Sexualisierte Gewalt im Kriegskontext

Sexualized violence is being used as a weapon everyday in conflict zones and war zones worldwide
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Sexualized violence is being used as a weapon everyday in conflict zones and war zones worldwide

„Viele Frauen fliehen aus Angst vor Vergewaltigungen aus Syrien….Doch auch in den Flüchtlingslagern droht ihnen sexuelle Gewalt“. Diese und ähnliche Meldungen über Kriegsgräuel in Syrien machten vor mehr als einem Jahr in vielen bundesdeutschen Medien Schlagzeilen.1 Inzwischen liegt der Fokus der Aufmerksamkeit auf Berichten über Kriegsgräuel durch die Extremistenorganisation Islamischer Staat IS im Irak. Der Vormarsch von IS in Irak und in Syrien treibt das Grauen und die Gräuel, denen gerade auch Zivilist_innen ausgesetzt sind, auf die Spitze. Die Berichte über ihre Verbrechen, Folter, Hinrichtungen, Morde, und immer wieder genderbasierte Gewaltverbrechen reißen nicht ab, wie noch der Bericht vom 18. 8.2014 zeigt: “Bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) verübt massive sexualisierte Gewalt im Irak.....an Frauen, Mädchen und Jungen irakischer Minderheiten. Es wird befürchtet, dass bereits etwa 1.500 Jesiden und Christen Opfer systematischer sexualisierter Gewalt geworden sind.“2

Doch nicht nur in Syrien und Irak und nicht nur durch Extremisten und andere Aufständische und Rebellentruppen sind in Kriegen und bewaffneten Konflikten Zivilist_innen massiv von Gewalttaten bedroht und betroffen. Und überall sind in besonderem Maße Frauen und Kinder Zielscheibe vor allem von genderbasierter Gewalt, die für sie ein wichtiger Fluchtgrund ist. „Sexuelle Gewalt im Kongo.  Systematischer und brutaler Terror“3, „Rape and War in South Sudan“4, „Sexuelle Gewalt in Ägypten“5, sind nur einige Beispiele aus aktuellen Krisen- und Konfliktregionen dieser Welt, die sich in den letzten Jahren und Monaten in bundesrepublikanischen Zeitungen und Fernsehen, auf Websites und Blogs häufen.

Bevor ich im Weiteren Hintergründe und Zusammenhänge zwischen Kriegen und bewaffneten Konflikten und genderbasierter, vor allem sexualisierter Gewalt, sowie Auswirkungen und Folgen dieser spezifischen Gewaltverbrechen skizziere und Strategien und Maßnahmen der
Bekämpfung, möchte ich zunächst einige Begriffsklärungen vornehmen.

Begriffsklärungen

Ich gehe von einem Geschlechterbegriff, bzw. von „ Gender“ aus als soziale politische und strukturbildende gesellschaftliche Kategorie und als Erscheinungsform spezifischer Machtverhältnisse. Damit werden hierarchische Geschlechterbeziehungen innerhalb von Gesellschaften genauer beschrieben und analysiert. Diese sind verwoben mit anderen gesellschaftlichen Machtstrukturen, etwa politischen und wirtschaftlichen, und kommen im privaten wie öffentlichen Leben zum Tragen.

Entsprechend meint geschlechtsspezifische oder genderbasierte Gewalt körperliche, psychische und soziale Gewalt, sowie wirtschaftliche Ausbeutung und Unterdrückung auf Grund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität. Als klassische Gewaltformen gelten im weit verbreiteten allgemeinen Verständnis Zwangsprostitution, die sogenannten „Ehren“morde, Witwenverbrennungen, oder Zwangsheirat.  Vieles betrifft Männer wie Frauen, obwohl meist in Medien und der Öffentlichkeit nur die Frauen als „Opfer“ angesehen werden. Nicht als
genderbasierte Gewalt verstanden werden oft die Verfolgung Homosexueller, Entführungen, wie jüngst der Mädchen in Nigeria durch die Boko Haram, sowie das Verbot von Landbesitz für Frauen und der Ausschluss von Bildungsmöglichkeiten. Doch auch dies sind Folgen ungleicher geschlechtsspezifischer Machtstrukturen.

Eine spezifische Form der genderbasierten Gewalt ist sexualisierte Gewalt. Sie ist direkte personale Gewalt und ein Teilaspekt von  körperlicher Gewalt. Anders als oft unterstellt, geht es dabei nicht um das Ausleben sexueller Triebhaftigkeit und um sexuelle Handlungen nach der sogenannten Dampfkesseltheorie, sondern um das Ausleben von extremen Aggressionen6, die zur Demütigung, aus Machtinteressen, und zur Demonstration hegemonialer Männlichkeit ausgeübt wird. Dabei wird nach der Soziologin Raewyn Connell hegemoniale Männlichkeit verstanden als soziales Dominanzgebaren von Männern gegenüber anderen Menschen, vor allem Frauen, aber
auch gegenüber untergeordneten Männern7.

