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Dänemark

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Geschlechterpolitische Situation in Dänemark

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Kurzbeschreibung und -bewertung

Insgesamt betrachtet, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der politischen Debatte in Dänemark kein großes Thema. Es fehlt das Bewusstsein für die verschiedenen gravierenden Folgen, die Kultur, Gesetzgebung und politische Themen und Diskussionen für Frauen und Männer haben können. Tatsächlich wurde die gesamte Gesetzgebung zur Gleichstellung der Geschlechter in Dänemark durch EU-Richtlinien angestoßen. Im Vergleich mit den anderen nordischen Ländern hinkt Dänemark sowohl bei der Politik als auch bei den bereitgestellten Mitteln und in den Debatten hinterher.

In den letzten beiden Jahren war die Debatte von einigen konkreten Themen geprägt, darunter Erziehungsurlaub speziell für Väter, Quoten für weibliche Führungskräfte in Vorständen, Verbot des Besuchs von Prostituierten, das Scheitern von Jungen im Bildungssystem und die kulturbedingte Unterwerfung von Migrantinnen.

Die Strategien zur Geschlechtergleichstellung setzen nicht auf Regeln und Rechte, sondern vielmehr auf Dialog für den Wandel. Die Themen sind: Jungen und Bildung, Migrantinnen, Gender Mainstreaming im öffentlichen Sektor, weibliche Führungskräfte, Ungleichheit bei Männern sowie Frauenrechte auf globaler Ebene.

In Dänemark fehlt es in den meisten Ministerien an konkreten Zielen für Geschlechtergleichstellung, und die an alle Ministerien gerichtete Forderung, wenigstens ein messbares Gleichstellungsziel zu formulieren und entsprechende Maßnahmen einzuführen, würde PolitikerInnen und Verwaltung zwingen, sich strategisch und professionell mit diesem Bereich auseinanderzusetzen. Ein mögliches Problem besteht jedoch darin, dass die Einbeziehung der Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen in die gesamte Arbeit zugunsten der Konzentration auf das formulierte Ziel in den Hintergrund geraten könnte.

[Quelle: Charlotte Kirkegaard (2014). Gender Impact Assessment in Denmark. S. 5 (in Englisch)]

Schaut man sich die Lage in Dänemark an, fallen zwei große negative Trends auf, nämlich dass die Arbeit für Frauenrechte - insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Regelungen - stagniert und dass die finanzielle Ausstattung von NGOs und Institutionen, die sich für Gleichberechtigung einsetzen, mangelhaft ist. Die guten Absichten der Mitte-Links-Regierung, die im September 2011 an die Macht kam, müssen noch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Gender Mainstreaming wurde nicht effektiv umgesetzt und wird nur selten als Instrument zur Förderung der Gleichstellung eingesetzt. Gender Mainstreaming in der Steuerreform wurde aufgeschoben.

[Quelle: Kurzprofil „Denmark“ der European Women´s Lobby S. 18 (in Englisch)]

Die Einschätzung der dänischen Gleichstellungspolitik von Seiten der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft oder der internationalen Staatengemeinschaft lobt Erreichtes und zeigt weiteren Handlungsbedarf auf.

Der skandinavische Wohlfahrtsstaat Dänemark setzt durch sein Sozialsystem Anreize für eine Erwerbstätigkeit beider Geschlechter: Dieses ist weniger am männlichen Familienernährer als am Individualprinzip orientiert. Dänemark hat im europäischen Vergleich momentan die höchste Erwerbsquote von Frauen. Aber auch in Dänemark sind Kind und Karriere für Frauen keine Selbstverständlichkeit und die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern klafft weiterhin auseinander. Trotz Erwerbstätigkeit sind es Frauen, bei denen die primäre Verantwortung für die unbezahlte Arbeit für Familie und Haushalt liegt.

Und trotzdem rangiert Dänemark laut dem Global Gender Gap Report 2014 des Weltwirtschaftsforums beim Thema Geschlechtergleichstellung auf Platz fünf. Mit Dänemarks Vorrücken von Platz acht auf Platz fünf gehen sämtliche Spitzenplätze an die nordischen Länder -  auf den ersten vier Rängen stehen Island, Finnland, Norwegen und Schweden.

[Quelle: http://www.thelocal.dk/20141028/denmark-top-five-gender-equality]

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Rechtslage

Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Bereits seit den 60er Jahren existieren in Dänemark staatliche Strukturen der Gleichstellungspolitik. 1965 setzte die damalige Regierung den Ausschuss zur „Stellung der Frau in der Gesellschaft" ein. Diese hatte den Auftrag, die Situation von Frauen in der „modernen Gesellschaft“ zu untersuchen, um Gesetzesinitiativen für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorzuschlagen. Im Abschlussbericht aus dem Jahr 1974 empfahl die Kommission, auf Regierungsebene einen ständigen Rat für gleiche Chancen einzurichten.

Die Regierung folgte diesem Vorschlag, indem sie 1975 auf Druck der dänischen Frauenbewegung den Gleichberechtigungsrat (Equal Status Council) berief. In diesem waren parteiübergreifend Arbeitgeber, Gewerkschaften und Frauenverbände vertreten. Als Gremium, das direkt beim Premierminister angesiedelt war, hatte der Rat einen hohen symbolischen Stellenwert, ohne allerdings konkrete Sanktionsmöglichkeiten zu haben.

