Die Veränderungen des internationalen Machtgefüges und der sicherheitspolitischen Diskurse führten auch in der EU zu einem veränderten Sicherheitskonzept. Die „Friedensmacht Europa“, wie die EU sich aus ihrer Entstehungsgeschichte versteht, entwickelte sich zu einem neuen globalen Macht- und Ordnungsfaktor. Die EU-Sicherheitsstrategie macht einen gravierenden Wandel in der Werteordnung und den Handlungszielen der EU sichtbar. Die EU definiert sich nicht länger ausschließlich als Zivilmacht, sondern auch als Militärmacht.
Seit Ende des Kalten Krieges haben zwei Ereignisse die EU-Außen- und Sicherheitspolitik besonders geprägt. Erstens die Kriege auf dem Balkan 1991 bis 1999 und die falschen Schlussfolgerungen daraus. Zweitens der „War on Terror“ nach dem 11. September 2001, den die US-Regierung unter Einbindung der westlichen Staaten führte. In den Kriegen in Ex-Jugoslawien hat die politische Klasse der EU der Ermordung, Vergewaltigung und Vertreibung Hunderttausender nichts entgegenzusetzen gewusst und die falschen Schlussfolgerungen aus ihrem Versagen gezogen. Es gab keinen politischen Konsens über die Konfliktursachen und Lösungsstrategien, stattdessen aber die Meinung, die EU sei aufgrund mangelnder militärischer Kapazitäten gescheitert. Da die US-Regierung den Kosovo-Krieg der Nato 1999 vollständig dominierte und ihren europäischen Nato-Partnern wichtige militärische Informationen vorenthielt, glaubten etliche europäische PolitikerInnen, man müsse nunmehr selbst eine Militärmacht werden, um den USA „auf gleicher Augenhöhe“ begegnen zu können, wie der damalige deutsche Kanzler Schröder auf dem EU-Gipfel im Sommer 1999 formulierte.
Zur Grundlage der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde das Konzept der „erweiterten Sicherheitspolitik“ gekürt. Sie schlug sich zunächst in der gemeinsamen EU-Sicherheitsstrategie nieder, die Ende 2003 unter dem Titel „Für ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ (europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/r00004.htm) veröffentlicht wurde, und später im EU-Verfassungsentwurf, der inzwischen zum „Vertrag von Lissabon“ umgeändert wurde. Auch wenn er noch nicht in Kraft getreten ist, kann man in ihm doch die von der EU-Elite geplante Marschrichtung ablesen (siehe weiter unten).
Das Konzept der „erweiterten Sicherheit“ hat zwar eine globale Stoßrichtung, doch im Gegensatz zum UN-Konzept der „Menschlichen Sicherheit“ bleibt es weiterhin auf enge nationalstaatliche bzw. EU-Interessen ausgerichtet. Als Gefährdung der Sicherheit wird das angesehen, was die Stabilität der westlich orientierten Staaten potenziell bedroht. Die Gefährdung muss also nicht real sein.
Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU wurde erstmals verbindlich im Strategiepapier „Ein sicheres Europa in einer sicheren Welt“ im Dezember 2003 niedergelegt und im 2004 abgestimmten „Planziel 2010“ konkretisiert. Darin werden fünf Hauptbedrohungen benannt: der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, der Zerfall von Staaten in einzelnen Weltregionen und die sich dort entwickelnde organisierte Kriminalität. Ökologische Katastrophen, Seuchen und Epidemien werden als untergeordnete Bedrohungen genannt. Hier zeigt sich in der Gewichtung ein erheblicher Unterschied zu den Bedrohungsszenarien, die im Rahmen der UN entwickelt wurden. Die Bedrohungsszenarien der EU orientieren sich zwar am Konzept der „Menschlichen Sicherheit“, aber auch und vor allem an den stärker militarisierten in den USA.
Generell fehlen im Papier wie auch in anderen EU-Unterlagen jegliche Ansätze zur Ursachenanalysen der formulierten Bedrohungen. Zwar kann ein solches Papier selbst diese Analysen nicht leisten, zu fordern ist jedoch, dass es klare Bedingungen für zivile wie militärische Interventionen artikuliert. Als Voraussetzung für jede Art von Intervention müssten Ursachenanalysen betrieben werden, die auch die Geschlechterverhältnisse in den Blick nehmen. Diese fehlen völlig, und Frauen kommen in der EU-Sicherheitsstrategie lediglich als schutzbedürftige Objekte vor, etwa im Zusammenhang mit Frauenhandel. Als handelnde Subjekte sind sie nicht vorgesehen.
