Der Eurobarometer ist eine öffentliche Meinungsumfrage, die sich über die gesamte EU erstreckt und in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird. Befragt wurden ca. 27.000 EU-Bürger_innen, etwa 1.000 pro Land. Beim Thema Diskriminierung wurden bis jetzt Kategorien wie Geschlecht, Alter, Behinderung, Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung in der Umfrage behandelt. Neu ist die Kategorie „geschlechtliche Identität“.
Die Meinungsumfrage soll zeigen, wie Diskriminierung auf Grund verschiedener Faktoren von den Bürger_innen wahrgenommen wird. Als die drei wichtigsten Diskriminierungskategorien wurden "ethnische Herkunft", "Behinderung" und "sexuelle Orientierung" ermittelt. Beim Thema Diskriminierung auf Grund geschlechtlicher Identität, gaben 45 Prozent der Befragten an, dass ihrer Meinung nach transgeschlechtliche Menschen diskriminiert werden. Fast genauso viele (42%) denken allerdings, dass hier keine Diskriminierung vorliegt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Befragung zur Diskriminierung von schwulen, lesbischen und bisexuellen Menschen. 46 Prozent glauben, dass diese Personen Diskriminierung ausgesetzt sind, während ebenfalls 46 Prozent wenig bis gar keine Benachteiligung sehen. Je nach Land schwanken diese Zahlen stark, so gaben in Zypern 77 Prozent an, Transgender-Personen würden benachteiligt, in Bulgarien sind nur 16 Prozent der Befragten dieser Meinung.
Befragt wurden die EU-Bürger_innen auch nach ihrem Wissen bezüglich ihrer Rechte, die sie bei Diskriminierung in Anspruch nehmen können. 37 Prozent gaben an, ihre Rechte zu kennen, im Gegensatz zu Prozent, die darüber nicht informiert sind. Als möglicher Ansprechpartner in Fällen von Diskriminierung nannten ein Drittel die Polizei, danach erst folgen Gleichbehandlungsstellen, Jurist_innen, Gewerkschaften oder NGOs. Allerdings gaben besonders Personen, die sich selbst einer Minderheit zugehörig fühlen, deutlich seltener die Polizei an, am allerwenigsten LGBT-Personen. Insgesamt hat sich aber im Vergleich zum letzten Eurobarometer von 2009 in der Diskriminierungsfrage nichts Wesentliches geändert.