Im Jahr 2000 wurde das dänische Gesetz zur Geschlechtergleichstellung verabschiedet. Es  verlangt vom öffentlichen Sektor, dass in der gesamten öffentlichen Planung und Verwaltung eine Genderperspektive enthalten und Gleichstellung sichergestellt werden muss. Die Durchsetzung des Gesetzes ist von Beginn an unsystematisch gewesen und wurde zeitweilig geradezu vernachlässigt. Lange Zeit konzentrierte sich die Hauptstrategie des öffentlichen Sektors auf Personal- und Beförderungsstrategien für Frauen und Männer. In den letzten zwei Jahren konzentrierte man sich zwar zunehmend auf substanzielle Politik und Fortschritte für Frauen und Männer; es fehlt aber insgesamt an politischen Forderungen und konkreten Kenntnissen über den Bereich.

[Quelle: Charlotte Kirkegaard (2014). Gender Impact Assessment in Denmark. S. 3 (in Englisch)]

Beispielsweise verabschiedete das dänische Parlament 2007 das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter (Gleichstellungsgesetz vom Mai 2000 in Kraft seit 2000; Bekanntgabe des Gesetzes Nr. 1095 am 19. September 2007). Damit wird Gender Mainstreaming formell per Gesetz in allen öffentlichen Planungs- und Entscheidungsprozessen eingeführt.

Siehe hierzu auch: Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen – EIGE, Gender Gleichstellungsindex: http://eige.europa.eu/gender-statistics/gender-equality-index/countries-comparison, (in Englisch)

Angesichts der bemerkenswert wenigen Gesetze, die tatsächlich aus der Genderperspektive bewertet wurden – lediglich 6 von fast 200 Gesetzen wurden unter dem Gesichtspunkt geschlechtsspezifischer Aspekte geprüft und bewertet –, beschloss die Regierung 2013, sich auf die Umsetzung der Geschlechtergleichstellung in Gesetzgebungsverfahren zu konzentrieren. Auf der Webseite wurden neue Tools eingerichtet, und allen Ministerien wurde ein Workshop zur Einführung eines gendersensiblen Ansatzes als qualitative Strategie zur allgemeinen Verbesserung sowie zur Nutzung der normalen Abläufe bei der Ausarbeitung von Gesetzen mit Genderperspektive angeboten. Eine Betrachtung der Auswirkungen des Gesetzes aus Genderperspektive, wenn seine Verabschiedung im Parlament unmittelbar bevorsteht, ist eigentlich zu spät. Die Workshops bzw. deren Einbeziehung der Genderperspektive waren dagegen darauf ausgelegt, die Ministerien zur eigenen Datenerfassung und Forschung zu ermutigen, damit geschlechtsspezifische Aspekte schon früher im Prozess berücksichtigt werden. Die Ministerien sind selbst für die Einbeziehung der Genderperspektive in ihre Arbeit verantwortlich, das Ministerium für Gleichstellung stellt lediglich ein gewisses Maß an Unterstützung und Instrumenten bereit.

[Quelle: Charlotte Kirkegaard (2014). Gender Impact Assessment in Denmark. S. 4 (in Englisch)]

Entwicklungen

Beispiel 1

Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf Beschäftigung

und Beruf24 wurde mit Wirkung vom 8. März 2013 geändert,25 um die Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG umzusetzen. Das geänderte Gesetz gibt Eltern das Recht, nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Außerdem ist in dem Gesetz geregelt, dass sich der bei Schwangerschaft, Geburt und Adoption bestehende Schutz nicht nur auf Kündigungen, sondern auch auf weniger günstige Behandlungen bezieht und dass auch die Vorschriften über die Beweislast auf diese Situation zur Anwendung kommen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin im Fall einer weniger günstigen Behandlung zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 2/2013. S. 47. (in Deutsch)]

Beispiel 2

Am 14. Dezember 2012 hat das dänische Parlament eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes sowie eine Änderung des Gesellschaftsgesetzes und bestimmter anderer Gesetze verabschiedet und damit die Strategie zur Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen umgesetzt. Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes betrifft in erster Linie die Art. 11 und 12 zum Geschlechterverhältnis in den Leitungs- und Kontrollorganen im öffentlichen Sektor.

Im Zuge der Änderung des Gesellschaftsgesetzes und bestimmter anderer Gesetze wurden neue Bestimmungen in das dänische Gesellschaftsrecht aufgenommen, denen zufolge die rund 1100 größten dänischen Unternehmen verpflichtet sind, für die Zahl der Mitglieder des unterrepräsentierten Geschlechts im wichtigsten Leitungsorgan (Vorstand o. ä.) Ziele festzulegen. Die Ziele müssen konkret und für das jeweilige Unternehmen realistisch und ehrgeizig sein. Die Unternehmen müssen außerdem über Strategien verfügen, um die zahlenmäßige Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in ihren Führungsgremien generell anzuheben. Jedes Unternehmen muss, ausgehend von seinen spezifischen Anforderungen und Vorstellungen, geeignete Grundlagen zur Rekrutierung weiblicher Führungskräfte schaffen. In ihrem Jahresbericht müssen die Unternehmen darlegen, inwieweit die Zielvorgaben umgesetzt wurden, und gegebenenfalls erläutern, warum die Ziele nicht erreicht wurden. Im Jahresbericht muss darüber hinaus offengelegt werden, wie die Strategie umgesetzt wird und welche Fortschritte erzielt wurden.

[Quelle: Europäische Kommission (2013) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2013. S. 64f. (in Deutsch)]

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Antidiskriminierungsgesetz

In den dänischen Antidiskriminierungsgesetzen wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden und erklärt, dass ausschließlich natürliche Personen vor direkter oder indirekter Diskriminierung geschützt sind. Die Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Einzelperson fällt ausdrücklich unter das Gesetz zur ethnischen Gleichbehandlung. Die Diskriminierung von Individuen/Einzelpersonen ist im Gesetz zum Verbot von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt nicht erwähnt, jedoch nach der einschlägigen Rechtsprechung durch juristische Präzedenzfälle mit abgedeckt.

