Ein erster Erfolg: §219a wird gestrichen

Der Paragraph 219a wird endlich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen. Ein wichtiger Teilerfolg! Doch nun muss auch die Streichung des Paragraphen 218 erfolgen. Wir haben für euch eine Übersicht über die Entwicklung der Gesetzeslage zu Schwangerschaftsabbrüchen erstellt.

Wichtige Vorkämpfer*innen gegen §219a

Was bleibt: §218

Die Streichung des Paragrafen 219a bringt entscheidende Veränderungen. Das bedeutet aber nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche straffrei sind. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, verzichtet aber in bestimmten Fällen auf eine Verfolgung.

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Im Grunde genommen begehe ich immer noch eine straffreie Straftat, solange der 218 im Strafgesetzbuch verankert ist"
Bettina Gaber

Aus unserer Gender-Mediathek

Zwischen Mutterkult und Zwangsabtreibung, der § 218 im Nationalsozialismus

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