so bekümmert über den unerfüllten Kinderwunsch beruflich eingespannter Frauen waren, sondern weil Eizellen ein wichtiger Rohstoff in der Forschung sind, den man möglichst lange verwenden können wollte. Der Einsatz von Reproduktionstechnologien suggeriert den Abschied vom „Fluch der Biologie“, doch so einfach ist es nicht – denn tatsächlich verstärkt sich die Anrufung sowohl an potenzielle Mutterschaftswünsche als auch an genetische Verwandtschaft, anstatt sich aufzulösen.

Wenn soziale Bewegungen die Legalisierung von Reproduktionstechnologien fordern, treten zunehmend individualisierte und medikalisierte Bewältigungsmuster an die Stelle sozialer und gesellschaftlicher Lösungsstrategien. Stattdessen wären die sozialen und ökonomischen Bedingungen, unter denen Reproduktion und ihre Kontrolle stattfinden, in den Blick zu nehmen und es wäre etwa für gleiche Adoptionsbedingungen für Verheiratete und Unverpartnerte, gegen Behindertenfeindlichkeit und ein Frauenbild zu kämpfen, das die Mutterrolle immer mit vorsieht. Modelle von Co-Parenting zu entwickeln und sich für eine andere, gerechtere Verteilung von Sorgearbeit einzusetzen würde das Leben für alle besser machen – und nicht nur für die einzelne Frau, deren Kinderwunsch in Erfüllung geht.