Die Genderdimension von bewaffneten Konflikten und Kriegen

2013 gab es weltweit so viele kriegerische Auseinandersetzungen wie seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr8. Vorwiegend ging es lt. Heidelberger Institut dabei um innerstaatliche, regionale Konflikte, die sich vor allem auf den Nahen und Mittlerer Osten und Nordafrika sowie die Sub-Sahara-Regionen konzentrieren.9 Generell sind die Hintergründe und Ursachen für den Ausbruch von Konflikten und die ansteigende Gewalt nach Region und Geschichte verschieden und vielfältig.10 Als Hauptursachen11 werden in der Regel sozio-ökonomische Interessen und Ungleichheiten genannt, die verbunden sind mit dem Kampf um Machterhalt oder Machtgewinn unter politischen oder nach Ethnie, Kultur, Religion unterschiedlichen Gruppen. Dazu gehören vor allem der Kampf bzw. die Verfügungsmacht über Ressourcen wie Land, Wasser und abbaubare Rohstoffe (z.B. Diamanten, Uran, Koltan). Zunehmend geht es auch um die knapper werdenden Energie-Rohstoffe, wie Erdöl und Erdgas, sowie um die Erschließung oder den Erhalt von Absatzmärkten. Ideologisch gelten übersteigerter Nationalismus in der Regel verbunden mit ethnischer und religiöser Hetze als Konflikt auslösend oder verschärfend.

Regelmäßig ausgeblendet in den herkömmlichen Analysen und entsprechend auch in sicherheitspolitischen Strategien wird ein wesentlicher weiterer Aspekt, nämlich die „Gender- Dimension“. Aus der feministischen Friedens- und Konfliktforschung sowie der sozial- und politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung ist seit langem bekannt, dass krisenhafte Gesellschaften durch die jeweiligen, in der Regel hierarchischen Machtverteilungen zwischen Frauen und Männern und durch geschlechterpolitische Dynamiken, also Entwicklungen und Veränderungen in den Geschlechterbeziehungen, besonders gefährdet und Konflikt anfällig sind. In einer Studie kam die US-amerikanische Konfliktforscherin Mary Caprioli 2005 zu dem Ergebnis, dass die Gefahr von Bürgerkriegen in Staaten in dem Maße steigt, in dem das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern zunimmt.12

Beispielhaft analysierte die serbische Soziologieprofessorin Marina Blagojevic für Ex-Jugoslawien die Auswirkungen von Verschiebungen in der tradierten Geschlechterordnung. Dort verloren die Männer in den 90er Jahren ihre traditionelle Rolle und Funktion als Familienversorger und Haushaltsvorstand, die bereits in den 80er Jahren durch die ökonomischen Veränderungen angeschlagen war. Gesellschaftliche Realitäten und Normen und männliche Identitätsbilder klafften auseinander; es kam zu einer dramatischen Männlichkeitskrise, zumal Frauen in ihren Rollen vielfältiger und in ihren Positionen stärker wurden. Im Versuch, gewohnte männliche Machtpositionen wieder zu besetzen, kamen in der Folge stark nationalistische, sexistische und ethnozentristische Diskurse auf. „Genderprozesse“, so die deutsche Sozialwissenschaftlerin Ruth Seifert, „verschränkten sich mit politischen und ökonomischen Prozessen und führten zur besonderen Konstruktion des kriegerischen Konflikts“.13

Allgemeiner gesehen bilden spezifische kulturell geprägte Geschlechterzuschreibungen, Verhaltensnormen und Erwartungen in Bezug auf Bilder von Männlichkeit und Weiblichkeit einen Nährboden für gewaltsame Konfliktaustragungen und Auseinandersetzungen, wenn aufgrund veränderter ökonomischer oder sozialer Bedingungen die tradierten Geschlechterordnungen ins Wanken geraten und insbesondere Männer ihren Vorstellungen und den gesellschaftlichen Erwartungen nicht (mehr) gerecht werden können, z.B. durch Arbeitslosigkeit und Angst vor sozialem Abstieg.

Sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe

Ebenso wie ihre Ursachen und Hintergründe von Kriegen eine Gender-Dimension haben, ist genderbasierte und sexualisierte Gewalt kriegerischen Konfliktaustragungen immanent.