Die EU-Sicherheitsstrategie ist also insgesamt fast vollständig geschlechterblind. Auch die Vorgaben von UN-Resolution 1325 tauchen nur indirekt auf, unter anderem in einem Dokument des EU-Ratssekretariats aus dem Jahre 2005, Implementation of UNSCR 1325 in the context of ESDP. Das Ratssekretariat schlug darin einige Maßnahmen vor, um die Effektivität von EU-Missionen zu erhöhen, unter anderem die Errichtung von „Gender Focal Points“ und die Durchführung von Gender-Trainings für das Missionspersonal.
Die EU-Strategie beinhaltet militärische Interventionen nicht nur zum Schutz des EU-Gebiets, sondern auch in anderen Weltregionen. Zwar soll „keine der neuen Bedrohungen mit rein militärischen Mitteln angegangen werden“, und „vorbeugende Sicherheitspolitik“ soll eine wichtige Rolle spielen, doch zeigt sich im Vergleich der Mittel für militärische und für zivile Konfliktbearbeitung, dass der Schwerpunkt auf ersterer liegt, auch wenn die EU weltweit die größte Geldgeberin für zivile Krisenprävention ist. Siehe dazu EU-Auslandsmissionen.
Noch ist innerhalb der EU nicht klar geregelt, wann und wie militärisch eingegriffen werden soll. Die unterschiedlichen Positionen wurden besonders während des Irak-Krieges 2003 deutlich. Auch im vorliegenden EU-Strategiekonzept bleiben Fragen zur gemeinsamen Entscheidungsfindung und zur Vorgehensweise bei Interventionen offen, gefordert wird lediglich „mehr Kohärenz“, die auf „gemeinsames Handeln“ ausgerichtet ist. Diese Fragen sollen laut „Planziel 2010“ bis zum Jahre 2010 verbindlich geklärt werden.
Schon jetzt ist absehbar, dass die Vermischung von militärischen und zivilen Aufgaben bei den EU-Auslandsmissionen zunimmt. So wird von den militärischen Einsatztruppen „Interoperabilität“ als neue zentrale Qualität „zur wirksameren Nutzung militärischer Fähigkeiten“ gefordert, die ihre „Befähigung ... zur Zusammenarbeit und zum Zusammenwirken mit anderen zivilen Instrumenten“ beinhaltet. Dabei kommt es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Organisationen an. Wenn die EU-Streitkräfte tatsächlich die Aufgaben übernehmen, die in der Vergangenheit von zivilen AkteurInnen bewältigt wurden, so ist mit einer fortschreitenden Militarisierung in der Krisen- und Konfliktbearbeitung zu rechnen. Schon jetzt wird die zivil-militärische Zusammenarbeit von den militärischen Organen und Stäben der EU dominiert. Auch der Stab des EU-Außenbeauftragten Javier Solana versucht, den Zivilbereich unter das Militärische zu subsumieren.
Wenn die EU ihren Anspruch verwirklichen will, eine Zivilmacht und Friedensmacht zu sein, die die nötigen Konsequenzen aus zwei blutigen Weltkriegen auf europäischem Boden gezogen hat, dann ist das die falsche Priorität. Dann muss der Vorrang beim Zivilen liegen, und ZivilistInnen müssen in allen Bereichen die politische Kontrolle bewahren. Die EU sollte ihren weltweiten Einfluss als Zivilmacht stärken, indem sie der zu reformierenden UNO ihre bewaffneten Kräfte als Völkerrechtspolizei zur Verfügung stellt. Priorität hätte damit nicht militärische Interessenerzwingung, sondern zivile Rechtsdurchsetzung im Rahmen politischer Lösungen mit diplomatischen Mitteln.