Direkte Diskriminierung ist definiert als Situation, in der eine Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder Rasse eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in vergleichbarer Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (vgl. Art. 1 Abs. 2 Gesetz zum Verbot von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und Art. 3 Abs. 2 Gesetz zur ethnischen Gleichbehandlung). Indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn eine scheinbar neutrale Regelung, ein Kriterium oder eine Praxis beispielweise Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse gegenüber anderen Personen benachteiligen würde, sofern diese Regelung, dieses Kriterium oder diese Praxis nicht durch ein legitimes Ziel objektiv gerechtfertigt ist und die Mittel zum Erreichen dieses Ziels angemessen und notwendig sind (vgl. Art. 1 Abs. 3 Gesetz zum Verbot von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und Art. 3 Abs. 3 Gesetz zur ethnischen Gleichbehandlung).

Belästigung, Anweisung zur Diskriminierung und Viktimisierung sind durch das Gesetz zum Verbot von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und das Gesetz zur ethnischen Gleichbehandlung ebenfalls verboten.

Siehe auch: http://www.equalitylaw.eu/country/denmark, (in Englisch)

Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

2007 gab es eine Gesetzesänderung, nach der Behörden und Organisationen bei der Nominierung von Mitgliedern für Ausschüsse, die von Ministern eingerichtet werden, jeweils eine Frau und einen Mann benennen müssen.

Frauen sind in der dänischen Politik trotz des Fehlens verbindlicher staatlicher Quoten sicherlich gut vertreten. Auch wenn der Anteil der Frauen erheblich abnimmt, wenn man auf die kommunale Ebene hinuntergeht (um fast die Hälfte), ist dies dennoch eine eindrucksvolle Bilanz für einen gewöhnlich von Männern dominierten Bereich. Die Satzung der sozialdemokratischen Partei beispielsweise enthält nach wie vor Geschlechterquoten.

Das dänische Parlament billigte im Dezember 2012 zwei Vorschläge zur Änderung der einschlägigen Gesetze, um dem Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in den Vorstandsetagen entgegenzuwirken. Die 1.100 Unternehmen (börsennotierte Unternehmen, staatseigene Unternehmen, staatliche Einrichtungen und wirtschaftliche Stiftungen) sind dadurch verpflichtet, für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in den Führungsorganen konkrete Ziele festzulegen. Über ihre Ziele und Fortschritte müssen die Unternehmen künftig einmal im Jahr einen öffentlich zugänglichen Bericht erstellen.

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Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme

Nationale Aktionspläne für Geschlechtergleichstellung
Mit dem Bericht des Gleichstellungsministeriums über das abgelaufene Jahr und dem Aktionsplan für das kommende Jahr werden dem dänischen Parlament einmal im Jahr die Leitplanken für die dänische Gleichstellungspolitik vorgestellt. Jedes Jahr konzentriert sich der Nationale Aktionsplan für Geschlechtergleichstellung auf verschiedene Problembereiche.

Der Nationale Aktionsplan 2014 des Ministeriums für Kinder, Gleichstellung, Integration und Soziales (ehemals „Ministry for Gender Equality“) umfasst Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, sowie Maßnahmen gegen Unterdrückung und Nötigung unter jungen Zugewanderten. Der Perspektiv- und Aktionsplan 2014 ist in vier Handlungsfelder unterteilt: Geschlechtergleichstellung als Grundrecht, Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Sektor, themenbezogene Gleichstellung sowie Gleichstellung in globaler Perspektive. Jedes Handlungsfeld umfasst eine Reihe konkreter Maßnahmen. In der Rubrik „Geschlechtergleichstellung als Grundrecht“ werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Beschränkung der sozialen Kontrolle von zugewanderten Mädchen und Jungen, Bekämpfung von häuslicher Gewalt und von Gewalt in Paarbeziehungen sowie Bekämpfung des Menschenhandels. In der Rubrik „Geschlechtergleichstellung im öffentlichen Sektor“ werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: stärkere Überwachung der Gleichstellungsbemühungen der Regierung und stärkere Verbreitung der einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen, auch in der gesamten nordischen Region; stärkere Genderausrichtung in bürgerorientierten Dienstleistungen. In der Rubrik „Themenbezogene Gleichstellung“ werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Förderung von Frauen in Forschung und Management, Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und Abbau geschlechtsspezifischer Bildungsentscheidungen. In der Rubrik „Gleichstellung in globaler Perspektive“ werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: proaktive Beteiligung Dänemarks an der weltweiten Gleichstellungsarbeit, auch im Rahmen der Vereinten Nationen; Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in Gleichstellungsfragen sowohl innerhalb der EU als auch im nordischen Kontext. Innerhalb des Perspektiv- und Aktionsplans 2014 wurden fünf Millionen Euro (36 Mio. DKK) für einen Aktionsplan vorgesehen, der speziell auf die verschiedenen Arten von Gewalt ausgerichtet ist. Dazu gehören zum Beispiel Stalking, Gewalt gegen Männer und gegenseitige Gewalt in Beziehungen. Besondere Aufmerksamkeit will die Regierung auch weiterhin der Geschlechtergleichstellung im Erwerbsleben widmen. Es ist geplant, gesetzliche Neuregelungen einzuführen, um die nach Geschlecht gegliederte Lohnstatistik zu fördern und so die Bemühungen um Entgeltgleichheit zu unterstützen.

