Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld «Gehsteigbelästigungen»

Rechtsgutachten und Handreichung

Abtreibungsgegner*innen hindern nicht nur vor Beratungseinrichtungen und Praxen ungewollt Schwangere am sicheren Zugang zu Beratung und medizinischer Versorgung, sie protestieren auch für eine Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland, so wie hier beim sog. "Marsch für das Leben" in Berlin.

Schwangerschaftskonfliktberatung: Ungehinderten Zugang rechtlich absichern

Der Zugang zu reproduktiven Rechten und Gesundheitsleistungen ist in Deutschland nicht flächendeckend gesichert. Neben sehr weitreichenden Werbeverboten und der Kriminalisierung von Ärzt*innen erschweren Abtreibungsgegner*innen mit sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ den ungehinderten Zugang ungewollt Schwangerer zu Beratungseinrichtungen und ärztlichen Praxen. Dies geschieht meist durch Plakate, direkte Ansprache oder kollektives Beten.

Berater*innen von pro familia und anderen Einrichtungen, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, fordern schon seit langem einen besseren Schutz der Beratung Suchenden und der Berater*innen selbst.

Ein vom Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Person, welches im Falle einer frühen Schwangerschaft der besonders schützenswerten Intimsphäre zuzuordnen ist, in der Regel schwerer wiegt, als die Meinungsfreiheit oder das Versammlungsrecht sowie die Religionsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen. Autorin des Gutachtens ist Dr. Sina Fontana, Rechtswissenschaftlerin und Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im Deutschen Juristinnenbund.

Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit könnten auch außerhalb der Hör- und Sichtweite der Einrichtung ausgeübt werden. Die schwangere Person hingegen ist gesetzlich verpflichtet, die Pflichtberatung aufzusuchen, um im Rahmen des §218 straffrei einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können.

Das Gutachten schlägt daher die Ergänzung eines §14a SchKG um einen Ordnungswidrigkeitstatbestand vor, der die versuchte oder erfolgreiche Beeinflussung der Ratsuchenden mit einem Bußgeld belegt.

Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit könnten auch außerhalb der Hör- und Sichtweite der Einrichtung ausgeübt werden

Podcast mit Sina Fontana – Schwangerschaftsabbruch: Versorgung sichern

Mahnwachen und Demonstrationen von Abtreibungsgegnern und Abtreibungsgegnerinnen vor Beratungsstellen und Praxen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, gefährden das Persönlichkeitsrecht von ungewollt Schwangeren. Was können wir gegen diese sogenannte Gehsteigbelästigung tun? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Können Gehsteigbelästigungen verboten werden? Oder eben nicht - da sie als Demonstrationen gelten? Darüber sprechen wir mit der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Sina Fontana.

 

Prof. Dr. Sina Fontana

Prof. Dr. Sina Fontana ist Lehrstuhlinhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Krisenresilienz an der Universität Augsburg und ehemalige Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung (2019- 2023) im Deutschen Juristinnenbund (djb).