Noch heute werden sexualisierte Gewaltverbrechen als sogenannte „Kollateralschäden“ von Kriegen von den kriegführenden Parteien gern bagatellisiert und als Einzelphänomene abgetan. Und es hat lange gebraucht, bis geschlechter-basierte Formen der Gewalt als Teil von Kriegsführung öffentlich und politisch anerkannt wurden. Massenvergewaltigungen, gewaltsame Verschleppungen und Versklavung der „Кriegsbeute“ sollen die Feinde demütigen und demoralisieren, und die Gewaltbereitschaft der eigenen Kämpfer steigern. Somit ist geschlechtsbezogene Gewalt Mittel der Kriegsführung und integraler Bestandteil von kriegerischen Auseinandersetzungen mit hohem symbolischen Gehalt. Das wissen wir spätestens seit den Serbien-Bosnien-Kriegen der 90er Jahre.14

Dort wurden nach Schätzungen zwischen 20 000 und 50 000 Frauen auf unterschiedlichste Weise vergewaltigt, gefoltert, zum Teil verschleppt, zum Teil auch umgebracht. Mutige Frauen, Überlebende der sexualisierten Folter aus Bosnien, unterstützt von Frauenorganisationen, machten die Massenvergewaltigungen an Frauen und Kindern im Bosnienkrieg in den 1990er Jahre schließlich öffentlich und berichteten über ihre eigenen traumatischen Erfahrungen – auch als Mittel der Verarbeitung und zur Politisierung der Problematik. „Sie wollten uns zerstören, aber wir haben überlebt“, überschrieb das SZ-Magazin noch im Oktober 2013 eine Foto-
Dokumentation.

Seitdem sind Informationen über genderbasierte und sexualisierte Gewalt aus den unterschiedlichen Weltregionen zunehmend bekannt geworden. Aus der Demokratischen Republik Kongo wurde immer wieder über „epidemische Ausmaße“15 brutalster sexueller  Gewaltverbrechen an Frauen und Kindern, aber auch an Männern berichtet. Genderbasierte Gewalt ist auch aus Kambodscha, Sri Lanka, Libyen, Afghanistan, Uganda, Sierra Leone bekannt, und die Liste ließe sich weiter fortsetzen, nicht nur bezogen auf Länder, in denen Krieg und bewaffnete Kämpfe ausgetragen wurden oder werden, sondern auch auf Länder mit totalitären Regimen und despotische Herrschaftsformen.16

Zielgruppen – Betroffene sexualisierter Kriegsgewalt

In sämtlichen Kriegen und bewaffneten Konflikten der jüngeren Zeit sind Zivilist_innen die Hauptleidtragenden. Von ihnen sind gerade Frauen und Mädchen aller Altersgruppen durch genderbasierte und sexualisierte Gewalt besonders gefährdet und betroffen. Und selbst wenn sie vor der Gewalt und Krieg flüchten, sind sie nicht sicher, auch auf der Flucht und in Flüchtlingslagern sind sie – oft von den eigenen Angehörigen - bedroht und gefährdet, ebenso wie nach offizieller Beendigung des Konflikts, in der Phase des Wiederaufbaus von
Nachkriegsgesellschaften.17

Doch auch wenn Frauen und Mädchen die größte Gruppe der genderbasierten Gewaltopfer und Überlebenden ausmachen, wissen wir inzwischen, dass auch Jungen und Männer Opfer massenhafter sexualisierter Gewalt werden. Dies gilt für Ex-Jugoslawien und die Demokratische Republik Kongo ebenso wie für viele andere Konfliktregionen. Betroffene Männer, erst recht Soldaten oder Rebellen, scheuen sich mehr noch als Frauen, diese für sie extrem erniedrigende Form von Gewalterfahrung zum Thema zu machen und darüber zu berichten. Die Konfliktforscherin und Sozialwissenschaftlerin Dubravka Zarkov hat Vergewaltigungen von Männern in den Balkankriegen erforscht. Sie nennt sie das "Tabu im Tabu"18 Denn diese Form der Gewalt unterläuft traditionelle Männlichkeitsbilder. Durch Männer als Opfer (nicht nur) sexualisierter Gewalt wird der Mythos von der männlichen Wehrhaftigkeit und Unverletzlichkeit und von Frauen als (zu schützende) Opfer zerstört.19

In vielen, besonders heteronormativ und oft auch homophob ausgerichteten Ländern werden auch Menschen, deren Geschlechtsidentität von der herrschenden Norm abweicht, v.a. homosexuelle Männer und Trans- und Intersexuelle oft Zielscheibe von massiver Gewalt, Demütigungen, Erniedrigungen, nicht nur im Krieg, sondern auch danach, wie sich z.B. in Uganda nachverfolgen lässt.