[Quelle: Europäische Kommission (2014) (Hrsg.). Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht, Nr. 1/2014. S. 51f. (in Deutsch)]

Die Bemühungen um die Entwicklung von Gender Mainstreaming im öffentlichen Sektor begannen mit einem Interministeriellen Aktionsplan für die Jahre 2002–2006, auf den der Aktionsplan für das Projekt Interministerielles Gender Mainstreaming 2007–2011 folgte. Gemeinsame Priorität der nationalen Gleichstellungsarbeit in allen Ministerien war die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie. Durch das Gesetz zur Geschlechtergleichstellung wird Gender Mainstreaming als Grundprinzip der Gleichstellungsarbeit bestätigt. Die einzelnen MinisterInnen, Regionen und Gemeinden sind dafür verantwortlich, Geschlechtergleichstellung in ihren eigenen Bereichen zu fördern, wohingegen die Funktion des Ministers/der Ministerin für Gleichstellung in der allgemeinen Koordination und Beobachtung der Bemühungen der Regierung zur Geschlechtergleichstellung besteht.

Siehe auch: The Policy on Equality in Denmark – Update, Gleichstellungsausschuss des Europäischen Parlaments (FEMM), 2015, http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2015/510026/IPOL_IDA(2015)510026_EN.pdf

Darüber hinaus besteht ein Nationaler Aktionsplan zu spezifischen Formen der Gewalt gegen Frauen, jedoch ohne geschlechtsspezifische Analyse.

[Quelle: Kurzprofil „Denmark“ der European Women´s Lobby S. 18 (in Englisch)]

Zweijährige Berichtspflicht der Ministerien

Die Ministerien und Gemeinden sind dazu verpflichtet, das Ministerium für Geschlechtergleichstellung alle zwei Jahre über den Stand und über Fortschritte bei der Gleichstellung zu unterrichten. Das Berichtssystem wurde im vergangenen Jahr verbessert, doch nach wie vor werden nur langsam Fortschritte erzielt. Der überwiegende Teil des öffentlichen Sektors arbeitet weder systematisch noch professionell an der Verbesserung von Geschlechtergleichstellung. Das Ministerium für Geschlechtergleichstellung plant Verbesserungen und Erleichterungen für die Gemeinden, sodass zur Stärkung der Arbeit vor Ort Motivation, Wissen und Beispiele guter Praxis aufgebaut werden können.

[Quelle: Charlotte Kirkegaard (2014). Gender Impact Assessment in Denmark. S. 4 (in Englisch)]

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Akteur_innen

Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

NGOs
Dänemark hat eine lange Geschichte von nichtstaatlichen Organisationen (NGOs)  in der aktiven Teilnahme in der Arbeit, um Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zu fördern. Besonders dänische Frauengesellschaft und der Frauenrat bemühen sich, Frauenrechte und Einfluss überall in der Gesellschaft zu sichern.

Eine Hauptaufgabe der NGOs als „Aufpasser“, vis- à-vis-Publikums-Initiativen zu handeln, sowie aktiv an der öffentlichen Debatte teilzunehmen, um Geschlechtergleichheit zwischen Frauen und Männern zu fördern.
NGOs und Experten sind häufig Beratungsparteien bezüglich neuer Initiativen von der Regierung. In diesem Zusammenhang sollte Aufmerksamkeit besonders auf die Initiativen der Regierung gelenkt werden, Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel zu bekämpfen. Die Durchführung der Projekte in den nationalen Aktionsplanen, in der Absicht diese Probleme zu bekämpfen, wird in einem sehr großen Ausmaß durch die NGOs und die Experten erreicht.

Kvinderådet (dänischer Frauenrat) (in Dänisch, vereinzelt in Englisch)
Bestehend seit 1899, ist es eine Dachorganisation von 45 Frauen-Organisationen mit nahezu 1 Mio Mitgliedern. Die Frauenorganisationen haben eine wichtige Rolle gespielt bei der Durchsetzung von demokratischen und Menschenrechten. Sie kämpften für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft.

Der Frauenrat, der in diversen Gremien, Ausschüssen und Räten vertreten ist, beschäftigt sich schon seit langem mit Frauenfragen auf allen Ebenen.

So war der Frauenrat an der Einrichtung mehrerer Ausschüsse und Organisationen beteiligt, die dazu beigetragen haben, die Position von Frauen zu stärken. Dazu gehören das National Observatory on Violence against Women, der Verbraucherrat, Save The Children und der dänische Flüchtlingsrat.

Kontakt
Women's Council in Denmark
Niels Hemmingsens gade 10, 1153 København, Danmark
Tel.: (+45) 3312 8087
Mail: kvr@kvinderaad.dk

KULU Kvindernes U-landsudvalg (Frauen und Entwicklung) (in Dänisch, teilweise in Englisch)

Als ein zentraler Akteur sorgt KULU – Frauen und Entwicklung (KULU) - seit 37 Jahren in Partnerschaft mit Frauenorganisationen und -netzwerken des globalen Südens durch Interessenvertretung, Information und Entwicklungszusammenarbeit dafür, dass Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung in Dänemark und international auf der Entwicklungsagenda stehen.

KULU – Frauen und Entwicklung ist eine überparteiliche Interessens- und Entwicklungsorganisation von 23 Frauenorganisationen, Frauen- und Gleichstellungsräten politischen Parteien, Entwicklungs-NGOs, Gewerkschaften und sonstige Organisationen der Zivilgesellschaft sowie Einzelmitgliedern. KULU begann seine Arbeit im Rahmen der ersten UN-Weltfrauenkonferenz im Jahr 1975 und wurde 1976, zu Beginn der UN-Dekade der Frau, offiziell gegründet. Seitdem ist KULU aktiv an der Gestaltung der Interessenvertretung und des Diskurses über Entwicklungspolitik und -hilfe auf dänischer und internationaler Ebene beteiligt.

