Im modernen Staatsverständnis gilt der Nationalstaat, der sich nach außen verteidigen kann und nach innen über ein demokratisch abgesichertes Gewaltmonopol verfügt, als ein Garant von Sicherheit und Frieden für alle BürgerInnen. Aus feministischer Sicht ist die positive Bilanz des Nationalstaats in Sachen Sicherheit jedoch nicht so eindeutig. Dabei spielt der Blick in die so genannte Privatsphäre eine entscheidende Rolle. Er hat gezeigt, dass Gewalt gegen Frauen ein dauerhaftes und weltweites Problem ist.
Eine im November 2005 veröffentlichte Befragung der UN-Gesundheitsorganisation WHO unter rund 24.000 Frauen in zehn Ländern ergab, dass in einigen Ländern jede zweite Frau häusliche Gewalt erlebt hat. Sowohl die Ursache als auch die Folge dieser Gewalt seien fehlende Gleichbereichtigung, stellte die Studie fest. Sicherheit, die für die Hälfte der Bevölkerung an der eigenen Haustür oder auch beim Betreten der Straße aufhört, ist keine. Wenn also häusliche Gewalt und andere Formen sexualisierter Gewalt von Regierungen nicht als elementares Sicherheits- und Demokratieproblem wahrgenommen werden, kann das Ausmaß dieser privatisierten Gewalt dazu führen, dass auch in Friedenszeiten Unfrieden und Unsicherheit den Alltag von Frauen prägen. Durch die Anerkennung der Frauenrechte als Menschenrechte ist der Staat in der Pflicht, vor häuslicher Gewalt zu schützen.
Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist unter anderem Ausdruck des gesellschaftlich niedrigeren Status von Frauen. In Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen nehmen diese Formen der scheinbar privaten Gewalt zu und werden zum systematischen Bestandteil von kriegerischem Handeln. Frauen werden als Symbol für den „Volkskörper“ gesehen, sie werden als „Siegerbeute“ vergewaltigt, geschwängert und sexuell verstümmelt. Solche Akte sexualisierter Gewalt dienen der Demütigung und Demoralisierung des „Feindes“. Massenvergewaltigung wird in vielen Konflikten als höchst effektive Kriegswaffe eingesetzt. Auch Männer werden Opfer dieser sexualisierten Gewalt, doch sie sprechen noch seltener darüber als Frauen, die Vergewaltigung von Männern durch Männer gilt als „Tabu im Tabu“. Siehe dazu „sexualisierte Gewalt im Ostkongo“.
Sexualisierte Gewalt ist nicht auf die konfliktaustragenden Parteien begrenzt. Oft verschärfen ausländische Truppen, die im Rahmen von UN-Friedensmissionen eingesetzt werden, die Problematik der sexuellen Ausbeutung – trotz einer offiziellen Politik der „Null Toleranz“ gegenüber sexualisierter Gewalt, wie sie unter anderem UN-Resolution 1820 festhält. In Kambodscha stieg nach dem Einsatz der UN-Blauhelme die HIV-Rate massiv an, in Bosnien, Kosovo und Mazedonien nahmen (Zwangs-)Prostitution und Frauenhandel stark zu, in Liberia und anderen westafrikanischen Staaten erpressten UN-Soldaten von minderjährigen Mädchen Nahrung und Seife gegen Sex, in der afghanischen Hauptstadt Kabul ist ein Rotlichtviertel entstanden. Siehe dazu „UN-Resolution 1820“.
Die Gewalt endet für viele Frauen nach Kriegsende nicht. Mit der Heimkehr demobilisierter Soldaten steigt in vielen Post-Konflikt-Regionen häusliche Gewalt drastisch an; traumatisierte und brutalisierte Soldaten geben die erlebte Gewalt in den eigenen vier Wänden weiter. Viele Ex-Soldaten, die Gräueltaten erlebten oder selbst begingen, verlieren jede innere moralische Orientierung. Im Jahr 2004 beispielsweise töteten nacheinander vier Kämpfer einer US-Spezialeinheit nach ihrer Rückkehr aus Afghanistan ihre Frauen. „Ihr müsst verstehen“, so ein mazedonischer Mann gegenüber den Autorinnen der Studie „Women, War and Peace“, „ich bin so gestresst durch den Krieg. Es ist unvermeidbar, dass ich meine Frau schlage.“ Deshalb reicht es nicht aus, Ex-Soldaten zu demobilisieren, sie müssen auch in sozialer Hinsicht integriert werden, sie müssen animiert werden, ihnen müssen Angebote zur Traumaverarbeitung gemacht werden, als Männer neue zivile Rollen zu finden.