Eine besonders tragische und auch vernachlässigte Zielgruppe sexualisierter Kriegsgewalt sind die sogenannten Kindersoldat_innen. Weltweit werden Hunderttausende Kinder als Soldaten und Soldat_innen zwangsrekrutiert. Zum Teil sind es Mädchen wie Jungen aus elenden Verhältnissen, die zum Beispiel als Straßenkinder oder Flüchtlingskinder lebten und in verschiedenen Ländern vor allem von Rebellentruppen aufgenommen und ausgenutzt werden. Die Kinder schieben Wache, tragen Proviant oder bewachen Stellungen, werden von den Kriegsführern als Sexsklavinnen gehalten. Zum Teil werden sie bereits mit Hilfe sexualisierter Gewalt und anderer Formen von Gewaltandrohung und Demütigungen rekrutiert und dadurch auch zum bewaffneten Kampf gezwungen, zum Teil zu extremen Formen von brutalster Gewaltanwendung gegenüber ihren Gegnerinnen. Gerade Mädchen werden und wurden auch als Zwangsprostituierte und für sonstige Dienstleistungen von (Rebellen) truppen ausgenutzt, z.B. in Sierra Leone, Uganda oder Liberia.

Die Täter_innen und ihre Taten

Die klassische Bilder von Tätern sind die Täter in Uniform, - männliche Angehörige kämpfender Einheiten, Rebellengruppen und Milizen, Aufständische oder Soldaten regulärer Armeen, zum Teil werden auch marodierende Banden für sexualisierte Gewaltverbrechen und andere Kriegsgräuel verantwortlich erklärt. Doch sie führen zum Teil lediglich Befehle aus - nachdem sie angetrieben und aufgehetzt wurden. Die eigentlichen Kriegstreiber und Kriegsprofiteure, und oft die Verantwortlichen auch für genderbasierte Kriegsgewalt, bleiben bei der Darstellung von Tätern meistens außen vor, ebenso wie die – eher wenigen – Frauen, die etwa aus dem familiären Umfeld der Männer, zum Teil auch als Kämpferinnen in Rebellen- oder regulären Armeen daran beteiligt oder dafür verantwortlich sind.

Tatsächlich gehören die Hauptakteure zum Teil lokalen oder nationalen Macht-Eliten an, sie sind zumeist mächtige Männer in ihrem gesellschaftliche Kontext20, die oft auch in schwelenden Krisen schon bewusst und gezielt das krisenhafte Klima schüren und Hetze gegen andere Gruppen betreiben, etwa ethnische oder religiöse Minderheiten oder gegen Menschen anderer Geschlechteridentitäten. Sie sind es auch die, als Kriegsherren - zum Teil gezielt - Befehle geben zur Anwendung sexualisierter Gewalt, v.a. an Frauen und Mädchen, aber auch an Männern und Jungen.

Herausragendes und besonders bekanntes Beispiel hierfür ist Liberias Ex-Präsident Charles Taylor, der 2012 von einem Internationalen Sondergerichtshof als Befehlsherr der Rebellen in Sierra Leone u.a. auch wegen sexualisierter Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit verurteilt wurde, nicht als direkter Täter, sondern als Anstifter und Befehlsherr – ein Urteil, das eine absolute Ausnahme in diesen ohnehin sehr seltenen Verfahren bildet. Es gilt daher als Meilenstein der Internationalen Rechtsprechung in solchen Verfahren.21

Zu den – oft besonders brutal agierenden Täter_innen gehören auch die bereits als Opfer und Leidtragende genderbasierter Kriegsgewalt genannten Kindersoldat_innen. Sie werden zum Foltern und Töten gezwungen, wie der Unicef-Report 2014 hervorhebt, mit verheerenden
Auswirkungen und Folgen zunächst für die Kinder selbst, dann auch für die gesamten Gesellschaften, bis in die nächsten Generationen hinein. Für sie gilt unzweifelhaft generell: Sie sind in einer Person immer Opfer oder Überlebende der Gewalt und Täter_innen zugleich. Doch oft gilt dies auch für die erwachsenen Täter_innen als Angehörige von Milizen oder Armeen: sie haben sich sexualisierter  Kriegsverbrechen schuldig gemacht, sind zum Teil aber auch Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt in einer Person.

Die Taten - Formen Sexualisierter Kriegsverbrechen

„Ich war bis zum Zehnten bei Bewusstsein. Bis dahin zählte ich zehn. Dann habe ich das Bewusstsein verloren, und ich weiß, dass einige von ihnen Wasser brachten und es über mir ausschütteten.“22 „Junge Mädchen werden vergewaltigt, bevor sie geschlechtsreif sind. Jungen
werden gezwungen, ihre Mütter und Schwestern zu verletzen (…) Frauen werden mit Flaschen, Ästen und Messern missbraucht, um so großen Schaden wie möglich anzurichten“, konstatierte erst 2013 US-Schauspielerin und UNHCR-Sonderbotschafterin Angelina Jolie bei einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats.