Die Tätigkeit von KULU – Frauen und Entwicklung konzentriert sich auf die  Informationsvermittlung, entwicklungspolitische Bildungsarbeit, Interessenvertretung und Lobbyarbeit, die auf Netzwerkarbeit und Dialog mit Frauenorganisationen in Afrika, Asien, Lateinamerika sowie mit internationalen Netzwerken basieren. KULU kooperiert in Allianzen, themenspezifischen Netzwerken und Projekten mit Partnern aus dem Süden und verbindet entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Informationsvermittlung mit Interessenvertretung und Lobbyarbeit gegenüber Politikern und Entscheidungsträgern.

Kontakt
KULU - vindernes U-landsudvalg
Theklavej 2., 2400 København NV, Danmark
Tel.: +45 33 15 78 70
Fax: +45 33 32 53 30
E-Mail: kulu@kulu.dk

Dansk Kvindesamfund (dänische Frauengesellschaft) (in Dänisch)

Die dänische Frauengesellschaft verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel echter Geschlechtergleichstellung, also der Möglichkeit für alle Frauen, sich uneingeschränkt am öffentlichen Leben zu beteiligen, Bildung und einen Arbeitsplatz zu erhalten und eine Familie zu haben. Sie arbeitet damit für die Befreiung der Frauen von allen Formen struktureller, gesellschaftlicher und kultureller Unterdrückung. Den Frauen soll es auf nationaler und internationaler Ebene ermöglicht werden, Selbstbestimmtheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen. Es soll erreicht werden, dass sich Frauen organisieren und Einfluss auf Entscheidungsprozesse auf allen politischen und administrativen Ebenen der Gesellschaft nehmen. Die dänische Frauengesellschaft ist international ausgerichtet und gehört der International Women’s Alliance an.

[Quelle: eige.europa.eu/content/the-danish-womens-society]

Mitglied der Regierungsdelegation bei internationalen Konferenzen.

Kontakt
Dansk Kvindesamfunds
Hovedkontor
Niels Hemmingsens Gade 10 , 1153 København K, Danmark
Tel: +45 33 15 78 37
E-Mail: sekretariat@danskkvindesamfund.dk

Fagligt Fælles Forbund (Gewerkschaft)
KAD (Gewerkschaft der un- und angelernten Arbeiterinnen) bis 2005, dann fusioniert mit SiD (Gewerkschaft der un- und angelernten Arbeiter) und RBF (Gewerkschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes) zum „Fagligt Fælles Forbund“, kurz „3F“ – engagiert sich auch in Gleichstellungs- und Gender Mainstreaming-Fragen.

Kontakt
Fagligt Fælles Forbund
Kampmannsgade 4, 1790 København V, Danmark
Tel.: 70 300 300
E-Mail: 3f@3f.dk
Facebook: https://www.facebook.com/3Fdanmark

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Regierung, Ministerien

Bildungsministerium
http://uvm.dk

Das Ministerium für Kinder, Geschlechtergleichstellung, Integration und Soziales wurde am 3. Februar 2014 eingerichtet und zeichnet für die zentrale Verwaltung des dänischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungssystems zuständig.  Es unterstützt den Minister, die Regierung und das Parlament bei der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und initiiert Debatten, Pilotprojekte und Forschungsvorhaben, durch die der soziale Bereich weiterentwickelt wird. Zudem ist das Ministerium für die sozialpolitische Zusammenarbeit mit anderen Staaten zuständig, beispielsweise für den Abschluss von Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherungssysteme. Die wichtigsten politischen Aufgaben des Ministeriums betreffen benachteiligte Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Behinderung und RentnerInnen, marginalisierte Gruppen wie Obdachlose, Personen mit psychischen Störungen und Drogenabhängige.

Gleichstellungspolitik des Ministeriums http://uvm.dk/Ligestilling (Dänisch und Englisch)

Das Ministerium ist dafür zuständig, dem Minister, der Regierung und dem dänischen Parlament die bestmögliche Grundlage für die Vorbereitung und Entwicklung der Wohlfahrtsgesellschaft bereitzustellen. Es liegt in der Verantwortung des Ministeriums, unter Achtung der aktiven Teilhabe und des Hintergrunds der einzelnen BürgerInnen auf Basis der verfügbaren Ressourcen einen Rahmen für die bestmöglichen Versorgungsleistungen zu schaffen. Die Arbeit des Ministeriums stützt sich sowohl auf einen dezentralisierten öffentlichen Sektor als auch auf die enge Interaktion mit lokalen und regionalen Behörden sowie mit einer Reihe zuständiger Wohlfahrtsverbände. Eines der zentralen Anliegen des Ministeriums ist es, Effizienz und Transparenz der Sozialleistungen zu fördern und sicherzustellen, dass die öffentlichen Versorgungsleistungen wissens- und evidenzbasiert sind. Das Ministerium ist hauptsächlich zuständig für Sozialfürsorge, Sozialsysteme, sozialen Schutz, Integration, Familienrecht, Geschlechtergleichstellung. Es beobachtet und unterstützt die Entwicklung der kommunalen Verwaltung, Struktur und Wirtschaft durch die kommunalen und regionalen Behörden.

[Quelle: http://uvm.dk/Aktuelt/~/UVM-DK/Content/News/Aktuelt/2016/161128-Merete-Riisager-bliver-ny-undervisningsminister]

Derzeitiger Minister für Kinder, Geschlechtergleichstellung, Integration und Soziales ist Merete Riisager.