Die neue sicherheitspolitische Ausrichtung der EU ist zum Teil in Absprache, zum Teil auch in Konkurrenz zu den USA zustande gekommen. Die US-Regierungen unter Clinton und Bush drängten darauf, dass die EU im Rahmen der NATO militärische Verpflichtungen innerhalb und außerhalb Europas übernimmt. Es ist zu befürchten, dass die Koppelung zwischen Bündnispartnerschaft und Konkurrenz zwischen der EU und den USA zu einer Rüstungsspirale führt. Umso wichtiger wäre es, dass die EU sich auf ihren friedenspolitischen Gründungsanspruch besinnt und ein klares Bekenntnis zur UN-Charta ablegt, in der jeder Angriffskrieg ausgeschlossen ist und jede Form der Intervention ein UN-Mandat voraussetzt. Das ist bisher, entgegen landläufiger Meinung, nicht der Fall. In den entsprechenden Dokumenten verpflichtet sich die EU bisher nur, sich im Rahmen der UNO zu verhalten. Hier hält sich die EU die Hintertür offen, Militärinterventionen notfalls auch ohne Mandat des Sicherheitsrates durchzuführen.
Der auf dem EU-Gipfel in der portugiesischen Hauptstadt im Oktober 2007 verabschiedete Vertrag von Lissabon, auch „Reformvertrag“ genannt, sollte den EU-Verfassungsentwurf ersetzen, der in zwei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Bis Ende 2008 sollte der Vertrag durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert werden, so dass er Anfang 2009 hätte in Kraft treten können. Nachdem das irische Referendum diesen Plan im Juni 2008 zu Fall brachte - Irland ist der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jede Änderung der EU-Verträge einer Volksabstimmung bedarf -, herrschte in der EU zunächst Ratlosigkeit. Dennoch stimmten die Parlamente der meisten anderen EU-Staaten bis Ende 2008 über den Vertrag ab, wohl in der Hoffnung, dass ein nächstes Referendum in Irland das „richtige“ Ergebnis zeitigen würde. Siehe dazu „Der Vertrag von Lissabon“.
Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft träte, würde in der Bundesrepublik ein struktureller Konflikt mit dem Grundgesetz geschaffen. Nach Artikel 24 und 87a des Grundgesetzes darf die Bundeswehr nur zur Landesverteidigung oder im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme eingesetzt werden, deutsche SoldatInnen dürfen nur nach Bundestagsbeschluss zu einem Auslandseinsatz entsandt werden. Es ist aber zu befürchten, dass der Druck, den EU und Bundesregierung auf das Parlament ausüben könnten, zu groß ist, um weiterhin unabhängige Entscheidungen des Bundestages zu ermöglichen.
Die EU-Sicherheitsstrategie und der Vertrag von Lissabon machen einen gravierenden Wandel in der Werteordnung und den Handlungszielen der EU sichtbar – und dies ohne breite gesellschaftliche Diskussion und ohne die Herstellung eines gesellschaftlichen Konsens. Die EU definiert sich hier nicht länger ausschließlich als Zivilmacht, sondern auch als Militärmacht.
Für eine glaubwürdige und geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik muss der konsequente Bezug auf das UN-System und die Anerkennung der Regeln der UN-Charta Priorität haben. Die UNO muss als alleinige Entscheidungsträgerin für sämtliche krisenpräventive und konfliktbearbeitende Einsätze anerkannt werden. Damit hätten die Bekenntnisse der EU zum Völkerrecht eine starke Basis. Zugleich sollte sich die EU unter dem Aspekt der „responsibility to protect“ auf ihren friedenspolitischen Anspruch besinnen und sich im Sinne des „right to intervene“ daran beteiligen, Rechtssicherheit mit zivilen Mitteln in Drittstaaten zu schaffen. Dabei muss auch die UN-Resolution 1325 verwirklicht werden, zumal sie mit den Vorgaben der EU zur aktiven Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Gender Mainstreaming korrespondiert. Bei der Diskussion um die Sitzverteilung im UN-Sicherheitsrat müssen sich die EU-Mitgliedsländer für einen gemeinsamen Sitz einsetzen - im Interesse einer breiten demokratischen Legitimation sowie im Sinne des europäischen Einigungsgedankens und dem nachdrücklich bekundeten Willen der Europäischen Union, eine starke Rolle in der Welt zu spielen.