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Anti-Diskriminierungsrecht: Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshof und des EuGH

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Gleich zwei Urteile sind jetzt kürzlich zum Anti-Diskriminierungsrecht gefallen: Zum einen vom Bundesgerichtshof, wonach das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch auf Führungskräfte anzuwenden ist.

Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche über Diskriminierungen in Bewerbungsverfahren geurteilt. Diesem Urteil zur Folge braucht es handfeste Indizien für eine Diskriminierung, um Erfolg bei einer Klage zu haben. Es reicht also z.B. nicht aus, wenn Bewerber_innen gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden oder der potentielle Arbeitgeber nicht erklärt, warum Bewerber_innen abgelehnt werden. Durch die Hintertür ist aber trotz allem eine Klagemöglichkeit vorhanden: Sollte jegliche Information verweigert werden, kann dies doch ein deutlicher Fingerzeig für eine Diskriminierung sein.

Welche weitergehenden gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Bewerber_innen Henning von Bargen vorschlägt und welche Ergebnisse das Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte, finden Sie im Artikel "Anti-Diskriminierung: Sie nicht!", von Annelie Kaufmann, erschienen am 24.04.2012 in "der Freitag".

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