[Quelle: http://sm.dk/en/ministry-and-minister/the-minister]

Kontakt
Ministerium für Kinder, Geschlechtergleichstellung, Integration und Soziales
Frederiksholms Kanal 21
DK-1220 Copenhagen K
Tel.: (+45) 33 92 93 00
E-Mail: sm@sm.dk

MR-JÄM (Ministerrat für Geschlechtergleichstellung) (in Dänisch, teilweise in Englisch)

Die Zusammenarbeit der nordischen Staaten im Bereich Geschlechtergleichstellung wird vom gemeinsamen Gremium der zuständigen nordischen MinisterInnen, dem MR-JÄM, geleitet. Die gemeinsamen kulturellen, historischen und demokratischen Traditionen der nordischen Länder ermöglichen ihnen den Aufbau einer engen, konstruktiven Partnerschaft in den Bereichen der Geschlechtergleichstellung.

Kontakt
Nordiska ministerrådet
Ved Stranden 18 DK-1061 Köpenhamn K, Denmark
Tel.: +45 33 96 02 00
Fax: +45 33 96 02 02

Ligebehandlingsnævnet (Gleichbehandlungsgremium) (in Dänisch)

Das Gleichbehandlungsgremium befasst sich mit Fällen von Diskriminierung und trägt damit zur Sicherstellung der Geschlechtergleichstellung bei. Es wurde 2009 (an Stelle des bis dahin bestehenden Gleichstellungsgremiums) eingerichtet und setzt sich aus 3 RichterInnen und 9 juristischen Mitgliedern zusammen, die alle in Teilzeit dort angestellt sind.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/the-board-of-equal-treatment]

Das Gleichbehandlungsgremium beschäftigt sich ausschließlich mit konkreten Beschwerden wegen Diskriminierung und kann Entschädigungen zusprechen. Die Einrichtung besitzt kein Mandat dafür, Fälle in Eigeninitiative aufzugreifen. In erster Linie ist das Gleichbehandlungsgremium eine gerichtsähnliche Institution zur formellen, rechtsverbindlichen Entscheidung über Beschwerden (Entscheidung oder Empfehlung). Im Falle der Nichtbefolgung einer solchen Entscheidung muss das Sekretariat des Gleichbehandlungsgremiums – auf Antrag des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin in seinem/ihrem Namen – das Gericht anrufen. Das Gremium tritt jedoch nicht als Partei in der Rechtssache auf - das übernimmt der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin selbst.

Aktivitäten: An Pflichtenträger gerichtete Unterstützungsaktivitäten (in Form von Schulungen, Orientierungshilfen usw.), an potenzielle Opfer gerichtete Unterstützungsaktivitäten (Schulungen, Sensibilisierung usw.), Kommunikationsaktivitäten, Publikationen.

[Quelle: http://www.equineteurope.org/IMG/pdf/PROFILE_BET_DK.pdf]

Kontakt
Gleichbehandlungsgremium (dänisch: Ligebehandlingsnævnet)
Amaliegade 25, Postboks 9080, 1022 Kopenhagen K, Dänemark
Tel.: +45 33 411 200
E-Mail: ast@ast.dk

Institut for menneskerettigheder (dänisches Institut für Menschenrechte) (in Englisch)

Das Institut ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) entsprechend den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen und eine nationale Gleichbehandlungsstelle. Das Institut ist Teil des dänischen Zentrums für internationale Studien und Menschenrechte (DCISM), zu dem auch ein Schwesterinstitut, das dänische Institut für internationale Studien (DIIS), gehört. Seit 2002 ist das dänische Institut für Menschenrechte (DIMR) als nationale Gleichbehandlungsstelle im Sinne des dänischen Gleichbehandlungsgesetzes für die Bereiche Rasse und ethnische Zugehörigkeit zuständig, seit 2011 außerdem für den Bereich Gleichbehandlung der Geschlechter. Das DIMR ist in erster Linie eine Einrichtung zur Rechtshilfe und juristischen Unterstützung.

Das dänische Institut für Menschenrechte (DIMR) wurde zur Nationalen Stelle für Ethnische Gleichbehandlung und Genderfragen bestimmt. Somit ist es Aufgabe des DIMR, die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer ethnischen Herkunft oder Rasse zu fördern und sich um wirksamen Schutz vor Diskriminierung im Sinne der EU-Richtlinien 2000/43/EG, 2004/113/EG und 2006/54/EG zu bemühen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ist ein grundlegendes Prinzip zur Förderung der Menschenrechte. In seiner Arbeit wendet das DIMR häufig einen horizontalen Ansatz an, was in der Praxis bedeutet, dass alle Gründe für Diskriminierung abdeckt sind, einschließlich Geschlecht, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion und Glaube sowie ethnische Herkunft und Rasse.

Aktivitäten: An Pflichtenträger gerichtete Unterstützungsaktivitäten (in Form von Schulungen, Orientierungshilfen usw.), an potenzielle Opfer gerichtete Unterstützungsaktivitäten (Schulungen, Sensibilisierung usw.), Kommunikationsaktivitäten, Publikationen und Forschungsprojekte, Datenerfassung und -überwachung, Entwicklung neuer Instrumente zur Förderung von Vielfalt und Gleichstellung.

