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Responsibility to Protect - Schutzverantwortung aus Gender-Sicht

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UN-Vollversammlung
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Im September 2005 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen anlässlich ihres Weltgipfels die "Responsibility to Protect" in das Abschlussdokument auf

Dies war die zentrale Fragestellung eines Fachgesprächs, welches das Gunda-Werner-Institut am 26. Mai 2009 in Kooperation mit dem Frauensicherheitsrat in der Heinrich-Böll-Stiftung durchgeführt hat.

Seit 2005 gilt die "Schutzverantwortung" ("Responsibility to Protect", abgekürzt R2P) als eine neu anzustrebende Norm für das Völkerrecht. Danach sind die UN-Mitgliedsstaaten und ihre Regierungen zum Schutz ihrer Bevölkerung vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen verpflichtet. Wenn ein Staat diesen Schutz auf seinem Territorium nicht gewährleistet, soll die Schutzverantwortung auf die UNO übergehen und kann auf Regionalorganisationen, wie zum Beispiel die Afrikanische Union, übertragen werden.

Die hoch qualifizierten Beiträge der fünf ReferentInnen Dr. Thomas Fitschen, Völkerrechtler aus dem Auswärtigen Amt, Daphne Lucas von der Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte in Genf, Andreas Zumach, Journalist bei der UNO in Genf und Dr. Annette Weber, Sudanexpertin der Stiftung Wissenschaft und Politik hatten folgenden einheitlichen Tenor: Das Konzept beinhaltet Chancen insbesondere in Bezug auf die Prävention von gewaltsamen Konflikten. Es enthält jedoch keine explizite Gender-Perspektive, kann aber als Instrument oder Einfallstor für die Umsetzung der völkerrechtsverbindlichen UN-Resolutionen 1325 und 1820 genutzt werden. Diese verpflichten die UN-Staaten zur Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen von Friedensprozessen und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, auch wenn es nicht darüber hinaus geht.

Ein Hemmnis, dass die Schutzverantwortung völkerrechtlich verbindliche Norm wird, besteht darin, dass die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats kein Interesse daran haben, da sie ihren gegenwärtigen Entscheidungs- und Handlungsspielraum durch einen Kriterienkatalog für den Einsatz von R2P nicht einengen lassen wollen. Als klaren Fall zur Anwendung der Schutzverantwortung sahen alle Beteiligten Darfur an. Das Tragische an der jetzigen Situation dort sei, dass weder die sudanesische Regierung noch die Rebellenführer Interesse an Friedensverhandlungen hätten. Zudem hätten beide Seiten massive Verbrechen an der Zivilbevölkerung begangen, vor allem auch sexuelle Gewalt gegen Frauen, was inzwischen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden ist. Doch die Frauen hätten weder in Verhandlungen noch in den Flüchtlingscamps eine Stimme und fänden auch bei den eigenen Männern kein Gehör. Exemplarisch hiefür ist die zynische Reaktion eines Rebellenführers in einem Interview 2004 auf die Frage nach den vergewaltigten Frauen: "Dafür gibt es doch die internationalen NGOs."

Mit:

  • Thomas Fitschen, Auswärtiges Amt, Abt. VN
  • Daphné Lucas, Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte Genf
  • Natascha Zupan, FriEnt
  • Günther Bächler, Special Advisor for Peacebuildung, u.a. im Sudan (angefragt)
  • Annette Weber, Stiftung Wissenschaft und Politik
  • Andreas Zumach, Journalist bei der UNO Genf

Moderation:

  • Dr. Beate Wagner, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN)

Flyer zur Veranstaltung: » PDF

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