Massenvergewaltigungen, Zerfetzung der Leiber der Frauen und Kinder, Tötung der Frucht von Schwangeren, öffentliche Propaganda und zur Schaustellung der Gewaltanwendungen, Vergewaltigungen vor den eigenen Leuten, vor Familienangehörigen, der Zwang durch Befehlshaber, das Gehirn der Vergewaltigten und Getöteten zu essen....die bekannt gewordenen Gräuel erscheinen unvorstellbar und sind immer wieder neu schockierend und aufrüttelnd.

Ob in Bosnien und Kroatien, in Sierra Leone oder in der Demokratischen Republik Kongo, in Uganda, Syrien oder Irak - die Berichte der Überlebenden, wenn sie über spezifische sexualisierte Formen von Folter sprechen, die Berichte in Medien über die Gewalt in Kriegsgebieten ähneln sich in ihrer Brutalität und Obszönität.

Besonders perfide erscheint dabei ein Beispiel aus dem Serbien-Bosnien-Krieg: Vergewaltigungen von Bosnierinnen und Kroatinnen (wurden) auf Video aufgenommen und in den Fernsehnachrichten des serbisch besetzten Banja Luka als Propaganda eingespielt, mit
vorgetäuschter Umkehrung der Rollen: angeblich seien Serbinnen von Kroaten und Bosniern vergewaltigt worden“ – so wurde gezielt und bewusst der Hass gegen „die anderen, die Unmenschen geschürt“.23

Hintergründe und Funktionen genderbasierter Kriegsgewalt

Vordergründig werden diese Gewaltverbrechen oft als Begleiterscheinung von Kriegen dargestellt, die fast automatisch zu Verrohung und dann auch zu Gewaltexzessen führen – quasi als „Kollateralschäden“. Das mag im Einzelfall, in Ausnahmen zutreffen. Doch schon das perfide Beispiel aus dem Serbien-Bosnien-Krieg zeigt: sexualisierte Kriegsgewalt wird gezielt für Kriegspropaganda eingesetzt, um Hass und Gewaltbereitschaft anzustacheln und zu schüren. Als systematisches Mittel der Kriegsführung haben sexualisierte Kriegsverbrechen,
Massenvergewaltigungen, gewaltsame Verschleppungen und Versklavung der „Kriegsbeute“ zum Ziel, einerseits die Feinde zu demütigen und zu demoralisieren und die Überlegenheit der Täter zu demonstrieren. Durch diese Gewalttaten gerade an Frauen und Kindern, oft vor den Augen der Männer, soll den Feinden zugleich vorgeführt werden, dass sie ihre eigenen Angehörigen nicht schützen können, in ihrer Funktion und Rolle als Männer versagen. Insofern sind diese Taten, auch gegen die Männer und ihre Geschlechtsidentitäten gerichtet, und der weibliche Körper symbolisch als Angriffsfläche benutzt. Frauen werden damit in doppeltem Sinne missbraucht. Soweit Männer Opfer sexualisierter Gewalt werden, hat dies auch zum Ziel, sie zu entmännlichen, ihrer Geschlechtsidentität zu berauben und damit extrem abzuwerten.

Zudem haben diese Taten haben noch eine andere Funktion: sie sollen die Gewaltbereitschaft und den Gruppenzusammenhalt der eigenen „Kämpfer“ steigern und dienen auch der Überwindung eigener Gewalt- und Demütigungserfahrungen.24 Entsprechend geben die  Befehlshaber teilweise selbst die Befehle für diese Verbrechen.

Insofern bilden Ursachen und Hintergründe dieser Gewaltverbrechen tradierte Geschlechterordnungen und -bilder, vor allem die eingangs angesprochenen hegemonialen Männlichkeitskonzepte.

Auswirkungen und Folgen

Grundsätzlich ist gerade sexualisierte Gewalt in allen Gesellschaften extrem Tabu-behaftet. Sie hat auf die Überlebenden dieser Gewalt – auch deshalb – besonders identitäts-zerstörende und traumatisierende Auswirkungen. Die Überlebenden, Frauen wie Männer, schweigen sehr oft, aus Scham und dem Gefühl, durch die Feinde auf das Extremste gedemütigt und erniedrigt worden zu sein. Abgesehen von den direkten körperlichen Verwundungen und Schäden bis hin zu Verstümmelungen haben diese sexualisierten Formen von Folterung oft langfristig vielfältige physische und massivste psychische Auswirkungen. Dabei sind die Verarbeitungs- oder Erscheinungsformen nach Geschlechtern zum Teil unterschiedlich:

Frauen ziehen sich häufig in sich zurück, schweigen, richten die erlebte Gewalt gegen sich selbst, in Form von selbstzerstörerischen Attacken. Das bedeutet auch, dass sie besonders selbstmordgefährdet sind, oder sie „vergessen sich“ in der Pflege und Fürsorge für andere, für ihre Familien, die Männer und verdrängen das Erlebte.