[Quelle: http://www.equineteurope.org/IMG/pdf/PROFILE_DIHR_DK.pdf]

Kontakt
Danish Institute for Human Rights
Wilders Plads 8K, 1403 Copenhagen K, Danmark
Tel.: +45 32698888
Fax: +45 32698800
E-Mail: info@humanrights.dk

Folketingets Ombudsmand (dänischer parlamentarischer Bürgerbeauftragter) (in Dänisch)

Der parlamentarische Bürgerbeauftragte wird vom dänischen Parlament, dem Folketing, gewählt und ist für die Prüfung von Beschwerden über die öffentliche Verwaltung zuständig. Der Bürgerbeauftragte kann Kritik üben und die Wiederaufnahme eines Verfahrens durch die Behörden sowie eine eventuelle Änderung der Entscheidung empfehlen, jedoch selbst keine Entscheidungen treffen. Er kann rechtliche Fragen erwägen, jedoch keine Angelegenheiten, die anderes Fachwissen erfordern. Der Bürgerbeauftragte kann Fälle auf eigene Initiative aufgreifen, beispielsweise Themen, die im Mittelpunkt des Medieninteresses stehen.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/the-danish-parliamentary-ombudsman]

Kontakt
Folketingets Ombudsmand
Gammeltorv 22, 1457 København K, Danmark
Tel.: (+45) 33 13 25 12
Fax : (+45) 33 13 07 17
E-Mail: post@ombudsmanden.dk

Den tvær-ministerielle styringsgruppe for Gender Mainstreaming projektet og det tværministerielle netværk vedrørende Gender Mainstreamning (Interministerieller Lenkungsausschuss für Gender Mainstreaming und Interministerielles Netzwerk für Gender Mainstreaming)
Die Arbeit, die ihren Ausdruck im ersten Aktionsplan für Gender Mainstreaming fand, begann 2001 mit der Einrichtung eines interministeriellen Lenkungsausschusses. 2002 verabschiedete und verkündete der Ausschuss den ersten Aktionsplan für Gender Mainstreaming („Action plan 2002-2006 - The inter-ministerial Gender Mainstreaming project“). Auf den ersten Aktionsplan für Gender Mainstreaming folgte ein zweiter Plan („Action Plan for The Inter-ministerial GM project – 2007-2011“), und der Lenkungsausschuss spielte weiterhin eine zentrale Rolle. Auf den zweiten Aktionsplan für Gender Mainstreaming folgte der dritte und letzte Aktionsplan („The Strategy for future work with gender mainstreaming assessment in the public sector“). Der Lenkungsausschuss besteht nach wie vor, daneben gibt es mittlerweile ein interministerielles Netzwerk für Gender Mainstreaming, in dem Mitarbeiter aus allen Ministerien vertreten sind.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/interministerial-gender-mainstreaming-steering-committee-and-interministerial-network-on-gen]

Ausschuss für Geschlechtergleichstellung im dänischen Parlament (in Dänisch, teilweise in Englisch)

Der Ausschuss für Geschlechtergleichstellung ist einer der ständigen Ausschüsse des dänischen Parlaments. Er beschäftigt sich mit Fragen der Geschlechtergleichstellung, einschließlich nationaler ebenso wie internationaler Gleichstellungsbemühungen. Somit entspricht das Aufgabengebiet des Ausschusses für Geschlechtergleichstellung dem des für Geschlechterfragen zuständigen Ministeriums. Einige der Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigt, überschneiden sich und interagieren mit denen anderer Ausschüsse. Der Ausschuss arbeitet an Gesetzesvorhaben und Vorschlägen bezüglich Geschlechtergleichstellung zur Beschließung durch das Parlament und führt für die Regierung Prüfungen in diesem Bereich durch.

Der Ausschuss für Geschlechtergleichstellung ist ein neuer Ausschuss, der im parlamentarischen Jahr 2011–12 erstmals eingerichtet wurde. Bis dahin wurden Fragen der Geschlechtergleichstellung nicht von einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Ausschuss behandelt; stattdessen wurde dieser Bereich in der Praxis zuletzt vom wirtschaftspolitischen Ausschuss abgedeckt.

Kontakt
Folketinget, Christiansborg, 1240 København K, Danmark
Tel.: +45 3337 5500
E-mail: folketinget@ft.dk

Forsknings- og Innovationsstyrelsen (dänische Agentur für Wissenschaft, Technik und Innovation) (in Dänisch)

Die Agentur nimmt Aufgaben in Zusammenhang mit der Forschungs- und Innovationspolitik wahr, übernimmt Sekretariatsleistungen und kontrolliert die Räte für wissenschaftliche Forschung, die Gelder für unabhängige Forschung, strategische Forschung und Innovation vergeben und das politische System beraten.

[Quelle: http://eige.europa.eu/content/the-danish-agency-for-science-technology-and-innovation]

Kontakt
Forsknings- og Innovationsstyrelsen (dänische Agentur für Wissenschaft, Technik und Innovation)
Copenhagen, Bredgade 40, Zip Code: 1260
Tel.: +45 35446200
Fax: +45 35446201
Email(s): dasti@dasti.dk

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Weitere GenderAkteur_innen

KVINFO: Køn, Viden, INformation og FOrskning (dänisches Informationszentrum für Genderfragen, Gleichstellung und Vielfalt) (in Englisch)
Ist eine Stiftung und umfangreiche Datenbank zu allen Frauen- und Genderfragen in Dänemark. Wird ständig aktualisiert und liefert wertvolle Informationen über Kampagnen.

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KVINFO
Christians Brygge 3, 1219 København K
Tel.: (+45) 33 13 50 88
E-Mail: kvinfo@kvinfo.dk

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Wissenschaft

Wissenschaft

Universitäten

Universität Kopenhagen: Koordinationsstelle für Geschlechterforschung (in Englisch)

Die Koordinationsstelle ist angesiedelt im Fachbereich Soziologie der Copenhagen Universität. Die wichtigsten Aufgaben der Koordinationsstelle für Geschlechterforschung sind:

  • Entwicklung der Genderwissenschaft als inter- und transdisziplinäres Forschungsgebiet. Dazu gehört insbesondere die Integration von Genderforschung an den Schnittstellen, wie zum Beispiel Kulturforschung und technische Wissenschaft. Gleichzeitig besteht das Ziel in der Förderung von Diskussionen und Netzwerken zwischen verschiedenen Bereichen, Strömungen und Auffassungen innerhalb des Bereichs Genderforschung.
  • Einbeziehung von Forschungsstrategien in die Genderforschung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Ziel ist es, die Genderforschung in den Vordergrund zu rücken und zu einem selbstverständlichen Bestandteil des innovativen Universitäts- und Forschungsprofils zu machen.
  • Kommunikation der Ergebnisse der Genderforschung in der Wissenschaftsgemeinschaft und Bekanntmachen des Forschungsbereichs in der Gesellschaft und den Medien.

Aktivitäten der Koordinierungsstelle für Geschlechterforschung: In den letzten Jahren veranstaltete die Koordinierungsstelle für Geschlechterforschung Konferenzen zu den Themen Männlichkeit und Mainstreaming, Prostitution, Sozialfürsorge, Religion, Klimawandel sowie zu den strategischen Forschungsperspektiven in Dänemark und im Hinblick auf die europäischen Forschungsprogramme. Darüber hinaus befindet sich das Redaktionsbüro des Wissenschaftsjournals Women, Gender & Research bei der Koordinierungsstelle für Geschlechterforschung.

Kontakt
Koordinierungsstelle für Geschlechterforschung
Institut für Soziologie
Universität Kopenhagen
Øster Farimagsgade 5
P.O.Box 2099
DK-1014 Copenhagen K
Tel.: +45 35 32 35 01
E-Mail: koordinationen@soc.ku.dk

Universität Kopenhagen: Zentrum für Geschlechterstudien (in Englisch)
Das Zentrum für Geschlechterstudien ist ein Teil der Abteilung der skandinavischen Studien und Linguistik. Der Zweck des Zentrums ist, eine interdisziplinäre Perspektive auf die Arbeit bezüglich der Wichtigkeit von Geschlecht innerhalb der Forschungsfelder der Geisteswissenschaften anzuwenden. Das Zentrum hat seine Perspektive verbreitert, um auch andere Rahmen der Ungleichheit wie Rasse, Klasse, Sexualität, Männlichkeit, besondere Identität, und Ethnie einzuschließen.

Durch die Analyse, mündliche und schriftliche Verbreitung, historische Vorträge, und das Instrument einer breiteren Perspektive haben sie zum Ziel, den Studierenden ein theoretisches, praktisches und wissenschaftliches Fundament zu geben, das ihnen ermöglicht, Analyse von Gender in verschiedenen Zusammenhängen durchzuführen.

Kontakt
The Centre for Gender Studies
The Department of Scandinavian Studies and Linguistics
Copenhagen University
Njalsgade 120
DK-2300 S, Denmark
Phone number: +45 35 32 83 11
EMail:inss@hum.ku.dk

Universität Aalborg: FREIA – Zentrum für Geschlechterforschung (in Englisch)
FREIA – Zentrum für Geschlechterforschung wurde 1990 als interdisziplinäres Forschungszentrum an der Universität Aalborg gegründet und stützte sich auf 15-jährige Arbeitserfahrung im Bereich Geschlechterstudien an der Universität Aalborg (für weitere Informationen s. beispielsweise FREIAs Textreihe Nr. 2/1992 Feminist Research). Heute ist FREIA das älteste und größte gesellschaftswissenschaftliche Forschungszentrum Dänemarks.

FREIA ist ein Forschungszentrum mit mehreren Forschungsfeldern am Institut für Kulturstudien und Global Studies der Universität Aalborg. Mit dem Thema Gender als Ausgangspunkt decken die Wissenschaftler von FREIA – in der Forschung ebenso wie in der Lehre – ein breites Spektrum an Forschungsfeldern in den Bereichen Soziologie, Politikwissenschaft, Statistik, Anthropologie, Philosophie, Geschichte und europäische, internationale sowie postkoloniale Studien ab.

Im Mittelpunkt der Forschungsarbeit von FREIA steht die Untersuchung des Zusammenspiels von Geschlecht und anderen differenzierenden und ungleichmachenden Kategorien (wie soziale Klasse, ethnische Herkunft, Rasse und Generation/Alter). Seit 2012 arbeiten FREIA und EDGE an einem gemeinsamen übergeordneten Projekt, dessen Schwerpunkt auf Unterschieden, Gleichheit und Ungleichheit im kommunalen, globalen und (trans)nationalen Kontext liegt, beispielsweise komparative Analyse in Europa, Afrika und Asien.

Kontakt
FREIA – Center for Gender Research
Kroghstræde 3, 9220 Aalborg Øst, Dänemark
Tel.: (+45) 9940 8423
E-Mail: bloksgaard@cgs.aau.dk

 

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Quellen

Beschreibung der Quellenlage:
Die Quellenlage ist gut; englische Sprachkenntnisse sind sehr hilfreich. Man kommt aber im Internet von einer gefundenen Homepage gut zu weiteren Akteur_innen und Informationen.

Benennung der relevanten Quellen
Internet: Zu den einzelnen Institutionen siehe dort.

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Literatur

Leschke, J. & Jepsen, M. (2014) Is the Economic Crisis Challenging the Prevailing Gender Regime? A Comparison of Denmark, Germany, Slovakia, and the United Kingdom, Social Politics: International Studies in Gender, State & Society, December 2014, Vol. 21 Issue 4, S. 485-508.

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung. Zuletzt aktualisiert: Dezember 2016


Alle Bilder, sofern nicht anders gekennzeichnet: Public Domain CC0