Zudem werden weibliche Überlebende, und besonders identifizierbare Ex-Rekrutinnen und Kindersoldatinnen, aufgrund der zutiefst patriarchalen Denkweise oft von ihren Familien und in ihren Gesellschaften ausgeschlossen und ausgestoßen. Auch das ist ein Grund für sie, über ihre Erfahrungen zu schweigen. Sie leben dann auf der Straße oder versuchen, in der Prostitution zu überleben.

Bei männlichen Überlebenden sexualisierter Gewalt besteht die Gefahr, dass sie versuchen, ihre zutiefst gedemütigte und verletzte Männlichkeit durch ein übersteigertes, besonders aggressives Männlichkeitsgebaren über das traditionelle hegemoniale  Männlichkeitsverhalten hinaus wieder aufzubauen, das der „militarisierten Männlichkeit“. Die Auswirkungen sind dann auch nach den
Konflikten, in der Phase der Rekonstruktion, im „Frieden“ besonders verheerend. Gewaltforscher_innen gehen davon aus, dass gerade solche Männer anfällig sind, die Gewaltspirale in und zwischen Gesellschaften weiter anzutreiben und wieder zu Tätern zu werden. Ihre Bereitschaft, Auseinandersetzungen mit Gewalt, auch mit Waffengewalt zu klären, ist extrem hoch. Insofern sind sie für jede Form von militärischen Formationen, auch Milizen und marodierende Para-Militärs, aber auch für Sicherheitsdienste leicht anzuwerben.25

Sofern ihnen die Gelegenheit fehlt, auf diese Weise ihre männliche Identität neu zu beweisen, - und das sind gerade Nachkriegsphasen -, richtet sich ihre Gewaltbereitschaft oft besonders gegen die eigenen Frauen. Oft erleben Frauen nach bewaffneten Konflikten, in der Phase des (Wieder-) Aufbaus demokratischer Strukturen in potenziertem Maße häusliche Gewalt und Vergewaltigung durch die eigenen, zurückgekehrten Männer. Das heißt dann, für Frauen und Kinder gibt es keine Post-Konflikt-Situation und erst recht keinen „Frieden“, für sie geht die Gewalt, gehen Demütigungen und Erniedrigungen in den eigenen Familien weiter.

Das bedeutet auch, wenn solche Traumatisierungen nicht auf- und verarbeitet werden, kann ein Teufelskreis von immer neuer Kriegsgewalt entstehen.

Die Internationale Gemeinschaft und Gegenstrategien

Bisherige (inter)nationale Interventions- und Konfliktlösungsstrategien und politischen Konzepte zur Beendigung bewaffneter Konflikte und Kriege haben diese Probleme und die weitreichenden Folgen genderbasierter Kriegsgewalt in der Regel nicht oder nicht ausreichend in den Blick genommen. Unter anderem deshalb sind sie auch nicht nachhaltig wirksam, wie die immer wieder ausbrechende Kämpfe und Kriege in einzelnen Regionen zeigen, nicht zuletzt DR Kongo, Irak und Naher Osten, aber auch (Süd)sudan oder Somalia.

Zudem zeigt der Anstieg von Prostitution, Frauenhandel und Vergewaltigungen im Umfeld fast aller internationalen Einsätze, dass männliche UN- oder EU-„Peacekeeper“ ähnlich hegemoniale Männerbilder vertreten und ausagieren, wie sie in den Einsatz-Ländern vorherrschen - wiederum mit weiteren Auswirkungen: von einheimischen Männern wird das als Konkurrenz aus anderen Ländern und Kulturen und als Angriff auf ihre männliche Identität erlebt. Zum anderen wirkt sich dies dramatisch auf die Frauen und Familienstrukturen aus.

Zugleich bleiben gender-basierte Kriegsverbrechen noch immer in der Regel ungestraft. Daran haben auch zahlreiche Resolutionen und andere rechtsverbindliche Vorgaben des UN-Sicherheitsrats bisher nur wenig geändert, die in den Jahren 2000 bis 2013 zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ verabschiedet wurden,26 Zwar haben sie sexualisierte Kriegsgewalt als Menschenrechts- und Kriegsverbrechen und als Gefahr für den internationalen Frieden und die Sicherheit anerkannt, die rechtlich verfolgt und sanktioniert werden müssen. Doch bisher wurden diese Resolutionen nicht oder kaum umgesetzt.

Allerdings gaben die 15 Mitglieder des UN-Sicherheitsrat mit der jüngsten Resolution 2106 am 24. Juni 2013 ein eindeutiges Signal an alle nationalen Regierungen, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Konflikten oberste Priorität haben muss. Im Wesentlichen fordert der UNSC von Konfliktparteien neben der Verhinderung jeglicher sexualisierter Gewalttaten die strengere und konsequentere Ermittlung und Verfolgung der Täter – auch als Mittel der Prävention und Abschreckung. Generell soll es hierfür keine Amnestien (mehr) geben. Wie bereits in den früheren Resolutionen in dem Themenfeld stärkt der UNSC die Rolle und Bedeutung von Frauen(organisationen) und der Zivilgesellschaft, indem er ihre spezifischen Kompetenzen anerkennt und die Mitgliedsstaaten zur Kooperation, Konsultation und Unterstützung auffordert. Auch andere Instrumente und Maßnahmen früherer Resolutionen werden damit gestärkt. Für UN-Missionen
zur Friedenssicherung erklärt er eine Null-Toleranz-Politik, von Truppensteller-Staaten erwartet er die Schulung der Einsatzkräfte über sexualisierte Gewalt, sowie den verstärkten Einsatz von Frauen. Der Generalsekretär soll den weiteren Einsatz von Frauenschutzberater_innen und deren angemessene Qualifikation sicherstellen.27

Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen UN-Mitgliedsländer ebenso wie der Internationale Strafgerichtshof mit diesen Vorgaben weiter umgehen. Immerhin haben auf dem hochrangig besetzten Weltgipfel zur Beendigung sexualisierter Kriegsgewalt in London im Juni 2014 nicht nur Angelie Jolie als besonders medienwirksame UNHC-Sondergesandte, sondern auch führende Politiker_innen, wie der britische Außenminister William Hague einmal mehr sexualisierte Kriegsgewalt zu einem zentralen poltischen Thema auch in Bezug Prävention und Beilegung bewaffneter Konflikt erklärt.

In der Umsetzung bedeutet dies: Sämtliche Waffenstillstands- und Friedensabkommen und in der Folge zivilen Konfliktlösungsprogramme müssen Maßnahmen enthalten, wie sexualisierte Kriegsverbrecher zu verfolgen und wie ihre Taten aufzuarbeiten und den Opfern,  Überlebenden wie Familienangehörigen von Ermordeten, Gerechtigkeit widerfahren kann, wie sie zu unterstützen sind, die erlebten Traumata aufzuarbeiten, und wie sie zu entschädigen sind.

Ein Hindernis ist dabei regelmäßig, dass an den Verhandlungstischen in der Regel immer Vertreter_innen der bisherigen Kriegsparteien und damit möglicher Weise auch Befehlshaber solcher Verbrechen sitzen, die eine Verfolgung und Aufarbeitung eher hintertreiben. Umso
wichtiger und als erster Schritt dringend notwendig ist daher, dass an sämtlichen Verhandlungstischen Frauen - erfahrene Expertinnen, Friedensaktivistinnen aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen mit politischen Akteurinnen - zahlenmäßig
angemessen beteiligt werden.

Darüber hinaus müssten in der Folge gezielt Programme und Maßnahmen konzipiert und auf den Weg gebracht werden, die sich darauf konzentrieren, zwischen den bisherigen Konfliktparteien innerhalb der jeweiligen Gesellschaft Aufarbeitung und Aussöhnung zu ermöglichen, und gleichberechtigte Beziehungen zwischen Männern und Frauen zu entwickeln. Auch hier sind zivilgesellschaftliche Frauenaktivistinnen, die oft bereits an Projekten vor Ort beteiligt sind und die spezifischen Verhältnisse und Erfordernisse kennen, unverzichtbar.


Anmerkungen
1hier: Zeit online, 14. Januar 2013
2http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=48477#.U_H1wSfavC9, 18.8.2014
3taz, 10.Juni. 2014
4Huff Post 27. Juni 2014
5 http://www.vice.com/de/vice-news/sexuelle-gewalt-in-aegypten, 30. Juni 2014
6 Seifert, Ruth, Krieg und Vergewaltigung. Ansätze zu einer Analyse. In: Stiglmayer, Alexandra (Hrsg.):
Massenvergewaltigung. Krieg gegen Frauen. Freiburg i. Br.: Kore Verlag, S. 85-108
Dies. 2006, Gender und Konfliktentstehung. Eine Skizzierung der Problemlage. Vortrag am 12.Mai 2006 im Rahmen
des Fachgesprächs des damaligen Feministischen Instituts in der hbs in Berlin “Gewaltförmige Konflikte. Ursachen,
Verlauf und Lösungsansätze im Lichte der Geschlechterverhältnisse“ http://www.glowboell.
de/de/media/de/txt_rubrik_2/SeifertMAI06.pdf
7 http://de.wikipedia.org/wiki/Hegemoniale_M%C3%A4nnlichkeit ,
8 http://hiik.de/de/downloads/data/downloads_2013/ConflictBarometer2013.p…
9 Dabei werden zum Beispiel weder die Bundesrepublik Deutschland, noch die USA als Konfliktpartei aufgeführt.
10 http://sicherheitspolitik.bpb.de/index.php?page=ursachenkomplexe-gewalt…
11 http://de.wikipedia.org/wiki/Krieg#Hauptursachen , 21.8.2014,
12 Caprioli, Mary: Primed for violence. The role of Gender Inequality in Predicting International Conflict, in: International
Studies Quarterly 49/2005
13 Blagojevic, Marina: Conflict, Gender and Identity: Conflict and Continuity in Serbia, sowie Ruth Seifert: Einleitung:
Identität, Gender und kriegerischer Konflikt, beides in Ruth Seifert (Hg): Gender, Identität und kriegerischer Konflikt, Das
Beispiel des ehemaligen Jugoslawien, Münster 2004
14 Valentich, Mary: „Rape revisited: sexual violence against women in the former Yugoslavia“, The Canadian journal of
human sexuality 3/1 (1994), S. 53–64, hier S. 53,
Mischkowski, Gabriela: „... damit es niemandem in der Welt widerfährt“: Das Problem mit Vergewaltigungsprozessen;
Köln: medica mondiale e.V. 2009,
15 DR Kongo: Gewalt gegen Frauen ist epidemisch‘“, http://www.oneworld.at/start.asp?id=225634
16 s. Schäfer,Rita: Transitional Justice – Geschlechterpolitische Perspektiven für Übergangsgesellschaften, Band 10 des
Gunda-Werner-Instituts, Berlin 2013
17 De Keyser, Véronique: „Bericht über die Lage der Frau in bewaffneten Konflikten und ihre Rolle beim Wiederaufbau
und beim Demokratisierungsprozess in diesen Ländern nach Beilegung des Konflikts - A6-0159/2006
(2005/2215(INI))“, S.15–17
18 Zarkov, Dubravka und Scheub, Ute : „Männer wurden Opfer sexueller Gewalt - Interview“, taz Nr.7063 (26.05.2003),
S.6
19 Scheub, Ute: Heldendämmerung: die Krise der Männer und warum sie auch für Frauen gefährlich ist, München:
Pantheon 2010, S.96.
20 s. Buckley-Zistel, Susanne/ Stanley, Ruth (Hg.): Gender in Transitional Justice, Palgrave Macmillan 2012, sowie
Schäfer, Rita: Transitional Justice – Geschlechterpolitische Perspektiven für Übergangsgesellschaften, Band 10 des
Gunda-Werner-Instituts, Berlin 2013
21 http://www.gwi-boell.de/de/2012/07/04/die-verurteilung-von-liberias-ex-…
22 Zeugin im Foča -Prozess zit. nach Sabrina Köhler: Sexuelle Kriegsgewalt - Eine kritische Auseinandersetzung mit
einem Kriegsphänomen, beispielhaft am Balkankonflikt. Masterarbeit an der Europa-Universität Viadrina Fft., 2011.
http://www.kuwi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/lw/depolitbez/Projekte/Gende…-
Koehler_Sexuelle-Kriegsgewalt_April-2011.pdf
23 Mc Kinnon, Catherine A., 1993: Aus Vergewaltigung Pornographie machen. Der postmoderne Genozid. In: Gewalttätig.
Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis 17. Jg., H. 37, S. 42
24 MaryValentich, Rape Revisited: Sexual Violence against Women in the Former Yugoslavia, in: Canadian Journal of
Human Sexuality, 3, 1 (1994), S. 53.,Schäfer,R.: Transitional Justice Band 10, 2013, S. 12/13
25 s. z.B.: Scheub, Ute: Heldendämmerung: die Krise der Männer und warum sie auch für Frauen gefährlich ist,
München: Pantheon 2010.
26 UN-Sicherheitsrats-Resolutionen 1325, 1820, 1888 und 1960, 2116
27 http://www.gwi-boell.de/de/2013/07/01/un-resolution-2106

Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: 37/14 – »Frauen und Krieg« Ein Diskussionsbeitrag in Verantwortung für den Frieden (Tagung der Evangelischen Frauen in Baden und der evangelischen Akademie Baden) (http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-dokumentation/artikel/epd-dokumentation)